Ich
war bei beiden Kindern die vollen drei Jahre zu Hause und würd es auch bei einem dritten Kind wieder so machen. Gerade die ersten Jahre sind die spannensten und ich wollte einfach nichts verpassen. Finanziell haben wir uns einfach ein bisschen eingeschränkt. Statt großer Urlaube sind wir halt in den drei Jahren immer nur kleiner verreist, bzw. im ersten Jahr gar nicht. Und wir müssen auch ein Haus abzahlen. Wir haben uns allerdings auch von unserem Zweitwagen verabschiedet, da wir ihn eigentlich nicht mehr brauchen. Ich kann fußläufig alles gut erreichen, von Ärzten, Kindergarten bis zum Einkauf. Großeinkauf wird dann halt am Wochenende gemacht und wenn ich das Auto tagsüber doch mal brauche, dann fahre ich meinen Mann morgens eben kurz ins Geschäft.
Bei finanziellen Engpässen würd ich lieber auf 400 Euro Basis abends oder an den Wochenenden noch was dazuverdienen. Dafür kann man sein Kind in der schönsten Zeit begleiten.
Ich frag mich sowieso, ob es sich finanziell tatsächlich rechnet, wenn man nach einem Jahr wieder arbeiten geht und eine teure Tagesmutter bezahlt. Eine Bekannte von mir zahlt für die Tagesmutter 560 Euro im Monat, bekommt wegen der schlechteren Steuerklasse (verheiratet) jetzt ca 1100 Euro raus. Für 540 Euro geht sie 40 Stunden arbeiten, muss nach dem Geschäft noch den Haushalt machen und verpasst so viel von ihrem Kind. Zieht man von den 560 Euro die 150 Betreuungsgeld ab, die sie bekäme würde sie daheim bleiben, hat sie effetiv einen Verlust von 390 Euro jeden Monat. Mit nem 400 Euro Job könnte sie das ausgleichen, wäre viel mehr zu Hause, bräuchte keine Tagesmutter und hätte mehr Zeit für den Haushalt. Im Nachhinein ärgert sie sich jetzt gewaltig. Beim 2. Kind will sie auf jeden FAll 2 Jahre zu Hause bleiben und dann schauen ob sie einen Kindergartenplatz bekommt. Ansonsten bleibt sie auch die 3 Jahre zu Hause.
Ich würd auf jeden Fall immer gut durchrechnen, ob es sich überhaupt lohnt oder ob man mit nem 400 Euro-Job eventuell nicht besser fährt. Dem darf man übrigens wenn branchenfremd nachgehen, ohne dass der Arbeitgeber seine Zustimmung gibt. Lediglich eine Mitteilung an den Arbeitgeber muss erfolgen, dass man einer Nebentätigkeit nachgeht. Wenn man in der gleichen Branche auf 400 Euro bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten will, muss der Hauptarbeitgeber allerdings zustimmen.