Das Problem hierbei ist,
dass man gesetzlich nur mit einer gewissen Genauigkeit regeln kann. Und die Sachen, die du nennst, sind etwas was leicht über die Genauigkeit von Gesetzen und Gerichten hinausgeht. Man könnte vielleicht einberechnen und mindern, wenn der Sprössling 30% 70% betreut wird.
Aber man kann nicht einberechnen, wenn der Vater zwar nicht betreut, aber bei regelmäßigen Familienbesuchen in Ungarn von seinem Bruder größere Mengen an Windeln und Babynahrung bekommt, die eigentlich nach ungarischen und europäischen Standards in Ordnung sind, die aber in der Fabrik des Bruders wegen Verpackungsschäden aussortiert wurden. Weder kriegt man das vernünftig in ein Gesetz rein, noch könnte ein Gericht dazu ausreichend und zuverlässig irgendwas ermitteln, um entscheiden zu können.
Bei Gesetzen muss man es leider einfach halten (bzw. tut man es nicht, sieht es überall aus wie im deutschen Steuerrecht). Deshalb kann an der Regel, wenn der eine betreut, muss der andere zahlen, leider nur wenig verbessert werden.Da das ganze so hässlich komplex ist, wäre es im übrigen besser, wenn Mann und Frau das unter sich einfach privat regeln würden.
Wenn es doch blos irgendeine Art mehr oder minder verbreiteten langfristigen Privatvertrag zwischen Mann und Frau gäbe, der auch auf die gemeinsame Kinderaufzucht ausgerichtet ist und auf jahrhundertelangen Erfahrungen aufbaut, das wäre richtig praktisch, dann könnte man doch glatt den Rat ausgeben, dass vorm Kinder in die Welt setzen ein solcher zu schliessen wäre und der Staat könnte diesen Vertrag vielleicht auch besonders berücksichtigen und fördern. So könnte in vielen Fällen die komplizierte Rechnerei vermieden werden. Echt blöd, dass es sowas nicht gibt ...