Um nochmal auf die K.o. Tropfen zurück zu kommen. Dabei handelt es sich entweder um GHB(Gammahydroxybuttersäure) oder GBL(Gammabutyrolacton). Wirken beide fast identisch. Alleine konsumiert führt das zu nem sehr euphorisch-berauschten Zustand, euphorischer als Alkohol, aber weniger berauschend.
Gemischt mit Alkohol potenzieren sich beide Wirkungen extrem stark. Das ist dann auch das, was als k.o. Tropfen versranden wird. Hat man bereits eine größere Menge GHB/GBL intus, reicht bereits eine kleine Menge Alkohol um kurz vorm Delirium zu sein. Hab aus Neugierde als ich ca 17 war GHB und GBL probiert und obwohl ichs besser hätte wissen sollen auch mal im Mischkonsum mit Alkohol. Das macht dann echt keinen Spaß mehr, man ist in null komma nichts im Delirium und bekommt nen kompletten Filmriss. Ein Freund hat auch mal größere Menge Alkohol mit sehr kleiner Menge GHB probiert. Mit selbem Ergebnis. Das einzig gute daran war, dass wir von da an die Finger von GBL/GHB gelassen haben und ebenso ein paar Jahre komplett vom Alkohol. Von beiden Substanzen eine geringe Menge hatten wir davor auch schon ausprobiert. Und ja, da ist man noch nicht völlig weggetreten, aber es ist eine haarscharfe Gratwanderung. Schon 1 Glas Wein mit einer kleinen Dosis GHB gibt nen ziemlich starken Rausch...
Deswegen wäre es aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, dass sowas im Spiel war.
Alkohol kann halt auch schon je nach aktueller Verfassung, Konstitution und Magenfüllstand sehr unterschiedlich wirken. Eine Menge, mit der man an einen Tag gut betrunken aber super drauf ist, kann wann anders schon reichen um halb bewusstlos zu werden, wenn ein paar Sachen zusammen kommen.
Wie hat er dann reagiert als er es frühs nochmal versuchen wollte, du dich aber gewehrt hast? Hat eine "einfache Abweisung"(nein sagen, hand wegnehmen) schon gereicht, damit er davon ablässt? Oder musstest du erst grob werden?
Wenn ersteres der Fall ist, kann es durchaus auch sein, dass er am Abend dachte, dass das jetzt einvernehmlich ist, weil du nichts sagst und machst. Und wenn er selbst schon recht betrunken war, kann es auch sein dass er es schlicht nicht registriert hat, dass du schon fast schläfst.
Wenn du morgens erst grob werden musstest, kann es natürlich auch sein, dass er sich abends im Suff dachte "Die ist jetzt so weg, die merkt bestimmt nicht wenn ich mal losleg, oder es stört sie jetzt nicht mehr"
Es kann aber auch ganz anders gewesen sein. Das ist halt wirklich kompliziert.
Auf jedenfall sollte ihm irgendwie klar gemacht werden, dass das nicht in Ordnung für dich war. Wenn er denkt, das war alles ok so, bleibt er unbedarft und wiederholt sowas am Ende noch bei jemand anderem.
In meinem ersten Post hab ich schon ein
paar Möglichkeiten genannt, die man machen könnte.
Aus rein juristischer Sicht liegt eben keine Vergewaltigung vor(hab ich im ersten Post ja erläutert). Wenndann eine sexuelle Nötigung. Wobei es selbst für diesen Tatbestand schwierig wäre das vor Gericht durchzubringen. Denn auch für die Nötigung muss die Handlung "gegen den erkennbaren Willen" erfolgen. Ausser du musstest morgens bei seinem zweiten Versuch tatsächlich grob werden, damit er davon ablässt. Dann läge ziemlich sicher eine Nötigung vor.
Was ich im ersten Post vergaß, weil es das erst seit 2016 gibt, ist der Straftatbestand der sexuellen Belästigung(Paragraph 184i Stgb). Hier reicht es schon aus, sexuell berührt worden zu sein, obwohl der Täter hätte wissen sollen, dass das so nicht vom Geschädigten gewollt war. Hier ist also keine aktive Gegenraktion notwendig wie es bei der Nötigung und Vergewaltigung ist. Da der Paragraph recht neu ist, findet sich aber keine Info zur Zeit, ob ein Staatsanwalt oder Richter es als fahrlässig einstufen würde, wenn ihr euch eben gemeinschaftlich betrunken und dann noch im selben Bett geschlafen habt.
Du musst für dich selbst herausfinden wie schlimm das für dich war und was du tun willst.
Auf jeden Fall sollte er aber erfahren, dass das Scheiße für dich war...