• Mein Baby
  • Unterhalt wenn der Vater nicht zahlen kann...

Wenn der Vater des Kindes nicht zahlen kann, bekommt man ja Unterhaltsvorschuss... Ist das dann der Mindesbetrag der in der Düsseldorfertabelle steht?


Danke!

133 euro
Der Betrag der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldes

Danke!
Dann hab ich noch eine Frage. Wenn der Ex selbst zahlen kann, wird dann auch das komplette Kindergeld abgezogen? Oder war es da nicht nur die Hälfte?


Warum wird überhaupt das Kindergeld abgezogen?

    Also....
    ....man erhält das komplette Kindergeld ausgezahlt .... Egal ob man uhv bekommt oder Unterhalt vom Papa....


    Das Kindergeld wird zur Berechnung aber herangezogen.... Das heißt vom Mindestunterhaltsbetrag von 133 Euro (egal ob vom Vater oder vom Jugendamt gezahlt) ist bereits die Hälfte des Kindergeldes abgezogen.... Das heißt der eigentliche Mindestbetrag laut Tabelle ist 225 Euro, ausgezahlt werden aber demzufolge eben 133 Euro...

      ajith_12071562

      Ich habe nämlich innerhalb der letzten Monate beides bekommen....
      erst uhv und jetzt richtigen unterhalt.....der Betrag ist gleich....ich hab 133 Euro Vorschuss erhalten, und er muss nun ebenfalls 133 Euro an mich bezahlen, der Betrag ist also identisch....

      Na, da der Papa meines Kindes....
      ...nicht viel verdient ist das für ihn viel Geld. Er studiert noch und arbeitet nun extra monatlich noch mehr, um es zahlen zu können und gleichzeitig noch seine Miete. Ich bin ihm dankbar das er sich bemüht und zahlt und unser Verhältnis gut ist.... Ein Witz ist, das sein Selbstbehalt 880 Euro beträgt, da er noch in der Ausbildung ist, davon kann man wohl kaum leben....


      Und was den unterhaltsvorschuss betrifft, wenn man bedenkt wie oft der gezahlt wird, ist der Betrag völlig ok. Wo soll denn das ganze Geld herkommen....das Jugendamt bekommt nur etwa 10% davon zurück weil es eben ne menge zahlungsunfähiger und zahlungsunwilliger Väter gibt....

      Ja schon,
      Wenn man bedenkt das Frau nun Miete, Essen und alle weiteren Ausgaben fürs Kind nun allein trägt sind 133E anstatt nem Mann der 1500 verdient hätte echt nen Witz :(


      Aber was ist einem die Freiheit wehrt^^


      Und das dem Mann Kindergeld zusteht, obwohl er kaum noch Kosten fürs Kind hat, ist irgendwie ne Frechheit.... :/

        an0N_1251434699z

        Hm, unter 1500 Euro zu verdienen ist aber auch jetzt nicht so viel....
        ....und eigentlich soll ja auch drin sein das der Mann sich ne wohnung leisten kann, die wenigstens zwei Zimmer hat damit er sein kind auch problemlos zu sich nehmen kann auch über Nacht.... Er sollte in der zeit wo das kind mal bei ihm ist, auch was mit ihm unternehmen können etc pp. Wobei wir da auch wieder bei Mietpreisexplosionen sind..... Klar, verdient der mann knapp unter 1500 Euro ist es wenigwas er zahlt. Aber bei einem verdienst von 1200 Euro tun 133 Euro schon richtig weh....


        Im übrigen liegt der Selbstbehalt bei 1080 Euro für berufstätige, und für hartz4-empfänger bei 880 Euro....


        Hm, ich bekomme ja auch nur 133 Euro vom Papa meines Kindes, und das Kindergeld dazu....zumindest jetzt im Kindergartenalter ist das völlig ok. Klar könnte es mehr sein. Gemessen an seinem Gehalt ist es angemessen. Ich bin ja von ihm nochmal schwanger (lange Geschichte....) und ich denke fürs zweite werde ich zunächst auf den Unterhalt verzichten. Er müsste zahlen, kann dann aber seine Miete nicht mehr begleichen, er wohntübrigens in einer einraumwohnung....müsste er umziehen ins Studentenwohnheim könnte er kein kind dort über Nacht zu sich nehmen... Und das ist mir weitaus wichtiger das das möglich ist!


        Ich will damit nur sagen, es ist immer leicht zu sagen, das der Unterhaltssatz zu gering ist....bei einem Einkommen an der unteren Grenze ist er aber nicht zu gering....

        Genau
        133 Euro und das höchstens für 72 Monate. Wenn man die ausgeschöpft hat, gibt ee keinen mehr, es sei denn, der Vater zahlt.

          Ashni
          Das ist so nicht ganz richtig. Dem Vater wird nur Hälftiges Kindergeld abgezogen, 92 Euro. Macht dann bei der geringsten Stufe der DT 225 Euro pro Kind. Beim UHV wird aber das komplette KG abgezogen. Wenn ihr euch so geeinigt habt, ist das super. Grundsätzlich muss aber der Vater dafür sorgen, mindestens diese 225 Euro zu zahlen. und wenn er sich dafür einen nebenjob suchen muss. lg

            Es wird ANGERECHNET,
            er bekommt es ja nicht wirklich...

            ajith_12071562

            Im übrigen..
            .... Studiert er vollzeit und hat noch dazu einem Nebenjob mit 25h in der Woche.... Das sollte dann genügen, sein tag hat ja auch nur 24h....


            Und sein kind woll/soll er ja auch noch sehen können, mit Übernachtung etc pp und das hat für mich ne höhere Priorität als mehr Geld zu bekommen.... Er arbeitet nämlich jetzt schon fast jedes WE.... Reicht völlig aus... Auch das er sein Studium schafft ist mehr als wichtig....das kommt ja auch uns allen zugute....


            Ich halte nichts von diesen Aussagen, "muss er Segen wie er das macht, selber schuld"... Das liegt mir nicht, ich finde es nicht gerechtfertigt....

              ajith_12071562

              317 ist der satz ohne abzug hälfte kindergeld
              Bei den 225 ist das Kindergeld beteits abgezogen. So steht es jedenfalls in der Tabelle :???:


              Bei uns war es aber ähnlich. Nach Abzug des Kindergeldes sollte der Erzeuger 90 Euro Unterhalt zahlen...keine Ahnung wie das berechnet wurde. Gezahlt hat er eh nicht. Ist jetzt auch schon 4 Jahre her, aber viel dürfte sich nicht geändert haben bei den Regeln.