Ja
Natürlich will ich zahlen. Es ist ja auch meine Tochter! Ich habe sogar angeboten, den vollen Unterhaltbetrag zu zahlen, aber das ist nicht rechts, da ich dann ja unter den Selbstbehalt komme...
Unterhalt
Warum soll der Staat
dann bei Müttern und bei Vätern, die NICHT getrennt leben für deren Kinder aufkommen, wenn sie zu wenig verdienen? Hier könnte man ja ebenso argumentieren, dass die Gelder -wie Sozialhilfe- zu erstatten sind, wenn man irgendwann mal ausreichend Einkommen hat?!
Nein, ich beziehe nichts dergleichen. Aber ich habe zwei Kinder und weiß, dass ein Baby bzw. Kleinkind im Normalfall zunächst alleine vom Kindergeld ernährt und versorgt werden kann wenn man haushaltet.
Ich finde es ungerecht, dass der Mann hier pauschal Summe x zu zahlen hat, ganz unabhängig von den praktischen Gegebenheiten.
Er verschuldet sich wegen einer realitätsfremden, fiktiven Summe.
Beispiel: er gewinnt beim Preisausschreiben einen Jahresvorrat Pampers! Oder er kommt durch Beziehungen super günstig an sämtliche Kinderartikel, die das Herz begehrt... drauf gepupst, bringt ihm nichts!
Auch wenn er sich oft ums Kind kümmert, das Kind regelmäßig bei ihm ist und in dieser Zeit Geld kostet... :arrow: PECH!!
:MAL:
Das schlimmste daran ist, dass ich meine Tochter noch nicht mal sehen darf :TRISTE:
Das wird ja immer besser...
Seit wann kann ein Mensch gezwungen werden, sein Geld zu behalten? Wenn ich es freiwillig abgeben möchte, dann darf ich das!! Schulden sind belastend, psychisch belastend!
Männer sehen das Thema Schulden evtl. oft lockerer, ich würde lieber die Butter vom Brot sparen bevor ich Schulden mache.
Aber nochmal mein Gedanke, rein emotional:
Wenn mein Kind monatlich z.B. 150 Euro kostet (Lebensmittel, anteilige Kleidung, Pflege) und ich diese 150.- bezahle, dann finanziere ich mein Kind komplett und brauche beim besten Willen nicht sagen "ich will aber 225.- ausgeben, bezahlen etc."! Das ist an der Realität vorbei!
:BIEN:
Als getrennt lebender Vater bist Du finanziell und emotional ein ganz armes Würstchen! Das sage ich sogar als Frau!
Das wird ja immer besser....
Jeder der arbeiten geht zahlt ja wohl in die Sozialkasse ein und somit auch ein Teil der Sozialhilfe :-D So funktioniert unser System nun mal.
Von Kindergeld ein Kind ernähren und versorgen? Wo lebst du denn? Ich bezahle für einen Kita Platz und Kita essen schon mindestens das doppelte, dazu kommt Sportverein, Klamotten, Schuhe ( 3 Größen im Jahr), essen, Ausflüge, Miete, Strom etc....also warum soll ich das alleine bezahlen? Und da reichen 184Euro Kindergeld bei weitem nicht aus...
Wenn er das Kind regelmäßig hat besteht durchaus die Möglichkeit einen Antrag auf zu stellen, dass eben das Kindergeld aufgeteilt wird, ebenso besteht die Möglichkeit wenn er sein Kind 50Prozent hat , dass Mutti auf den Unterhalt verzichtet...
Dein Beispiel mit den Pampers hinkt, da ein Kind bei weitem mehr braucht als einen Jahresvorrat an Pampers und ein Kind wird auch älter und hat durchaus mehr Ansprüche als Babybrei und ein paar Feuchttücher!
Im übrigen wenn du nicht in der Situation bist alles alleine wuppen zu müssen, kannst du meines erachtens auch nicht mitreden...für einen Aussenstehenden hört sich das immer nach viel Geld 184Euro Kindergeld und 225 Euro Unterhalt dazu noch der Verdienst, aber dafür muss ich auch meine Wohnung alleine bezahlen, den Kitaplatz und alles andere auch!
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Eröffne doch ein Sparbuch für Deine Tochter mit dem Differenzbetrag, was Du ihr zur Volljährigkeit auszahlen kannst. Wenn das schwierig wird mit der Kontoeröffnung (Zustimmung der Mutter), lässt Du es halt auf Deinem Namen laufen.
Das kann schon stimmen
und es kommt auch immer auf den einzelfall an
Darf sie schon...
nur wird die Summe eben von ihrem Sozialhilfesatz abgezogen.
Aber wenn sie sagt, sie kommt mit z.B. 100.- Euro weniger aus, dann darf sie das natürlich.
:?:
>>>Und an den TE : Unterhaltsschulden verjähren nicht<<<
Selbstverständlich verjähren auch Unterhaltsschulden; wie jeder andere Anspruch auch.
Nach Par. 197 Abs. 2 i.V.m. 195 BGB verjähren Unterhaltsansprüche grundsätzlich nach drei Jahren.
:shock:
Ich würd deiner ex sicher nicht mehr unterhalt zaheln, sie lässt dich nciht mal die kleine sehen, mach doch ein bauspar vertrag so das die kleine das später mal bekommt kannst ja gleich auf ihren namen machen, hat sie mehr davon !
Die ersten zwei Jahre
und OHNE Betreuungskosten reicht das Kindergeld, wenn man nicht blind drauf los shoppt. Es reicht sogar noch für den Anteil der Wohnkosten ;-) !
Nur weil ich mit Partner lebe, heißt es nicht dass wir alleine für ein Kind 400.-Euro!! zur Verfügung haben. Bzw. weiß ich auch MIT Partner, was ich wofür ausgeben muß und was meine Kinder kosten.
Grade im Bereich Baby/Kleinkind gibt es so tolle Sparmöglichkeiten.
Ich finde diesen pauschalen Unterhalt menschlich betrachtet ungerecht, vor allem wenn es in einer Verschuldung endet. Praktisch ist mir natürlich auch klar, dass man nicht in allen Fällen die einzelnen persönlichen Hintergründe berücksichtigen kann, was allerdings nichts an der Ungerechtigkeit in einigen Fällen ändert.
Voll in die Pflicht genommen werden, aber kaum Rechte haben (wie wohl im Falle des TE) ist für mich nunmal eine ungerechte Verteilung!!
Erstmal muß geprüft werden,
ob der TE in Unterhaltsschulden rutscht wenn er nur die vom Jugendamt errechnete geringe Summe bezahlt.
Das sollte er dringend abklären!
Sollte sich das nicht umgehen lassen, dann sollte er lieber ein Sparbuch fürs Jugendamt eröffnen ;-) bzw. besser die Differenz monatlich ans Jugendamt erstatten um sich sein Leben nicht zu verbauen!
Das ist auch sowas:
Wenn ein getrennt lebender Vater 225.- übers Jugendamt an Unterhalt bezahlt, geht das unter. Wenn ein mit der Kindsmutter liierter Vater diese Summe für das Kind aufbringt (z.B. 100.- noch zusätzlich zum Kindergeld für den Lebensunterhalt und 125.- auf ein Sparbuch), wird zumindest das Sparbuch registriert und positiv und nett ausgelegt.
Unterhalt
hat nichts mit dem Umgang zu tun
Hallo
aber doch kein Kindsunterhalt. Das gilt für Eheunterhalt. Das Kind kann mit 18Jahren sich das alleine einklagen...
Hallo
Deine Rechnung geht nicht auf...Mit Partner zusammen hast du so oder so mehr Geld zur Verfügung, da man zwei Einkommen hat und eben das Geld geteilt wird. Kindesunterhalt dient eben dazu die Lebenserhaltungskosten zu bestreiten.
Ich denke wenn man selbst nicht in der Situation ist alleinerziehend zu sein und nur Unterhaltsvorschuss bzw Unterhalt zu bekommen , kann man nicht wirklich mitreden, dann hört sich die Summe wahrscheinlich wahnsinnig viel an...
Nicht jede Mutter mit Unterhalt verprasst das Geld und shoppt was das Zeug hält *augenroll*...aber ich muss den Mietanteil davon bezahlen, Kita sagte ich bereits und ein paar Wünsche möchte ich meinem Kind auch erfüllen und auch wenn du der Meinung bist, dass es für ein Baby oder Kleinkind mehr als genug Geld ist, dann reicht es spätestens wenn das Kind drei ist nicht mehr aus...
Und wieso sollten Väter deiner Meinung nicht für ihre Kinder aufkommen um nicht in die Schuldenfalle zu geraten? Mein Freund hat eine Tochter die fast 15Jahre ist und bei ihm lebt, da zahlt die Mutter keinen Unterhalt und er bekommt aufgrund des Alters keinen Vorschuss. Sie braucht Schulsachen, Klamotten etcpp....Ihm bleibt nix anderes übrig als die Mutter pfänden zu lassen...fair???
Der TE hat sich nicht wirklich dazu geäußert warum er sein Kind nicht sehen soll/darf...also kann man sich dazu kein Urteil erlauben und außerdem hat Unterhalt nichts mit dem sehen des Kindes zu tun ...
Mein Freund uns ich leben in getrennten Wohnungen und sind beide alleinerziehend...durch den fehlenden Unterhalt beider Kinder haben wir jeden Monat 417Euro weniger zur Verfügung als uns zustehen würde wenn die jeweiligen Eltern zahlen würden! Ich finde die Summe schon gewaltig und wir versorgen unsere Kinder gut ( muss dazu sagen, das wir beide ein gutes Gehalt haben) aber letztendlich verzichten wir auf Dinge die wir uns gerne leisten würden und stecken sie in die Kinder
Und
was hat das mit der Frage der Verjährung zu tun?
Der Verjährungsbeginn mag im Fall von Kindesunterhalt gehemmt sein, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eines Kindes.
Aber nur weil der Verjährungsbeginn gesetzlich auf einen späteren Zeitpunkt verlagert wurde, ist das doch nicht gleichbedeutend damit, dass Unterhaltsschulden nicht verjähren.
Hallo!
Ich finde, es kommt auf den Einzelfall. Es gibt Fälle, da ist es angemessen, es gibt aber auch die Fälle, in denen es ungerecht ist.
Verschwindet ein Mann aus dem Leben seiner Kinder, mag es angemessen sein, als Ersatz für den Natural-Unterhalt (wie es so schön heißt).
Zunächst ist ungeachtet davon, wie sehr sich ein getrennt lebender Elternteil engagiert, der volle Unterhalt fällig. Auch bei einer 51:49-Betreuung.
Regelmäßige, lange Besuche, regelmäßige gemeinsame Urlaube sind zusätzlich zu finanzieren!
So ist die offizielle Regelung!
Sämtliche Fahrtkosten zwecks Umgang sind alleine vom Umgangsberechtigten zu tragen.
Es ist schwierig, da eine Entlastung offiziell durchzusetzen, wenn der andere Elternteil nicht kooperiert.
Klar ist es unmöglich, jeden Fall individuell zu beurteilen und danach zu berechnen. Ungerecht ist eine fixe pauschale Summe aber dennoch sehr häufig.
Welche tatsächlichen Kosten für ein 15-jähriges Kind anfallen, kann ich nicht beurteilen. Das ist eine ganz andere Hausnummer nehme ich an.
Für ein Kleinkind OHNE Betreuungskosten sind 400.- sehr viel und meist unnötig. Danach spielen die Betreuungskosten eine wichtige Rolle.
Drei Schuhgrößen im Jahr muß eine Ausnahme sein, sonst wäre man in kürzester Zeit bei Gr. 50! :mryellow:
Besonders traurig finde ich, wenn der neue Partner der Mutter zum Ersatzpapa geworden ist.
Das ist nicht mal unbedingt auf ein Versäumnis des Vaters zurückzuführen. Wenn ein kleines Kind zu Person A täglich Kontakt hat und zur Person B nur einmal die Woche oder gar seltener erlaubt ist, dann ist das ein natürlicher Verlauf, dass zur Person A eine innigere Bindung besteht.