C
cassy_13021794

  • 10. Sept 2019
  • Beitritt 14. Aug 2012
  • 103 Diskussionen
  • 3152 Beiträge
  • 4 beste Antworten
  • foline_17704745

    Also wenn Du qualifiziert bist und und normale Elternzeit im Lebenslauf hast, wird die dich nicht komplett disqualifizieren.


    Es mag zwar so schnelllebige Branchen geben, in denen eine Lücke problematisch sein kann, aber das ist selten.


    Es liegt an dir wie es verpackst, dich präsentierst...
    man darf auch mal etwas an der Lücke „schieben“ 😉 wenn es möglich ist und die beigefügten Unterlagen nichts verraten😬

  • foline_17704745

    Hallo!
    Man muss es auch mal andersrum betrachten:
    möchtest du lieber beruflich durchstarten und dafür der Unterhaltspflichtige sein??


    Niemals, emotional nicht auszuhalten!
    Ums auch rein rational ist Unterhaltspflicht eine üble Sache. Man ist Schuldner, man wird angefeindet wenn man zu wenig verdient, auch wenn es unverschuldet ist.


    Also tauschen würde ich um nichts auf der Welt wollen!
    Wir Frauen sind in der besseren Situation!

  • Ich verstehe schon den Grundgedanke, dass es euch stört bzgl. Gleichberechtigung.
    Aber fairerweise muss ich mal anmerken, dass wir Frauen dafür ja auch -meistens- Vorteile haben wenn es um die Bindung zu den Kondern geht.
    Da möchten wir doch ehrlich gesagt beim besten Willen auch nicht tauschen!
    Also tauschen im Sinne von:
    wir gehen arbeiten, der Mann steckt beruflich zurück, kümmert sich mehr um die Kinder, wird dadurch auch wichtiger Bestandteil im Alltag und wenn es mal zu einer Zrennung kommt... zahlen wir Unterhalt an den betreuenden Papa...
    Mädels, wir haben doch einen entscheidenden Vorteil wenn es um die Kinder geht... da möchte ich nicht mit den Männern tauschen.


    Aber nochmal zum eigentlichen Thema:
    das Arbeitsamt kürzt nicht wenn man sagt man kann erst ab 9 oder nicht abends etc... da sehen die drüber weg... zumindest solange es nicht total realitätsfremd ist. Die tägliche Stundenzahl ist maßgebend.


    Aber kündigen sollte man in so einem Fall NICHT!
    Dann zurück ärgern bis der Arbeitgeber kündigt!

    • Hallo!
      Zweigestreifte Quelljungfer,


      in in einigen Punkten gebe ich dir schon recht. Man muss flexibel bleiben und auf die Bedürfnisse eingehen, sehe ich auch so.


      Allerdings liest es sich so, als ob du den Vater und seine Angehörigen irgendwie als Störfaktor siehst und davon ausgehst dass das Kind nicht so gern hin geht, zumindest wenn es nicht ganz optimal gestimmt ist. Vielleicht tut ihm ja gerade dann Ablenkung auch gut.
      Man weiß es nicht...


      Grosseltern und Tanten sind ja oft an häufigem Kontakt interessiert, ganz unabhängig ob die Eltern getrennt sind oder nicht.
      Hier sollte man dem Kind zuliebe unbedingt schauen dass zumindest der Vater keiner dieser „wenig bekannten Menschen“ wird.
      Das wichtigste für das Urvertaien sind die Eltern- möglichst BEIDE!


      Und Kinder können auch sehr intensiven Kontakt zu Großeltern aufbauen, die nicht ums Eck wohnen bzw. ihren Enkel ständig sehen. Vielleicht kann die Oma
      ja das quengelnde Baby super beruhigen... alles ist möglich!


      Also nicht böse gemeint, aber ich lese da schon ein paar Zeilen, die so ein wenig feindselig gegenüber Papa und Family klingen 😉

    • Hallo!


      Wichtig ist, dass ihr euch einig seid und es friedlich geregelt bekommt ohne Bevormundung irgendwelcher Ämter, das wäre für euch und das Kind deprimierend.


      Während der Anfangsphase/Stillzeit denke ich ist es tatsächlich in vielen Fällen ungünstig wenn Mutter und Baby über Nacht getrennt sind.
      Wobei man das individuell entscheiden muss wenn es soweit ist.
      Vielleicht schläft es erstaunlich gut durch oder hast tatsächlich Milch im Überschuss zum Abpumpen.
      Man weiß nie wie die Dinge laufen.


      aber schaut dass es friedlich läuft, ich stell mir das grausam vor für Kinder, wenn die Eltern so ein mieses Verhältnis zueinander haben.


      Alles Gute!

    • Hallo!
      wie das läuft mit Einsatzzeiten bzgl. Leiharbeit habe ich keinerlei Ahnung.


      Generell weiß ich, dass du trotzdem der Kündigung widersprecht musst, ganz wichtig! Sie ist also nur mit Widerspruch unwirksam.


      Ende Januar läuft sein Vertrag dann leider regulär aus, da gibt es nichts zu drehen...


      Alles Gute 🍀

    • mneme_12367819

      Hallo, wie ging denn die Geschichte aus?
      ICh hoffe du hast nicht tatsächlich gekündigt und dir womöglich damit eine ALG-Sperre eingeheimst weil der Arbeitgeber dich rausmobben möchte?


      Dreh den Spieß um, ärgere ihn bis er sich loswerden möchte, was er ja nach der Elternzeit auch darf. Er soll dir ne Abfindung zahlen, die bist ja vermutlich schon mehrere Jahre dort beschäftigt.


      In solchen Situationen keinesfalls kündigen, dann hast du null profitiert. Meld dich krank, so kannst du die Zeit strecken bis er dir kündigt bestenfalls mit Abfindung.

      • missesq

        Nein, es wäre nicht begründet skeptisch zu sein.
        Es wurde gesagt er meldet sich wenn er in der Werkstatt war und ich entscheide dann ob ich den Schaden über die Versicherung laufen lasse oder nicht.


        habe angerufen: alles gut!

      • Nein... so verbrecherisch würde ich auch nicht denken. Zumal ich einen Zeugen dabei hatte und er alleine war.
        Ich könnte jetzt auch die Story umdrehen und zb sagen, er sei rückwärts gefahren... Von daher sollte man ein bisschen den Mitmenschen vertrauen.


        Und wenn ich als voll Schuldiger anfange zu fotografieren (was so einen leichten Touch hat von wegen „ich mach mich klar für den evtl Streit“), will er womöglich doch die Polizei rufen, was gleich mal ne Stunde Rumstehen bedeutet und ich musste zur Arbeit (Probezeit).

      • missesq

        Das fände ich gemein. Da wird dem Versicherungsnehmer schon unterstellt, dass er nicht pflichtbewusst selbst die Versicherung kontaktiert.
        Vor allem wenn man wie bei mir, erst die Versicherung ermitteln müsste, da er nur meine persönlichen Daten hat-keine Versicherungsdaten.

        • missesq hat auf diesen Beitrag geantwortet.
        • Nein, der Fall ist klar und ich bin auch einsichtig.
          Warum noch ein Strafzettel wegen Auffahrunfall riskieren...

        • cassy_13021794

          Ach sorry, hab jetzt was gelesen. Aber durch einen Umzug entgeht er doch nicht dem Rechtsstreit?
          Es sei denn er taucht unter!

        • Möglich, wobei ich mich trotzdem wundere, dass man nicht kurz Bescheid gibt.
          Naja, im Zweifel darf ich auch mal Glück haben, nachdem ich davon in letzter Zeit recht wenig hatte.

        • meuric_18451224

          Hallo!
          Problematisch zu beurteilen wenn man nicht weiß, ob Situation xy tatsächlich so gravierend ist oder im was es geht und was dann woanders besser wäre etc...


          Aber ich solltet reden und gemeinsam eine Lösung finden. Du liebst ihn und ihr seid - bis auf die aktuellen Vorkommnisse glücklich!
          Das ist viel wert und kann leider nicht jeder von sich sagen.


          Ihr packt das! Alles Gute für euch 🍀

          • Auf die Idee dass ich seine Daten bräuchte kamen wir beide nicht, da ER sich melden wollte wenn er in der Werkstatt war.
            Vielleicht hatte er bislang keine Zeit oder was auch immer, es verjährt erst nach 3 Jahren, er hat also noch Zeit.

          • Also es ist ja nicht zu meinem Nachteil wenn sich keiner meldet.
            insofern...
            Eigentlich sehe ich kein Fehlverhalten bei mir.
            Er hat meine Nummer gespeichert und meinen Ausweis fotografiert.
            Hm, wenn er zB hinterher das Handy verloren hätte, dann kann man mir da nichts anhängen.

          • Hallo,
            vor exakt vier Wochen fuhr ich jemandem hinten ins Auto. Ganz klar liegt die Schuld bei mir und es war auch ein Schaden zu erkennen.


            Habe dem Herrn daraufhin meine Kontaktdaten gegeben, er meinte er meldet sich wenn er in der Werkstatt war. Bis heute kam gar nichts. Ich hatte auch nicht das Gefühl, dass er die Sache auf sich beruhen lassen würden- eher im Gegenteil.


            Nun würde ich gerne wissen, wie lange ich warten muss bis ich meinen Schaden richten lassen kann?


            Ich wundere mich über seine Ruhe. Habe noch vor Ort gesagt, dass ich dann entscheide ob ich den Schaden der Versicherung melde oder nicht (je nach Schadenshöhe).
            Gut, kann man auch aktuell datieren, aber ich wundere mich über diese Gelassenheit!


            Danke dür eure Hilfe!

            • grazia_12329395, ai_18454549, tiwlip_12368723, und meuric_18451224 haben auf diesen Beitrag geantwortet.
            • cassy_13021794

              Wie er meldet sich, wenn er in der Werkstatt war?


              Du musst doch handeln, wenn du derjenige bist, der den Schaden verursacht hat.


              Und ist jemand letzte Woche gegen das Auto gefahren. Man ist verpflichtet die Daten auszutauschen...alle Beteiligten haben die Daten zu tauschen. Fotos haben wir auch gemacht vom Schaden.
              Zumal ist der, der den Unfall verschuldet hat, dazu verpflichtet den Unfall innerhalb von 7 Tagen der Versicherung zu melden.


              Auf was anderes würde ich mich gar nicht einlassen. Der Typ kann dich jederzeit wegen Fahrerflucht anzeigen und du hast nichts in der Hand. Fahrerflucht ist keine kleine Sache. Das kann dich den Führerschein und 10 000 Euro Strafe kosten.


              Melde dich wenigstens sofort bei deiner Versicherung, dass die wenigstens mal was davon gehört haben und du dich wenigstens wenigstens darauf berufen kannst, wenn der Typ doch ml auf den Trichter kommt dich anzuzeigen. Du hast ihn ja quasi dazu eingeladen indem du rein gar nichts unternommen und ihn machen lassen hast.
              Zumal er sich sein ganzes Auto neu machen lassen kann auf deine Kosten, weil du rein gar nichts dokumentiert hast.


              Man kann nur hoffen, dass er dich vergisst und genug Geld hat, dass er den Schaden selbst so nebenbei bezahlen kann. Wenn nichts, dann bist du ganz schnell vorbestraft.


              Ich hoffe du hast mehr Glück als Verstand und merkst dir für das nächste Mal, dass man sich nicht auf den Geschädigten verlassen sollte. Wenn man einen Unfall verursacht, dann ist man derjenige, der handeln sollte, damit man am Ende nicht total der Arsch ist.

            • rowan_18436982

              Hallo!
              Also zunächst erstreckt sich der Kündigungsschutz auch auf die Probezeit. Eine Schwangere darf und er Probezeit nicht gekündigt werden.
              Ob Leihfirma oder nicht, wenn sie für dich keine geeignete, ungefährliche Tätigkeit haben, gehst du in das Beschäftigungsverbot und bekommst dein reguläres Gehalt weiterhin.
              nur wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, läuft er aus... auch für Schwangere ist dann Ende.


              Die Probezeit entfällt für dich aber zum Glück!
              Die Antwort von Fresh ist leider falsch!
              Alles Gute!