Ich hab das bei meiner 2. Tochter gemacht. Hab damals meinem Ag nen Brief geschrieben und Bezug auf den Paragraphen genommen. An deiner Stelle würde ich deinem Ag nochmal schreiben:
leider muß ich ihnen mitteilen das eine Ablehnung ihrerseits nicht rechtens ist und teile ihnen hiermit abermals mit, das ich nach Paragraph 16 Absatz 3 BEEG meine bestehende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes am 04.02.2019 kündige. Sollten weitere Fragen oder Unklarheiten bestehen, stehe ich Ihnen natürlich gerne für Rückfragen unter Tel. xxxxx.xxxxxx zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen