cuc_12437124

"ausserdem sind kinder was schönes und liebenswertes"
Ja, für denjenigen, der die Möglichkeit hat, eine richtige Eltern-Kind-Beziehung zu leben, ist es toll!


Hier ist der getrennt lebende Vater voll auf das Wohlwollen der Frau angewiesen und läuft Gefahr, mal eben vom neuen Partner der Frau abgelöst zu werden - und abgelöst wird meist natürlich nur die emotionale Seite der Vaterrolle versteht sich ;-)

tracey_11968790

Wenn Du sagst,
es gehören immer zwei dazu, dann meinst Du sicher dass Pflichten und Rechte gleichermaßen geteilt werden?
Teilst Du Dir mit ihm die Unterhaltskosten fair soweit es Dir möglich ist?

    cassy_13021794

    Huhu
    also ich finde deine "vorwürfe" ehrlich gesagt nicht berechtigt, denn du kennst sie überhaupt nicht (ebenso wenig wie ich) aber wieso gehst du gleich mal vom negativen aus. geteiltes sorgerecht käme ausserhalb einer beziehung für mich auch nicht in frage.
    sie wird sicher auch ihren beitrag leisten zum unterhalt ihres kindes soweit ich sie verstanden habe.
    ich glaube kaum dass sie sich auf die faule haut legen wird. aber die elternzeit steht ihr zu und die sollte sie auch geniessen.
    das ein kind entstehen kann wird der erzeuger mit sicherheit gewusst haben und wird in zukunft noch besser aufpassen. er kann sich ja abgesehen vom finanziellen sein leben so gestalten wie er das möchte. sie trägt nunmal die hauptverantwortung und ich glaube sie kann damit auch gut umgehen :-)

      cassy_13021794

      Hä?
      Wieso das schweigen der Lämmer?


      Und zur info der vater kann sich gar nicht beteiligen am unterhalt weil er noch in der umschulung ist daher wird es unterhaltsvorschuss geben und dann ist es desweiteren so das ich wohl nicht mal das erste ja komplett machen werde um den job in der Einrichtung in der ich jetzt bin nicht zu verlieren werde weiter vollzeit arbeiten also denke ich bin ich die jenige die zu 98% für das kind aufkommen wird...


      Ich gehöre nicht zu den frauen die nicht verhüten und sich mit Absicht schwängern lassen nur damit sie nicht arbeiten müssen... ich liebe mein job! !!!!

        tracey_11968790

        Erstmal
        will ich mich entschuldigen, hab mich wohl etwas im "Ton" vergriffen :NON: ! Sorry!


        Trotzdem wirst NICHT Du für das Kind finanziell aufkommen, keinesfalls die ersten Jahre.
        Die niedrigste Stufe der Unterhaltstabelle beträgt 317 Euro - halbes Kindergeld = Zahlbetrag 225 Euro.


        Du hast also 225.- + 184.- = satte 409 Euro alleine fürs Kind!


        Mit UHV:
        135.- +184.- = 319.- (auch hier brauchst Du keinen Cent drauflegen!


        Da ich selbst Kinder habe, weiß ich, das ein Baby und Kleinkind nicht mal die Hälfte davon verbraucht.
        Wenn man stillt fallen im ersten Jahr durchschnittlich monatlich nicht mal 100.- an inkl. Kleidung.


        Die Erstausstattung kannst Du von der Mutter-Kind-Stiftung beantragen, das sind pauschal 1200.-, also völlig ausreichend bzw. eher noch gewinnbringend wenn man nach Schnäppchen schaut. Also entfällt auch das!


        Du selbst wirst Dich frühestens im Schulkindalter am Unterhalt beteiligen müssen


        Zum UHV mag ich noch was sagen.
        Wenn ihr halbwegs miteinander klarkommt und eine Basis findet, besprecht ob es keine andere Lösung gibt, als einen risen Schuldenberg aufzubauen.
        Evtl. kann er Dir trotzdem was geben oder seine Eltern (sind ja auch die Großeltern) können und mögen was dazu geben.
        Schulden können sehr belastend sein und da es ihm ja so schon schlecht geht... Und er soll ja hoffentlich nicht dafür bestraft werden, dass er ein Kind gezeugt hat.


        Weißt Du eigentlich wie es ihm geht, habe unten gelsen, dass er verschwunden ist. Hast was gehört von ihm??

          cuc_12437124

          Hallo!
          Auch hier nochmal: Sorry für meine patzige Art!


          Ich hab vorhin 3 Beiträge weiter unten aufgelistet, wie es sich finanziell verhält, da kann sie sich fast nicht mehr am Unterhalt beteiligen, wenn sie keine seidenen Windeln und vergoldete Fläschchen kauft :roule: !


          Vor allem muß man auch beachten, dass es einen riesen Unterschied macht, ob man einfach so eine pauschale Summe an den EX bezahlen muß oder selbst einkauft.
          Babyshopping macht Spaß :bravo:, man gibt gerne Geld aus für sein Kind, das ist eine ganz andere Hausnummer als nur Geld zu geben und nicht zu wissen, was wirklich damit gemacht wird.
          Also ich bin da echt froh eine Frau zu sein, da die schönen Seiten und die Verpflichtungen keinesfalls gerecht verteilt sind.


          Das mit dem Sorgerecht finde ich völlig okay, solange man es nicht ausnutzt und ihm trotzdem Mitspracherecht einräumt, wenn er entsprechend seine Vaterrolle wahrnimmt.

            cassy_13021794

            Huhu
            ja das mit dem unterhalt mag sein, da kenn ich mich nicht wirklich aus.
            ich geb dir recht damit dass ein kind in den ersten jahren weniger kostet als man bekommt.
            zumindest im ersten lebensjahr.


            wieso gehst du davon aus, dass sie den vollen betrag für erstausstattung bekommt?


            abgesehen mal vom geld "opfert" sie ihre freiheit für das kind und stellt sich dieser grossen aufgabe.
            aber es lohnt sich definitiv :-)


            sie hat zwar geschrieben dass sie wieder voll arbeiten möchte, aber dann wird sie auf jedenfall einen kitaplatz oder tagesmutter brauchen, das wird auf jedenfall kosten.
            von daher wird dann wahrscheinlich vom unterhalt nichts mehr übrig bleiben.


            ich weiss nicht wie viel man bei dem vorschuss bekommt, aber ich denke und hoffe sie wird damit auskommen und glücklich mit ihrem krümel :-)


            lg

            cassy_13021794

            Ich
            Ich verstehe deine Auflistung nicht. .. nur weil der Staat mir gibt was mir zusteht heißt es das ich mich nicht am unterhalt beteilige? Naja ich werde in den nächsten Monaten einiges an schulden machen.und hoffe das ich viel weg bekomme wenn ich die ganzen Gelder bekomme aber die schulden mache ich auf grund des kindes kann ja schlecht in einer kleinen Wohnung mit kind wohnen bleiben...


            Aber danke für den tipp der erst Ausstattung das ist echt super das hilft mir weiter. ..
            wann kann man das geld beantragen weiß das jemand?


            Jaja dem vater geht es gut der ist in therapie...

            tracey_11968790

            :BIEN:
            du bist stark! und das weisst du und spürst es in dir, da bin ich mir sicher! geb nichts auf kommentare, die dich herunterziehn, auf diese kannst du verzichten! es gibt genügend menschen die dich mental unterstützen hier- mich eingeschlossen. wenn du irgendwelche fragen hast, man dir sonst irgendwie, auch praktisch helfen kann -> PN. du bist eine tolle frau!- lass dir nichts anderes einreden! und ja- ich glaub man lernt automtisch aus solchen situationen für die zukunft! und es ist nur gerecht, dass der vater sich an dem unterhalt beteiligt, war er schliesslich auch beim zeugungsschmerz beteiligt ;-) .

              theda_12688591

              Gerecht
              sind die Rechte und Pflichten eben nicht zwischen Vater und Mutter.
              Es tut mir leid, wenn ich mir damit "Feinde" mache, aber die Frau (mal ganz allgemein, nicht auf eilatan bezogen) hat in erster Linie RECHTE, der Mann in erster Linie PFLICHTEN.
              Die Frau zahlt in den ersten Jahren eher nichts von ihrem Einkommen, sie bekommt das Kindergeld und der Mann bezahlt zusätzlich 225.- (unterste Unterhaltsstufe).
              Kein Baby oder Kleinkind verbraucht mehr als 409.- (inkl. Kindergeld) Euro!


              Bitte nehmts mir nicht krumm, ich will nicht stänkern, aber es stört mich, wenn man bei hiesiger Gesetzeslage von Gerechtigkeit und Fairness zwischen den Elternteilen spricht.

                cassy_13021794

                Stimmt, total unfair:
                3*12*225=2700 Euro als Schaden beim Mann für die ersten 3 Jahre, wenn sie das Sorgerecht hat


                Bei der Frau:
                9 Monate Alkohol-, Zigaretten- und sonstiger Drogenverzicht, mit pro Monat als angemessene Entschädigung mal 30 Euro, also 270


                3 Monate eingeschränkte Beweglichkeit, setzte ich mal gleich mit Beckenprellung, macht 600 nach Tabelle


                1 Beinbruch (=Geburt) 2000


                Pro Woche im Mittel 35 Arbeitsstunden zwecks Betreuung davon 7 nachts; wir gewähren mal den geplanten gesetzlichen Mindestlohn also 8,50 mit 50% Nachtzuschlag, somit ca. 55000


                dazu nochmal 30 Euro pro Monat Entschädigung, dass man nun auf wilde Sex- und Sauforgien in der eigenen Wohnung verzichten muss, also 1080.


                In Summe also bei der Frau ein Schaden von ca. 60000 Euro.



                Also 60000 vs 2700. Du hast recht florina, dass ist wirklich total unfair.

                  birkir_12165290

                  Wer
                  Schwangerschaft, Geburt und Kindererziehung als so schrecklich empfindet, dass er theoretisch sogar Entschädigung für Aufwand und Verzicht sowie ein Arbeitsentgelt bräuchte oder wollte, der sollte es doch besser lassen.
                  Zum Glück ist dieses Denken nicht die Regel.


                  Was passiert denn wenn der Herr Papa sagen würde "komm meine liebe Ex, ich hab Urlaub, ich nehm das Kindchen mal zwei Wochen zu mir, schließlich hab ich ja auch meinen Teil zu leisten und wir wollen ja alles ganz fair verteilen"?


                  Viele Frauen würden verneinen und zwar auch dann, wenn sie dem Herrn Papa voll und ganz vertrauen können.
                  Sie möchten einfach nicht so lange vom Kind getrennt sein :AMOUR:
                  Schließlich bleibt man lieber in einem so furchtbaren Zustand des Verzichts und der Einschränkung :FOU:

                    cassy_13021794

                    Wer
                    bei Geldzahlungen an die Mutter des eigenen Kindes, die sich aufopferungsvoll um die Erziehung des Kindes kümmert, wegen 250 Euro im Monat zum Taschenrechner greift, weil er findet, dass die Lastenverteilung unfair ist, der ist sowieso ungeeignet sich selbst um das Kind zu kümmern.


                    "Was passiert denn wenn der Herr Papa sagen würde "komm meine liebe Ex, ich hab Urlaub, ich nehm das Kindchen mal zwei Wochen zu mir, schließlich hab ich ja auch meinen Teil zu leisten und wir wollen ja alles ganz fair verteilen"?"


                    Da hast du recht, der Punkt scheint unfair geregelt zu sein:
                    http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen\_005204.html


                    Bei einer 49% zu 51% Betreuung hat die 49 an die 51 voll zu zahlen. Blödsinnig.

                      birkir_12165290

                      250.- sind nicht für jeden ein Klacks!
                      Hat Mann die nicht sofort parat, werden eben gleich mal Schulden aufgebaut. Besonders schlimm finde ich daran, dass es in vielen Fällen völlig UNNÖTIG wäre.


                      Sagt der Papa "pass auf, hab zwar gerade wenig Geld, unterstütze dich aber praktisch so gut wie möglich, meine Schwester hat mal nen Jahresvorrat Pampers gewonnen den sie nicht braucht und brandneue Babysachen im Keller, den Rest packen wir sicherlich mit dem Kindergeld"!


                      Tja, PECH gehabt!


                      Hat ein Mann zwei Kinder, kann er eine künftige weitere Familienplanung oft abhaken. Für die Frau gilt sogar das Gegenteil, haben ihre Kinder zweierlei Väter, ist das oft ein finanzieller Vorteil :super: !


                      Wo ist das fair? Besonders nett ist es dann noch, wenn der "Neue" noch die emotionale Seite der Vaterrolle übernimmt.
                      Selbst schuld?
                      Also wenn ich nur ein Besuchsrecht habe, der "andere" aber täglich da ist, ist es ein natürlicher Vorgang, dass sich (gerade wenn die Kids klein sind) hier eine engere Bindung entwickelt.


                      Was macht man in der Regel wenn man knapp bei Kasse ist?
                      Man schaut nach Schnäppchen, reduzierter Ware, lässt sich wenn möglich was Sinnvolles schenken.
                      All diese Möglichkeiten sind für den Unterhaltspflichtigen tabu. Betrag x bleibt unberührt, selbst wenn der Bruder des Papas der Inhaber von "Baby Walz" wäre - PECH gehabt!


                      Aber ist alles total fair verteilt :FOU:

                        cassy_13021794

                        Das Problem hierbei ist,
                        dass man gesetzlich nur mit einer gewissen Genauigkeit regeln kann. Und die Sachen, die du nennst, sind etwas was leicht über die Genauigkeit von Gesetzen und Gerichten hinausgeht. Man könnte vielleicht einberechnen und mindern, wenn der Sprössling 30% 70% betreut wird.


                        Aber man kann nicht einberechnen, wenn der Vater zwar nicht betreut, aber bei regelmäßigen Familienbesuchen in Ungarn von seinem Bruder größere Mengen an Windeln und Babynahrung bekommt, die eigentlich nach ungarischen und europäischen Standards in Ordnung sind, die aber in der Fabrik des Bruders wegen Verpackungsschäden aussortiert wurden. Weder kriegt man das vernünftig in ein Gesetz rein, noch könnte ein Gericht dazu ausreichend und zuverlässig irgendwas ermitteln, um entscheiden zu können.


                        Bei Gesetzen muss man es leider einfach halten (bzw. tut man es nicht, sieht es überall aus wie im deutschen Steuerrecht). Deshalb kann an der Regel, wenn der eine betreut, muss der andere zahlen, leider nur wenig verbessert werden.Da das ganze so hässlich komplex ist, wäre es im übrigen besser, wenn Mann und Frau das unter sich einfach privat regeln würden.


                        Wenn es doch blos irgendeine Art mehr oder minder verbreiteten langfristigen Privatvertrag zwischen Mann und Frau gäbe, der auch auf die gemeinsame Kinderaufzucht ausgerichtet ist und auf jahrhundertelangen Erfahrungen aufbaut, das wäre richtig praktisch, dann könnte man doch glatt den Rat ausgeben, dass vorm Kinder in die Welt setzen ein solcher zu schliessen wäre und der Staat könnte diesen Vertrag vielleicht auch besonders berücksichtigen und fördern. So könnte in vielen Fällen die komplizierte Rechnerei vermieden werden. Echt blöd, dass es sowas nicht gibt ...

                          Wenn man die Lasten
                          der Kinderaufzucht wirklich restlos fair verteilen will, sehe ich nicht, warum man nicht so rechnen sollte.


                          Warum sollten die Mühen und Umstände der Schwangerschaft außen vor bleiben?


                          Ist offensichtlich etwas, was erbracht werden muss, der Mann übernimmt hier eher weniger und dass Frauen unter Mühen Kinder gebären müssen ist nachweislich nicht erst seit gestern bekannt. Solange man keinen Grund hat, dass die Frau das alleine zu tragen, müsste man es wenigstens durch Geldersatz auf beide verteilen.



                          Und das Betreuen eines Kindes kostet nunmal eine gewisse Arbeitszeit, welche sich im übrigen auch in einem niedrigeren Verdienst aufs Leben gesehen niederschlägt. Hier lässt sich sogar zumindest im statistischen Mittel angeben, wieviel ein Kind an Schaden durch Verdienstausfall verursacht. Warum sollte das außer Acht gelassen werden, bei der genauen Rechnung?

                            birkir_12165290

                            Darf ich das nun so verstehen,
                            dass Du mir zustimmst? Dass die gesetzliche Regelung eben LEIDER einfach gehalten werden muß und es dadurch zu einer ungerechten Situation für den Vater kommen kann?


                            Mir ist klar, dass es nicht umsetzbar ist, jeden Fall individuell zu betrachten und entsprechend des jeweiligen Engagements des Vaters den Zahlbetrag anzupassen.
                            Das wäre ein Ding der Unmöglichkeit!


                            Allerdings ändert die Erklärung, dass das Gesetz nunmal einfach gehalten werden muß, nichts daran, dass es praktisch eben doch ungerecht zugeht.


                            Mich stört es wenn hier blujunge Mädels der Meinung sind, es sei (pauschal) super fair wenn der Vater sich "am Unterhalt beteiligen" muß. Beteiligen?
                            Rechnerisch "gehört" ihm die Hälfte des Kindergeldes.
                            Beteiligen bedeutet also, der Vater beteiligt sich mit 317.- Euro, die Mutter mit 92.- Euro am Unterhalt.


                            Vielleicht soll es eine Entschädigung oder Schmerzensgeld für den schönen Zustand sein, dass sie das Balg täglich sehen muß und er mit dem mageren Besuchsrecht davon kommt und während diesem nicht mal ne Runde um den Block laufen darf oder die Oma besuchen wenn sie nicht will.
                            Und diese Last, alleine sämtliche Entscheidungen treffen zu dürfen, wie die Wahl des Vornamens etc..! Schrecklich :FOU:

                              cassy_13021794

                              Dem kann ich zustimmen.
                              "Dass die gesetzliche Regelung eben LEIDER einfach gehalten werden muß und es dadurch zu einer ungerechten Situation für den Vater kommen kann?"


                              (Wobei mit dem Zusatz, dass es eben in bestimmten Konstellation auch unfair für die Mutter sein kann, wobei es den Vater öfters treffen dürfte.)



                              "Mich stört es wenn hier blujunge Mädels der Meinung sind, es sei (pauschal) super fair wenn der Vater sich "am Unterhalt beteiligen" muß."
                              Stimmt, pauschal zu meinen, dass etwas nur weil die Gesetze zulassen, dass es so durchgeführt werden kann, auch zwingend moralisch einwandfrei in Ordnung, stört hier wirklich. Wobei es hier eher andere Sachen als den Unterhalt betrifft.

                              birkir_12165290

                              Verdienstausfall -
                              richtig! Aber auch hier ist das nicht pauschal als Nachteil zu erkennen.
                              Wenn Mama eine riesen Freude an einer ausführlichen Elternzeit hat, dann entscheidet sie das doch rein nach dem, was sie möchte.
                              Kinderbetreuung wird für Mütter, die nicht so üppig verdienen komplett überommen.


                              Davon abgesehen ist der ungerechte Punkt hierbei, dass der Vater vielleicht die Zeit und die Kompetenzen hätte, das Kind zu betreuen (warum auch immer).
                              Nein, statt den "Schaden" selbst zu regulieren, ist er verpflichtet, Schadenersatz zu bezahlen.


                              Um mal wieder ein Beispiel anzubringen:


                              Malermeister Fritz verschmiert durch eine Unachtsamkeit eine Wand in Lisas Wohnung.
                              Kein Problem, zum Glück ist er ja Malermeister und kann den Schaden direkt in Ordnung bringen.
                              Lisa MÖCHTE die Wand selbst streichen und verlangt Schadenersatz in bar, bereitgestellte Farbe akzeptiert sie nicht.


                              Vorausgesetzt Fritz ist KEIN schräger Vogel, den man nicht mehr in seiner Nähe haben möchte weil unzumutbar,
                              wäre das Vorgehen von Lisa höchst ungerecht!