Was ich einem Schwulen vor 40 Jahren geantwortet hätte kann ich dir verraten: Es geht um EINVERNEHMLICHES Handeln von zwei Individuen, die dazu auch geistig in der Lage sind.
Sprich: Ich pfeife aufs StGB wenn es vorsieht, dass zwei Menschen, die einvernehmlich miteinander etwas tun, sich angeblich strafbar machen.
in diesem konkreten Fall war von Anfang an klar, dass es keine Einvernehmlichkeit gab. Auch ohne ihre Hinweise auf seine drastische Vorgehensweise. Und im StGB geht es ganz explizit darum, dass sexuelle Handlungen vorgenommen werden, OHNE dass eine Einvernehmlichkeit vorliegt.
Ist der Unterschied tatsächlich so schwer zu verstehen?
@Vivi: ICH würde mich von ihm sofort trennen, aber ich nehme an, dass Dich davon eine Abhängigkeit irgendeiner Art abhält. Dennoch würde ich mir Hilfe suchen - und die Hilfe wird sicher irgendwann darauf hinauslaufen, dass Du dich trennen wirst, da bin ich sicher. Aber v.a. musst Du dir klar werden, dass du dich so nicht behandeln lassen musst. Und dass du an dir selbst viele Baustellen hast, an denen Du arbeiten musst. Viel Glück!