Ja nur wenn er auch getrunken hat und ihr beide nicht gut dabei wart dann kann es natürlich auch schon mal schiefgehen, dass er denkt du schaust ihn doch irgendwie lieb an und bräuchtest ihn unbedingt...
Lasst doch einfach die Sauferei, dann bleiben Freundschaften irgendwie länger erhalten...
Ist es eine art vergewaltigung?
Alle 2 min hab ich das sicher nicht gesgat und auch nicht den ganzen abend. Man sagt ebend tausendmal auch wenn es nicht tausendmal war. K.o tropfen hatte ich ja geschrieben könnte ich mir nicht so vorstellen. Dendoch gibt es auch bei k.o tropfen verschiedene symtome je nach menge der tropfen. Bei einer extremen wenigen menge muss man nicht komplett weggetretten sein ( ja habe mich erkundigt) . Dendoch konnte ich mich nicht wirklich bewegen. Und ob das wirklich nur 10 min gedauert hat weiß ich auch nicht wirklich aber es fühlt sich einfach so an. Könnte also weniger oder mehr gewesen sein. Wenn man sich hier mal die anderen kommentare durchlesen würde dann wüsste man das ich zum alkohol geschrieben habe, das ich nie so viel trinke das ich nichts mehr kann. Und immer weiß was ich mache und ja ich habe mich morgends gewährt. Ich habe auch öfters mal bei ein kumpel geschlafen im besoffen und nüchteren zustand und da ist nie was passiert was ich nicht wollte.
Klar mit geschlossenen augen im bett gucke ich ihn lieb an das er denken könnte die will das alles Klar. Und Klar es ist nur alleine die sauferrei schuld. Keiner zwingt ein dazu sowas zu tun. Keiner hat das recht nur weil man getrunken hat sich an einen zu vergreifen.
Hätten, tüten, trallalla.
Wenn ein Mann den Alkohol nicht verträgt und um seine Gefährlichkeit weiss, dann hat er seinen Mund von der Flasche zu lassen.
Und wenn er es nicht weiss, hat er sich gefälligst unter Kontrolle zu halten.
Die Ausreden sind immer mannigfaltig.
Da waren anzeichen, sie wollte es und so weiter und so weiter.
Wenn ich mit einer Frau schlafe die nicht zurechnungsfähig ist, egal wodurch, dann mache ich mich in dem Punkt strafbar.
Auch moralisch.
Jeder Mann der da was anderes sagt ist ein Lump und gehört weggeschlossen.
Es gibt für solche Dinge, keinerlei Entschuldigung.
Und JA es WAR eine Vergewaltigung. Denn wenn die Frau es in sich nicht will und er es trotzdem macht, dann ist sie im Recht.
So simpel ist das nun einmal und da beisst der Hund sich auch keinen Schwanz ab.
Wenn die Frau Nein sagt und der Mann machts trotzdem, dann ist es Vergewaltigung.
Nur klingen die Widersprüche so, als ob sie sich das so hindreht dass es für sie passt. Halbinformationen usw... das werden wir so nie beurteilen können.
Gegenseitig abfüllen und dann kommt Sex zu Stande, keine Ahnung wie man es beurteilen soll. Bei Alkohol ist der Ärger fast vorprogrammiert. Dann sag ich einfach Leute lasst das Saufen sein.
Ist ungefähr so, wo bei uns eine junge Frau nachts alleine auf eine Gruppe 8 besoffene Männer zu gelaufen ist und nach einer Zigarette gefragt hat.
Schlussendlich würde sie überall angefasst. Klar Vergewaltigung aber sie hat es drauf angelegt.
st ungefähr so, wo bei uns eine junge Frau nachts alleine auf eine Gruppe 8 besoffene Männer zu gelaufen ist und nach einer Zigarette gefragt hat.
Schlussendlich würde sie überall angefasst. Klar Vergewaltigung aber sie hat es drauf angelegt.
Ok! Jeder dieser Männer ist A) KEIN Mann und B) hatte jeder einen freien Willen es nicht zu tun.
Damit würde man alles was man darunter legt abtun als:" Jaja Dumme Jungen Streich"
Oder :" Hey wir haben Testosteron da ist das nun mal so"
Dieses Denken ist Rückständig, Veraltet und eines denkenden Menschen nicht würdig.
Niemand legt es darauf an. Und selbst wenn sie es darauf angelegt hat must Du in diesem Moment in IHREM Gehirn sein um das sagen zu können.
Außerdem sollte man als Mann niemals sagen das es so ist. Denn eine 100%ige sicherheit hat man nie.
Stellen wir uns mal vor Du wärst derjenige gewesen und alle wären bi und schwul gewesen oder hätten zu viel gesoffen, Dich begrabpscht oder zugeritten.
Würde dann ein Mann das selbe immer noch sagen? Nein bestimmt nicht. Der beist sich lieber die Zunge ab als dann was zu sagen. Denn ihm glaubt eh keiner das es so war.
Und nun versetzen wir uns danach mal in die Frau. Tolle Lage nicht war.
Egal wieviel Halbwahrheiten wir bekommen. Das Endergebnis ist das gleiche.
Als Mensch und auch als Mann hast Du nen Willen. Wenn es der ist sich so zu benehmen gehören Dir die Eier abgeschnitten.
Ich habe da noch ein stumpfes Buttermesser irgendwo rumliegen.
Um nochmal auf die K.o. Tropfen zurück zu kommen. Dabei handelt es sich entweder um GHB(Gammahydroxybuttersäure) oder GBL(Gammabutyrolacton). Wirken beide fast identisch. Alleine konsumiert führt das zu nem sehr euphorisch-berauschten Zustand, euphorischer als Alkohol, aber weniger berauschend.
Gemischt mit Alkohol potenzieren sich beide Wirkungen extrem stark. Das ist dann auch das, was als k.o. Tropfen versranden wird. Hat man bereits eine größere Menge GHB/GBL intus, reicht bereits eine kleine Menge Alkohol um kurz vorm Delirium zu sein. Hab aus Neugierde als ich ca 17 war GHB und GBL probiert und obwohl ichs besser hätte wissen sollen auch mal im Mischkonsum mit Alkohol. Das macht dann echt keinen Spaß mehr, man ist in null komma nichts im Delirium und bekommt nen kompletten Filmriss. Ein Freund hat auch mal größere Menge Alkohol mit sehr kleiner Menge GHB probiert. Mit selbem Ergebnis. Das einzig gute daran war, dass wir von da an die Finger von GBL/GHB gelassen haben und ebenso ein paar Jahre komplett vom Alkohol. Von beiden Substanzen eine geringe Menge hatten wir davor auch schon ausprobiert. Und ja, da ist man noch nicht völlig weggetreten, aber es ist eine haarscharfe Gratwanderung. Schon 1 Glas Wein mit einer kleinen Dosis GHB gibt nen ziemlich starken Rausch...
Deswegen wäre es aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, dass sowas im Spiel war.
Alkohol kann halt auch schon je nach aktueller Verfassung, Konstitution und Magenfüllstand sehr unterschiedlich wirken. Eine Menge, mit der man an einen Tag gut betrunken aber super drauf ist, kann wann anders schon reichen um halb bewusstlos zu werden, wenn ein paar Sachen zusammen kommen.
Wie hat er dann reagiert als er es frühs nochmal versuchen wollte, du dich aber gewehrt hast? Hat eine "einfache Abweisung"(nein sagen, hand wegnehmen) schon gereicht, damit er davon ablässt? Oder musstest du erst grob werden?
Wenn ersteres der Fall ist, kann es durchaus auch sein, dass er am Abend dachte, dass das jetzt einvernehmlich ist, weil du nichts sagst und machst. Und wenn er selbst schon recht betrunken war, kann es auch sein dass er es schlicht nicht registriert hat, dass du schon fast schläfst.
Wenn du morgens erst grob werden musstest, kann es natürlich auch sein, dass er sich abends im Suff dachte "Die ist jetzt so weg, die merkt bestimmt nicht wenn ich mal losleg, oder es stört sie jetzt nicht mehr"
Es kann aber auch ganz anders gewesen sein. Das ist halt wirklich kompliziert.
Auf jedenfall sollte ihm irgendwie klar gemacht werden, dass das nicht in Ordnung für dich war. Wenn er denkt, das war alles ok so, bleibt er unbedarft und wiederholt sowas am Ende noch bei jemand anderem.
In meinem ersten Post hab ich schon ein
paar Möglichkeiten genannt, die man machen könnte.
Aus rein juristischer Sicht liegt eben keine Vergewaltigung vor(hab ich im ersten Post ja erläutert). Wenndann eine sexuelle Nötigung. Wobei es selbst für diesen Tatbestand schwierig wäre das vor Gericht durchzubringen. Denn auch für die Nötigung muss die Handlung "gegen den erkennbaren Willen" erfolgen. Ausser du musstest morgens bei seinem zweiten Versuch tatsächlich grob werden, damit er davon ablässt. Dann läge ziemlich sicher eine Nötigung vor.
Was ich im ersten Post vergaß, weil es das erst seit 2016 gibt, ist der Straftatbestand der sexuellen Belästigung(Paragraph 184i Stgb). Hier reicht es schon aus, sexuell berührt worden zu sein, obwohl der Täter hätte wissen sollen, dass das so nicht vom Geschädigten gewollt war. Hier ist also keine aktive Gegenraktion notwendig wie es bei der Nötigung und Vergewaltigung ist. Da der Paragraph recht neu ist, findet sich aber keine Info zur Zeit, ob ein Staatsanwalt oder Richter es als fahrlässig einstufen würde, wenn ihr euch eben gemeinschaftlich betrunken und dann noch im selben Bett geschlafen habt.
Du musst für dich selbst herausfinden wie schlimm das für dich war und was du tun willst.
Auf jeden Fall sollte er aber erfahren, dass das Scheiße für dich war...
Aus juristischer Sicht ist das mit Sicherheit so.
Aber wie wir wissen hat Justicia ja auch die Augen verbunden. :-)
Und es stellt sich da nicht die juristische sondern einfach die moralische Frage.
Klar die ändert sich ja mit den Jahrhunderten.
Früher war auch das Recht der ersten Nacht noch erlaubt. Und das war Recht.
Moralisch verwerflich war es trotzdem.
Und nur weil es anders tituliert wird bedeutet es nicht das es Ein- und das Selbe ist.
Ist jedenfalls meine Meinung.
Und wenn jemand der Meinung ist das das Gesetz so ok ist...dann ist das Gesetz eben falsch.
Und nur mal nebenbei. Ich bin ein Kerl und mit sicherheit kein Kind von traurigkeit.
Und auch ich habe eine grenzwertige Moral. Aber das gehört bei leibe nicht dazu.
Sollte einem zu denken geben.
Die Frage nach einer Vergewaltigung stellt sich moralisch, aber rechtlich ist das so viel später und unter gegenseitigem Alkoholeinfluss nicht mehr haltbar. Du wirst auch nicht nachweisen können, dass Du ihm vorher klar Neine gesagt hast. Im Zweifelsfall wird er es einfach bestreiten.
Ich finde es weltfremd und naiv, es überhaupt zu so einer heiklen Situation kommen zu lassen. Sich mit einem Mann zu besaufen und dann auch zu planen, nebeneinander im Bett zu schlafen, ist Leicht- gepaart mit Schwachsinn. Ganz ehrlich, wie weltfremd muss man sein, um so etwas zu machen? Alkohol hat eine extrem enthemmende Wirkung, schon mal gehört?
Natürlich hat er (wenn alles so wie beschrieben war), ein Verbrechen begangen. Aber ich wäre gespannt zu erfahren, wie er die Situation schildert.
Angesehen davon das ich ihn auch nicht erst seit gestern kenne kann man auch als mann und frau im selben bett und unter getrennten beddecken schlafen. Das war nicht das erste mal das ich mit einen kerl mit dem ich nicht zusammen war im selben bett geschlafen habe. Ich hab tatsächlich auch schon mal nach dem feiern gehen ( mit viel alk) zwischen zwei kerlen geschlafen, die ich auch schon ewig kenne und da ist nichts passiert. Ich würde niemals mit einem fremden im selben bett schlafen aber wenn man Freunde noch nicht mal vertrauen kann wenn soll man dann bitte noch trauen?
Man KANN zusammen in einem Bett schlafen. Man KANN auch unangeschnallt Auto fahren. Man KANN auch ohne Helm Motorrad fahren. Und man KANN so lange sagen, es sei noch nichts passiert, wie noch nichts passiert ist. Aber einmal passiert ist einmal zuviel passiert. Für mich gibt es keine Entschuldigung für sein tun. Aber Du musst Dir dne Vorwurf gefallen lassen, naiv und blauäugig gewesen zu sein. Du hast es in der Hand gehabt, überhaupt in die Situation zu kommen.
Du fragst, wenn man Freunden nicht vertrauen kann, wem dann? Hättest Du ihm Deine ganzen Ersparnisse anvertraut, oder Deine ganzen Passwörter? Nein? Dann denk mal über das Gesagt von mir nach.
Natürlich war das nicht OK. Du, ich habe nichtmal Sex mit meiner Frau, wenn sie ein wenig betrunken ist. Auch würde ich nie für Sex zahlen.
Ich gehe noch weiter. Wenn ich auf der anderen Straßenseite pöbelnde besoffene Typen sehe, gehe ich sicher nicht auf die zu und frage nach dem Wetter. Gewisse Situationen kann man vermeiden.
Sich mit einem Typen alleine zu betrinken um hinterher mit ihm zusammen in einem Bett zu schlafen ist meiner Meinung nach bescheuert.
Was bringt es auch? Mensch schick den doch mit dem Taxi Heim.
Wer weiß wie sie ihn vielleicht doch im Suff ungewollt Lust signalisiert hat. Sie sollten beide drüber reden... auf die Frage, wie sich früh gewehrt hat, gibt's keine Antwort.
Mein Rat, mit ihm drüber reden und in Zukunft soll sie sich eher wie eine intelligente Frau benehmen. Weniger Alk ist auch vom Vorteil. Im Bett mit einem anderen Mann schlafen, was ist schon dabei... eine anständige Frau macht so etwas nicht.
So nach dem Motto "Ich dachte bei Gewitter kann im Auto nichts passieren - Chantal 18 schwanger"
Ich glaube, die Geschichte entspricht nicht ganz der Wahrheit. Auf Fragen werden auf einmal Eckpunkte betont, damit sie eine Bestätigung bekommt.
Bevor du hier jemanden die Eier abschneidet, solltest du erstmal die Wahrheit wissen und nicht gleich den ersten Stein werfen.
Wenn das so stimmen sollte, wäre sie sicher selbst in der Lage, das selbst zu beurteilen.
Sie fragt ob das eine Vergewaltigung war, wälzt zu gleich alles von sich ab und reden eher komplett gegen ihn schlecht.
Komisch...
Und nochmal, Frauen anzugrabschen, egal in welchem Zustand geht gar nicht. Auch nicht wegen Alk. Komm doch bitte mal vorbei und versuche mir die Eier abzuschneiden.
Ich kann jemanden auf zig verschiedene Arten vergewaltigen.
Invasiv und nicht invasiv.
Es ist eben immer eine Sache der Auslegung. Da unsere Gesetze einen Unterschied in dem Punkt benennen und dafür auch unterschiedliche Strafen ansetzen bedeutet das für mich nicht das die Urteile, die Strafen und die Gesetze richtig sind.
Ich kann jemanden durchaus seelisch vergewaltigen ohne ihn zu penetrieren. Den Schaden den Er/Sie davon trägt ist nicht minder schwer als der körperliche.
Nur weil es anders tituliert wird ist es dennoch eine Vergewaltigung. Denn es geschieht ohne das einvernehmen des anderen.
Wahrscheinlich ist das auch der Grund warum ich auf gewisse Praktiken einfach stehe.
Auch wenn man sich damit auf verdammt dünnes Eis begibt. Aber das wiederrum ist dann mein Problem. Und ich muss mit den Konsequenzen leben. Sicher ist trotz Safeword auch da nichts.
Und wenn es nun sexueller Mißbrauch war, laut Auslegung unserer Rechtssprechung, ist es dennoch weniger als eine passierte Vergewaltigung? Der Titel ist anders. Ja. Aber die Tat bleibt nichts desto trotz die selbe. Ebenso wie bei wiederstandsunfähigen Personen. Das macht die Tat noch um so verwerflicher, denn sie kann sich gar nicht wehren.
Ob das nun vorsatz war, jemanden betrunken zu machen oder nicht bleibt nun einmal dahin gestellt. Wenn er es war noch ein Punkt der um so verwerflicher ist.
Für mich als Mann und als Mensch an sich gibt es keinen Grund so etwas zu machen.
Sprich eine Frau oder einen Mann zu vergewaltigen, sexuell zu nötigen oder sonst etwas.
Und selbst wenn hinterher anzeichen dagewesen sein sollten, bleibt eben immer noch die Aussage im nüchternen, halbnüchternen Zustand keinen Sex haben zu wollen. Und den Wunsch hat das Gegenüber,Gottverdammtnochmal, zu respektieren.
Am nächsten Tag kann man sich gerne den Vorwurf gefallen lassen, das nichts passiert ist.
Aber solchen Situationen muss ich mich bremsen können. Das unterscheidet dem Mensch übrigens vom Tier.
Es ist natürlich klar das man gewisse Situationen vermeiden kann, da stimme ich durchaus zu.
Nur wenn man jemandem nicht trauen kann den man über längerem Zeitraum kennt...wem traust Du dann? Und es soll ja nicht einmal das erste mal gewesen sein. Nur diesmal ist halt was passiert.
Und wenn dem der Wahrheit entspricht. Dann ist es eben verwerflich.
Mann kann so etwas nicht entschuldigen. Ich nun mal nicht. Weder mit Herkunft, sozialem Stand, minderer Bildung oder Drogen und Alkohol.
Was die Guten eben von den Schlechten unterscheidet ist der Punkt, wenig Grauzone zuzulassen. Was nicht bedeutet das jeder der eine andere Meinung hat deswegen ein schlechter Mensch ist. Ich sage nur damit, einfach mal nachdenken wenn es einem selber passiert wäre, egal in welcher Situation auch immer. Würde man das dann auch so salopp abtun? Ich denke nicht. Und es gibt auch genug Männer die vergewaltigt werden.
Die Antwort auf die Frage am Anfang ist natürlich zu einer Moralfrage entartet.
Was von vornherein klar war.
Nun, all die Diskussionen, ob die TE nun eine Mitschuld trägt an den Geschehnisen, ist ja schön und gut.. aber der offensichtliche Punkt ist doch: es wurde vorher über Sex gesprochen.
Die TE sagt selbst, dass sie MEHRFACH gesagt habe, dass sie keinen Sex will.. dementsprechend ist davon auszugehen, dass sie die "Gefahr" duchaus bereits im nüchternen Zustand erkannt hat. Sich mit einem Kerl zu betrinken und ihn bei sich schlafen zu lassen, mit dem das Thema Sex nie zur Debatte stand, ist das eine.. das gleiche mit einem Kerl zu machen, bei dem man sich vorher schon genötigt gefühlt hat mehrfach seinen Standpunkt klarmachen zu müssen, dass es keinen Sex geben wird, ist - aus meiner Sicht - mehr als naiv. DIe TE hat sich durchaus selbst in die prekäre Lage befördert, indem sie sich trotz ihrer BERECHTIGTEN Sorge selbst durch den Alkoholkonsum wehrlos gemacht hat.
Natürlich rechtfertigt dies nicht das Verhalten des Kumpels!
Dennoch war es gewisserweise absehbar. Und vermutlich ist ihr das selbst bewusst und aus diesem Grund rechtfertigt sie sich aus einem gewissen Selbstschutz heraus.
Natürlich kann man die Situation, wenn sie denn wie von der TE geschildert eingetreten ist, als moralisch absolut verwerfliche Vergewaltigung sehen, aber die TE ist mit offenen Augen in diese Situation hineingerannt.
Ich halte davon ebenso wenig.
Ich weiss wie ich auf Alkohol reagiere, oder was er aus mir machen kann.
Deswegen habe ich für mich entschieden diesen nicht mehr zu konsumieren.
Und ja ich weiss das.
Und eine Frau fühlt sich dann auch wesentlich besser wenn man zu ihr danach sagt:
"Hey sei froh das Du nur sexuell Mißbraucht wurdest und nicht Opfer einer Vergewaltigung wurdest".
Möchtest Du der jenige sein der egal welcher Frau dieses Aussage an den Kopf wirft?
Ich mit Sicherheit nicht.
Wie gesagt. Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht bekommen.
Und nur weil eine Sache so definiert wird, bedeutet es nicht das die andere nicht auch darunter fallen sollte. Denn der Schaden der Täter am Opfer hinterlässt ist nicht minder schlimm. Und das wird jeder bestätigen der schon einmal Opfer eines Mißbrauchs oder einer Vergewaltigung wurde.
Für mich gibt es da keine andere Definition und auch keine Auslegung.
Das es der Gesetzgeber so sieht, macht es nicht besser. Ob ich nun begrabscht, ausgezogen werde, gefingert oder penetriert werde, gegen meinen Willen. Der Schaden bleibt der selbe. Psychisch. Und die Taten sollten gleich benannt werden. Von den Strafen mal ganz ab. Und das wir viel zu viele Gesetze in Deutschland haben denke ich schon. Aber ich bin werder Politiker, Jurist noch sonst in der Richtung. Ich vertrete nur meinen moralischen Standpunkt. Sollte er nicht der Deine sein, kann ich damit durchaus leben.
jetzt machst du mich neugierig "du weißt wie du auf Alkohol reagiert und du weißt was er aus dir machen kann"
Erkläre mir das bitte, gerne per PN.
Ich habe habe früher zwar nicht oft viel getrunken, aber wenn dann war es unschön.
manchmal so krass, dass ich knapp einer Akoholvergiftung entgangen bin.
Heißt also, ich hatte keine Kontrolle über mich und ich war völlig hemmungsfrei.
Jedoch weiß ich, was mir bewusst war, obwohl ich total verpeilt war und kaum noch reden oder klar denken konnte.
Noch nie hat ein anderer gesagt " Mensch was war gestern mit dir los, du hast andere Leute aggressiv angemacht, andere Frauen begrabscht oder du wärst fast fremd gegangen".
Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ich aufringlich geworden bin.
Daher kann ich es auch nicht so nachvollziehen, dass viele ihre richtigen Dummheiten auf den Alk schieben. Soll aber vorkommen, ich habe im Umfeld paar Kandidaten, wenn sie vorhaben was zu trinken, ist der Ärger schon vorprogrammiert.
Wenn ich ehrlich bin, fürche ich mich vor Alkohol.wenn man genau hinsieht, ist fast die ganze Gesellschaft vom Alkohol abhängig.
Ich habe schon in meinem ersten Post geschrieben, dass es moralisch/ethisch gesehen dann eine Vergewaltigung/Nötigung war, wenn man selbst so empfindet. Nur ist das eben eine subjektive Wahrnehmung die der andere wahrscheinlich anders wahrgenommen hat.
Wenn das Gesetz deiner Meinung nach die Sachen falsch darlegt, wie sollte es dann deiner Meinung aussehen?
Aktuell heißt es in §177 StGB: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt[...]"
Würdest du "erkennbaren" streichen? Dass es also bereits Nötigung/Vergewaltgung ist, wenn der andere es einfach nicht will/wollte, aber nichts sagt und sich auch nicht körperlich wehrt? Bist du dir im Klaren, was für Möglichkeiten solch eine Auslegung bieten würde?
Hypothetisches Szenario 1: Ein Ehepaar ist schon lange zerstritten, aber keiner hat den Mumm die Scheidung einzureichen. Wegen irgendwas ist einer der beiden sauer, so wird nach dem Geschlechtsverkehr Anzeige wegen Vergewaltigung eingereicht. Da der Wille nicht mehr erkennbar sein muss reicht es, wenn das "Opfer" einfach aussagt, es war kein Wille zum Sex da. Und zack, wird der andere eingebuchtet. Es muss nicht mehr erörtert werden, ob dem Täter irgendwie hätte klar werden sollen, dass das Opfer gar keinen Sex hätte wollen.
Szenario 2: Person A hat sich gegenüber Person B blöd verhalten. Person B will sich rächen, verführt Person A zu einem späteren Zeitpunkt. Person B schaltet nun einen Rechtsanwalt ein, welcher Person A ein Schreiben aufsetzt, Person B hätte eigentlich gar keinen Sex gewollt(es ist ja auch nicht notwendig seinen Willen erkenntlich zu zeigen). Um einen Strafantrag und einem Gerichtsverfahren mit möglicherweise mehrjährigem Freiheitsentzug als Folge zu entgehen, wäre Person B bereit, die Sache unter einer einmaligen Zahlung von 5.000€ auf sich Ruhen zu lassen und von einer Anzeige abzusehen...
Merkst was? Das aktuelle Gesetz ist schon nicht schlecht. Es ist einfach verdammt kompliziert, das irgendwie so zu gestalten, dass es möglichst gerecht ist. Gerade in etwas so komplexem. Man muss versuchen, es so zu gestalten, dass es die Opfer möglichst leicht haben, dem Täter eine Straftat nachzuweisen, aber darf gleichzeitig keinen Raum bieten, welcher eigentlich Unschuldige bestraft.
Beides passiert leider immer noch. Es gibt nach wie vor Täter die ungestraft davon kommen, als auch vermeintliche Opfer die aus Rache/sonstigen Motiven mit einer gut durchdachten Geschichte Unschuldige hinter Gitter bringen. Und das wird man niemals auf Null bringen können. Wenn man es schafft, dass der Anteil falscher Verurteilungen/Freisprüche möglichst gering ist, hat man schon etwas ziemlich gutes.
Wenn jemand mit Absicht etwas verabreicht, damit diese Person nicht mehr in der Lage ist einen erkennbaren Willen auszudrücken wird genauso bestraft, siehe oben genannten Paragrafen: "Ebenso wird bestraft[...] wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,[...]"
Siehe da, mit diesem Satz sind nicht nur zuletzt genannte Fälle abgedeckt, sondern auch wenn sich jemand an geistig und/oder körperlich Behinderte vergehen würde.
Wen es intressiert was genau alles unter Nötigung/Vergewaltigung fällt:
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Wenn du immer noch der Meinung bist, dass das Gesetz so wie es ist falsch ist, dann würde mich wirklich brennend interessieren, wie es dann deiner Meinung gestaltet werden soll.
Und noch was allgemeines: Es wird ständig sexueller Mißbrauch und sexuelle Nötigung durcheinander gebracht. Sexueller Missbrauch liegt nur dann vor, wenn Minderjährige, Schutzbefohlene oder erwaschene, dauerhaft widerstandsunfähige Menschen zu sexuellen Handlungen "missbraucht" werden.
Handelt es sich aber um einen "normalen" Erwachsenen, an dem sexuelle Handlungen gegen seinen Willen vorgenommen werden, ist es eine sexuelle Nötigung. Wird im Laufe der Nötigung auch eine Penetration vorgenommen, handelt es sich um eine Vergewaltigung. Auch wenn sich alles ähnlich anhört, stecken doch ganz andere Dinge hinter diesen Begriffen.
Und bevor weiterhin behauptet wird, eine Nötigung ohne Penetration wird automatisch weniger schwer bestraft, oder ein psychischer Schaden würde nicht beachtet werden, sollte man sich einfach mal das hier durchlesen: https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Es ist also relativ unerheblich was davon statt fand, mehr Beachtung findet der gesamte Tathergang. Wie hat der Täter gehandelt? Hat er das von Anfang an geplant, bedient er sich besonders verwerflicher Methoden, oder geschah das plötzlich aus dem Affekt? Als nächstes wird bewertet, welche Folgen für den Gesundheitszustand des Opfers daraus folgten. Und da "Gesundheitszustand" allgemein gehalten wird, werden physische wie psychische Schäden gleichermaßen bewertet.
Und wie man sieht, werden die Mindeststrafen immer höher, je verwerflicher die Methoden des Täters und je größer der Schaden des Opfers ist.
Zwei Beispiele:
Findet eine Vergewaltigung statt in der das Opfer zur Tat überwältigt wurde, lautet die Strafe für den Täter mindestens zwei Jahre.
Verletzt der Täter das Opfer mit einem Messer um es einzuschüchtern und bedroht es damit weiterhin, während der Täter das Opfer gegen dessen Willen oral befriedigt, lautet die Strafe für den Täter mindestens 5 Jahre.
Im zweiten Fall, fand also keine Vergewaltigung statt und trotzdem sieht das Gesetz hierfür eine deutlich höhere Strafe vor, einfach weil der Täter besonders verwerflich vorging und eine erhebliche Gefahr für das Leben des Opfers bestand.