Hallo!
Das handy war neu! Und er hat darauf gespart. Ich gebe dir aber recht! Aus sowas lernt man!
Ot: geldbetrug!
Hallo!
Nein er wird kein habdy zum ersten geburtstag brauchen. Es geht hier uns prinzip! Mir ist schon klar dass mittlerweile auch solche beiträge in jedem thema auftauchen. Da steh ich aber drüber denn ich möchte helfen! :)
Hallo!
Ok. Also ich kann nur sagen was mein bruder mir erzählt. Eine anzeige wurde gemacht und ein schreiben mit aufforderung aufgesetzt.
Aber er wird sich heute mit einem anwalt in verbindung setzen. Ich werde mich auch nochmal erkundigen was es mit den 1500 euro auf sich hat. Werde dann berichten! Kann sonst nix dazu sagen weil ich mich genug auskenne.
Hallo!
Das ist richtig! Der kommt aber von weit her ubd das handy war orginal verpackt. Ich wäte auch lieber in einen shop gegangen! Aber so ist es jetzt eben.
Er hat sich das handy gewünscht ubd hat darauf gespart. Deswegen bekommt er nicht weniger zum essen! Für mich ist es nachvollziehbar dass man sich was wünscht ubd darauf spart wenn man das geld nicht auf einmal hat! Ist völlig menschlich und keiner weiteren rede wert! Das war ein fehler es dort zu kaufen- und gut!
Ich bedanke mich aber für die hilfreichen tipps!
Entschuldigt
Die schreibfehler... Ich bin auf arbeit und mein handy hat seinen eigenen kopf... :-D
Meintest Du mit dem obigen Posting mich?
Falls ja, ich habe nicht gedacht, dass Du lügst. In der Hinsicht habe ich mir gar keine Gedanken gemacht.
Nur festgestellt, dass es nicht, wie von Dir dargestellt, abgelaufen sein kann.
Woran das liegt, ob Du Deinen Bruder in der ein oder anderen Hinsicht falsch verstanden hast, Dein Bruder vielleicht einige Aussagen der Polizei falsch verstanden hat oder was auch immer, habe ich nicht bewertet. Auch nicht gedanklich.
Zum Anwalt
Dein Bruder soll aufpassen, dass der Anwalt auf Beratungshilfebasis tätig wird. Dann muss Dein Bruder nur 15,00 Euro bezahlen, den Rest trägt die Staatskasse.
Normalerweise hätte Dein Bruder hier am besten vorab einen sog. Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt, und wäre mit diesem zum Anwalt gegangen.
Hat er jetzt wohl nicht getan; deshalb muss er unbedingt den Anwalt auf die Beratungshilfe ansprechen - sonst bleiben die Kosten im Zweifel an ihm hängen.
Beratungshilfe deckt dabei allerdings nur die Kosten für das zivilrechtliche Geschehen ab. Wenn Dein Bruder will, dass der Anwalt sich auch nochmal an die Polizei wendet - also auch im strafrechtlichen Verfahren für ihn tätig wird, müsste er für diese Kosten selbst aufkommen. Diese Kosten würde dann auch der Verkäufer/"Täter" nicht ersetzen müssen.
Paulekatze...
Danke für deine hilfe! Ja das hätte msn vorher wissen müssen...
Es wird wohl auf ein mahnbescheid rauslaufen. Mein chef meint er muss darauf reagieren! Wenn nicht kommt der gerichtsvollzieher und der betrüger trägt die kosten! Das werden wir jetzt in angriff nehmen!
Ok
Danke! Das werden wir machen
Ist
Doch völlig latte wo das handy her kommt!
Also
Ich weiss ja nicht ob du es kannst aber ich kann nicht vorsussehen wer mich betrügt! Es hätte beim nachbau gebaudo passieren können! Das ist kein starkes argument!
Nachbarn...
War gemeint :mrgreen:
Hm
bitte nicht allein herumexperimentieren, sondern wirklich vorab vernünftig zum Anwalt beraten lassen. Und deutlich machen, dass man das über Beratungshilfe finanzieren möchte - und Anwalt erst mal nur außergerichtlich tätig werden soll.
Einfach so Mahnverfahren - schlecht.
Mahnverfahren ist auf Geld gerichtet, ausschließlich.
Nach dem, was Du schreibst, hat Dein Bruder aber momentan noch keinen Anspruch auf Geld, sondern nur Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Handys. Das Mahnverfahren wäre also unzulässig bzw. unbegründet.
Und wenn der Typ dann doch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, hättet Ihr hier ein Problem - dann geht nämlich das Verfahren gegen die Wand.
Selbst wenn der Typ keinen Widerspruch einlegt - einfach Gerichtsvollzieher losschicken klingt gut - der läßt sich aber nur gegen Vorkasse losschicken. Und auch nicht mit einem bloßen Vollstreckungsbescheid (den Ihr dann dazwischen ebenfalls noch beantragen müsstet), sondern nur mittels eines sog. Zwangsvollstreckungsauftrages.
Und wichtig - der Typ wäre zwar zur Kostentragung verpflichtet, falls der aber zahlungsunfähig ist, bleibt Ihr (erst mal) auf den Kosten sitzen.
KLAR, das kann man alles auch allein machen.
Aber man sollte schon ein bisschen Plan haben, was man da tut. Deshalb vorab vom Anwalt beraten lassen.
Unter Umständen kann es hier dann nämlich, auch finanziell, günstiger sein, ein normales zivilrechtliches Klageverfahren zu betreiben, wenn man dafür - im Unterschied zum Mahnverfahren - Prozesskostenhilfe erhalten würde.
Wenn Ihr es ohne Anwalt versuchen wollt -
den Typen nochmals anschreiben. Am besten Einschreiben (mit Rückschein) und Frist setzen zur Übergabe des Handys.
Wenn er darauf nicht reagiert, nochmals anschreiben: Erklären, dass man vom KaufVertrag wegen Pflichtverletzung des Verkäufers (Pflichtverletzung liegt darin, dass Handy nicht übereignet wurde, obwohl Kaufpreis schon gezahlt wurde) ZURÜCKTRTITT. Und infolge Rücktritts nun den Vertrag rückabwickeln möchte, nun also Anspruch auf Rückerstattung des Geldes erhebt. Das Ganze wieder per Einschreiben (Rückschein), wieder Frist setzen und erst wenn die rum ist - Antrag auf Mahnbescheid.
DANN erst besteht nämlich Anspruch auf das Geld.
Pizzbuin
Da geb ich dir recht! Der typ sieht auch (haben ihn ja in fb gefunden) sehr zwielichtig aus!
@all: ich bin euch wirklich dankbar!!
Ok
Ich habe deinen text jetzt weitergeleitet. Mein bruder traut sich nämlich nicht so recht weil er angst hat auf den kosten sitzen zu bleiben. Das bestärkt ihn vielleicht!
Zum Amtsgericht
gehen und eine Beratungsschein beantragen. Den kriegt man gleich vor Ort. Er muss seine Einnahmen darlegen und seine Ausgaben. Kommt er unter einen gewissen Betrag, erhält er den Schein. Mit dem kann er zu einem Anwalt gehen und zahlt im schlimmsten Fall 10-15 Euro.