Hallo
bei fb gibt es so meldestellen gruppen. die versuchen da zu vermitteln. es gibt auch.extra eine fuer ebay kunden. einfach mal meldestelle fuer kaeufer und verkaeufer oder ebay suchen viel.glueck

Ist nicht schön
was deinem Bruder da passiert ist. Dennoch war ich sehr verwundert, dass es heutzutage doch tatsächlich noch Leute gibt, die mehrere hundert Euro vorab überweisen :shock:
Das zweite, was ich dir sagen muss und es echt schlimm finde ist, wenn das Geld schon so knapp ist und er eh gerade so den Monat übersteht, wieso um Himmels Willen muss es dann gleich ein 300 Euro Handy sein? Sowas verstehe ich echt nicht.
Auch deine Geschichte mit der Polizei und der Bank stinkt zum Himmel, das kann so im Leben nicht gewesen sein.

Wie bitte?
Ist das jetzt echt dein ernst dass du denkst ich lüge? Das finde ich echt schade! Wieso in gottes namen sollte ich das tun? Ich bin erwachsen! Desweiteren bitte ich dich keine weitere unruhe zu stiften! Danke!


Zum ebay käuferschutz: er ist dort gemeldet! Mein bruder bekam die mitteilung dass wenn der betrüger nochmal eine anzeige schaltet die leute daruf hingewiesen werden. Auch die haben ihn angeschrieben! Da es sich aber um eine kleinanzeige handelt und es nicht über paypal lief können die nix machen.


Ich hab meinem bruder jetzt gesagt er soll doch mal beim anwalt anrufen und sich erkundigen was für kosten auf ihn zukommen werden. Ich helfe ihm dann so gut es geht!

    Das geld kann er sich abschreiben
    und auch das handy... recht haben und recht bekommen sind zwei 2 paar schuhe.
    aus sowas lernt man... wer kauft auch schon ein gebrauchtes handy für 300 euro?? ausserdem ans gewissen wegen weihnachten und geburtstag zu appelieren hat nichts damit zu tun oder war das ein geschenk für seinen sohn? aber ganz ehrlich , wenn man kaum geld hat und nebenjobs macht, holt man sich kein teures handy...

      Was hat das denn mit Weihnachten oder dem
      1.Geburtstag zu tun? Wenn er das Handy bekommen hätte, wären die 300 ja auch weg.
      Seht es als Lehre und kauft bei Ebay Kleinanzeigen ohne Paypal nichts mehr, schon garnicht für soviel Geld

      Adresse?
      habt ihr die?
      Dann würde ich einen Brief per Einschreiben dorthin senden, bis zum xx.xx.xxxx eine Frist setzen, entweder das handy zu liefern oder das geld zurück. Ansonsten wirst Du rechtliche Schritte einleiten.


      Die würde ich auch einleiten, indem du ein gerichtliches Mahnverfahren in gang bringst.
      Dies kannst Du hier:
      http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/online\_mba.htm

      Geringfügigkeit
      Eine Sache ist geringwertig im Sinne von 248a StGB, wenn ihr objektiver Wert ca. 30 Euro nicht überschreitet. Es wird aber auch ein Wert von 50,- Euro vertreten.


      Die Geringwertigkeit spielt eine Rolle beim Diebstahl ( 248a StGB), beim Betrug ( 263 Abs. 4) und bei der Hehlerei ( 259 Abs. 2 StGB).


      Geh nochmal zur Polizei. So wie du das geschildert hast, kann das wirklich nicht ganz sein...

        mohana_12722118

        Hallo!
        Nein er wird kein habdy zum ersten geburtstag brauchen. Es geht hier uns prinzip! Mir ist schon klar dass mittlerweile auch solche beiträge in jedem thema auftauchen. Da steh ich aber drüber denn ich möchte helfen! :)

        mara_12077131

        Hallo!
        Ok. Also ich kann nur sagen was mein bruder mir erzählt. Eine anzeige wurde gemacht und ein schreiben mit aufforderung aufgesetzt.


        Aber er wird sich heute mit einem anwalt in verbindung setzen. Ich werde mich auch nochmal erkundigen was es mit den 1500 euro auf sich hat. Werde dann berichten! Kann sonst nix dazu sagen weil ich mich genug auskenne.

        Hallo!
        Das ist richtig! Der kommt aber von weit her ubd das handy war orginal verpackt. Ich wäte auch lieber in einen shop gegangen! Aber so ist es jetzt eben.
        Er hat sich das handy gewünscht ubd hat darauf gespart. Deswegen bekommt er nicht weniger zum essen! Für mich ist es nachvollziehbar dass man sich was wünscht ubd darauf spart wenn man das geld nicht auf einmal hat! Ist völlig menschlich und keiner weiteren rede wert! Das war ein fehler es dort zu kaufen- und gut!


        Ich bedanke mich aber für die hilfreichen tipps!

          dorit_12524356

          Meintest Du mit dem obigen Posting mich?
          Falls ja, ich habe nicht gedacht, dass Du lügst. In der Hinsicht habe ich mir gar keine Gedanken gemacht.
          Nur festgestellt, dass es nicht, wie von Dir dargestellt, abgelaufen sein kann.
          Woran das liegt, ob Du Deinen Bruder in der ein oder anderen Hinsicht falsch verstanden hast, Dein Bruder vielleicht einige Aussagen der Polizei falsch verstanden hat oder was auch immer, habe ich nicht bewertet. Auch nicht gedanklich.



          Zum Anwalt
          Dein Bruder soll aufpassen, dass der Anwalt auf Beratungshilfebasis tätig wird. Dann muss Dein Bruder nur 15,00 Euro bezahlen, den Rest trägt die Staatskasse.
          Normalerweise hätte Dein Bruder hier am besten vorab einen sog. Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt, und wäre mit diesem zum Anwalt gegangen.
          Hat er jetzt wohl nicht getan; deshalb muss er unbedingt den Anwalt auf die Beratungshilfe ansprechen - sonst bleiben die Kosten im Zweifel an ihm hängen.


          Beratungshilfe deckt dabei allerdings nur die Kosten für das zivilrechtliche Geschehen ab. Wenn Dein Bruder will, dass der Anwalt sich auch nochmal an die Polizei wendet - also auch im strafrechtlichen Verfahren für ihn tätig wird, müsste er für diese Kosten selbst aufkommen. Diese Kosten würde dann auch der Verkäufer/"Täter" nicht ersetzen müssen.

          Paulekatze...
          Danke für deine hilfe! Ja das hätte msn vorher wissen müssen...
          Es wird wohl auf ein mahnbescheid rauslaufen. Mein chef meint er muss darauf reagieren! Wenn nicht kommt der gerichtsvollzieher und der betrüger trägt die kosten! Das werden wir jetzt in angriff nehmen!

            Also
            Ich weiss ja nicht ob du es kannst aber ich kann nicht vorsussehen wer mich betrügt! Es hätte beim nachbau gebaudo passieren können! Das ist kein starkes argument!

              dorit_12524356

              Hm
              bitte nicht allein herumexperimentieren, sondern wirklich vorab vernünftig zum Anwalt beraten lassen. Und deutlich machen, dass man das über Beratungshilfe finanzieren möchte - und Anwalt erst mal nur außergerichtlich tätig werden soll.


              Einfach so Mahnverfahren - schlecht.
              Mahnverfahren ist auf Geld gerichtet, ausschließlich.
              Nach dem, was Du schreibst, hat Dein Bruder aber momentan noch keinen Anspruch auf Geld, sondern nur Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Handys. Das Mahnverfahren wäre also unzulässig bzw. unbegründet.
              Und wenn der Typ dann doch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, hättet Ihr hier ein Problem - dann geht nämlich das Verfahren gegen die Wand.


              Selbst wenn der Typ keinen Widerspruch einlegt - einfach Gerichtsvollzieher losschicken klingt gut - der läßt sich aber nur gegen Vorkasse losschicken. Und auch nicht mit einem bloßen Vollstreckungsbescheid (den Ihr dann dazwischen ebenfalls noch beantragen müsstet), sondern nur mittels eines sog. Zwangsvollstreckungsauftrages.
              Und wichtig - der Typ wäre zwar zur Kostentragung verpflichtet, falls der aber zahlungsunfähig ist, bleibt Ihr (erst mal) auf den Kosten sitzen.


              KLAR, das kann man alles auch allein machen.
              Aber man sollte schon ein bisschen Plan haben, was man da tut. Deshalb vorab vom Anwalt beraten lassen.


              Unter Umständen kann es hier dann nämlich, auch finanziell, günstiger sein, ein normales zivilrechtliches Klageverfahren zu betreiben, wenn man dafür - im Unterschied zum Mahnverfahren - Prozesskostenhilfe erhalten würde.


              Wenn Ihr es ohne Anwalt versuchen wollt -
              den Typen nochmals anschreiben. Am besten Einschreiben (mit Rückschein) und Frist setzen zur Übergabe des Handys.
              Wenn er darauf nicht reagiert, nochmals anschreiben: Erklären, dass man vom KaufVertrag wegen Pflichtverletzung des Verkäufers (Pflichtverletzung liegt darin, dass Handy nicht übereignet wurde, obwohl Kaufpreis schon gezahlt wurde) ZURÜCKTRTITT. Und infolge Rücktritts nun den Vertrag rückabwickeln möchte, nun also Anspruch auf Rückerstattung des Geldes erhebt. Das Ganze wieder per Einschreiben (Rückschein), wieder Frist setzen und erst wenn die rum ist - Antrag auf Mahnbescheid.
              DANN erst besteht nämlich Anspruch auf das Geld.