Lass Dir bloß nichts einreden!
In dem Moment, wo der Sex nicht einvernehmlich ist, also spätestens dann, wenn Du klar Nein sagst und / oder Dich wehrst, IST es eine Vergewaltigung. Ganz glas-klar!
Ich zitiere §177 StGB:
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
...
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
Mal ehrlich, das lässt in Deinem Falle keine Fragen offen, oder? Es war gegen Deinen Willen und in dem Moment, wo Du "Nein" sagst und / oder Dich wehrst, ist der auch erkennbar. Da ist kein Diskussionsspielraum mehr.
Mal abgesehen von der Gewaltanwendung würde ein guter Anwalt bestimmt auch noch mehr Punkte des Paragraphen zusammen bekommen, aber da bin ich als Laie auf zu dünnem Eis.
Wenn auf die Handlungen Deines "Freundes" gleich mal min. 1 Jahr Knast steht, dann sollte damit auch deutlich sein, dass das nichts triviales ist und nichts, worüber man hinwegsehen kann und sollte.
Genauso wenig, wie über jede andere Form von Gewalt.