Geringfügigkeit
Eine Sache ist geringwertig im Sinne von 248a StGB, wenn ihr objektiver Wert ca. 30 Euro nicht überschreitet. Es wird aber auch ein Wert von 50,- Euro vertreten.
Die Geringwertigkeit spielt eine Rolle beim Diebstahl ( 248a StGB), beim Betrug ( 263 Abs. 4) und bei der Hehlerei ( 259 Abs. 2 StGB).
Geh nochmal zur Polizei. So wie du das geschildert hast, kann das wirklich nicht ganz sein...