J
janie_12693294

  • 3. Feb 2015
  • Beitritt 13. Dez 2014
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  • alaba_11842309

    Und
    was hat das mit der Frage der Verjährung zu tun?


    Der Verjährungsbeginn mag im Fall von Kindesunterhalt gehemmt sein, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eines Kindes.
    Aber nur weil der Verjährungsbeginn gesetzlich auf einen späteren Zeitpunkt verlagert wurde, ist das doch nicht gleichbedeutend damit, dass Unterhaltsschulden nicht verjähren.

  • alaba_11842309

    :?:
    >>>Und an den TE : Unterhaltsschulden verjähren nicht<<<


    Selbstverständlich verjähren auch Unterhaltsschulden; wie jeder andere Anspruch auch.


    Nach Par. 197 Abs. 2 i.V.m. 195 BGB verjähren Unterhaltsansprüche grundsätzlich nach drei Jahren.

    • :???:
      ich finde das, was Du schreibst, etwas verwirrend.


      Deine Kleine ist beim Vater, weil Du wieder arbeiten gehen willst/musst, aber keine Möglichkeiten einer Betreuung für das Kind hattest?
      Das kann doch aber kaum daran liegen, wie Du ja andeutest, dass der Vater sich aus der ehemals gemeinsamen Wohnung nicht abgemeldet hat. Mal ganz abgesehen von generellen österreichischen Regelungen, die mir unbekannt sind, Du schreibst ja, Du wärst von Linz nach Wien umgezogen, vor zwei Wochen. Was hat denn das Nichtabmelden des Vaters in Linz mit einer Betreuungsmöglichkeit in Wien zu tun? Das verstehe ich wirklich nicht.


      Und wenn man doch weiß, dass es da eh irgendwie schon Spannungen gibt, denn die machten sich ja bereits bemerkbar, als Du die Kleine noch bei Dir hattest, und wenn man außerdem doch weiß, dass es finanziell und auch zeitlich eh schon schwierig ist, Umgang wahrzunehmen - WARUM zieht man dann freiwillig noch ein paar Wegstunden weiter weg?


      Ich habe auch nicht ganz verstanden, was das Jugendamt hier jetzt mit allem zu tun hat bzw. welcher Art die zwischen Dir und dem Kindsvater getroffenen Absprachen sind.
      Habt Ihr da mündlich irgendwelche Vereinbarungen getroffen? Gibt es Beschlüsse/Urkunden des Jugendamtes, in denen bestimmte Dinge - Umgang, Unterhalt - festgehalten wurden? Wie gesagt, wie das in Österreich aussieht, weiß ich nicht, in Deutschland ist es aber schon so, dass JA-Urkunden teilweise auch zwangsweise durchgesetzt werden können - bspw. durch Gerichtsvollzieher. Es kommt halt darauf an, welche Regelungen vereinbart wurden und das Ganze formuliert ist.


      Sollten in Deinem Fall nur mündliche Absprachen existieren oder nur unverbindliche - nicht mit Zwang durchsetzbare - Festlegungen beim JA getroffen worden sein, dann würde ich mich an Deiner Stelle schleunigst darum kümmern, etwas (eine Regelung, eine Entscheidung, Beschluss, Urteil) in die Hand zu bekommen, die es bspw. im Weigerungsfall des Vaters vereinbarten Umgang zu gewähren, ermöglicht, diesen mittels staatlicher Unterstützung - Jugendamtsmitarbeiter, Polizei, Gerichtsvollzieher - durchzusetzen.



      Was ich gar nicht nachvollziehen kann, warum Du Dein Kind bei Deinem Ex und seiner Familie läßt.
      Ich finde es, wie Du weiter unten schreibst, im 21. Jahrhundert durchaus normal, dass ein Kind, auch ein Baby oder Kleinkind, beim Vater aufwächst, und die Mutter lediglich ein Umgangsrecht wahrnimmt. Das ist in meinen Augen an sich überhaupt kein Problem.
      Was ich nicht ganz "normal" finde, dass man als Elternteil sein Kind beim Expartner lässt, wenn man selbst einschätzt, dass das Kind dort bei etwas "zweifelhaften" Personen lebt.


      Und Du kommt hier mit Aussagen, wie
      >>>er und seine eltern tyrannisierten mich oder wollten mich fertig machen<<<,
      >>>anrufe von seinen eltern in denen ich runter gemacht werde<<<
      >>>weil der umzug in eine andere stadt meine einzige möglichkeit war von ihm wegzukommen<<<


      Tut mir leid, aber danach, als wären Dein Ex und seine Eltern sonderlich freundliche, umgängliche Menschen klingt das alles nicht. Vor allem die letzte Aussage - die klingt schon irgendwie nach "Flucht".
      Ich habe zwar keine Kinder, aber hätte ich welche, würde ich sie NIEMALS bei Menschen lassen, vor denen ich das Gefühl habe, weglaufen zu müssen.

    • .
      - Kartoffelsuppe,
      gibt es bei mir öfter mal, und zwar zu einem guten Teil aus Gemüseresten und Gemüsen-"Abfällen".


      Ich friere immer die - selbstverständlich gewaschenen und einwandfreien - Schalen von Möhren, Sellerie, Pastinaken, Kohlrabi ein, innere Kohlrabiblätter, Strünke und Blätter von Brokkoli und Blumenkohl, äußere Blätter von Lauch, Weißkohl, Wirsing, Zwiebeln. Wenn mal eine Tomate, eine Paprika nicht mehr so toll sind, ich sie aber gerade nicht verbrauchen kann, schmeiß ich die ebenfalls mit in mein "Gemüse-Sammel-Fach".
      Regelmäßig alle paar Monate kommt dann alles mit ganz vielen Kartoffeln, einigen Möhren, zwei-drei Zwiebeln, Tomatenmark, Brüh"würfel" in einen riesigen Topf, wird weichgekocht und anschließend durch die "Flotte Lotte" geleiert,
      abgeschmeckt mit Salz, Pfeffer, Paprika, Brühe, Senf
      und wenn irgendwelche Reste von (saurer) Sahne, Creme fraiche, Joghurt, Frischkäse auch weg müssen, wandern die da auch gleich mit ran


      Ergibt immer zig Portionen und kostet dabei wirklich fast nichts.



      - Kartoffelpuffer, Quarkkeulchen, Eierkuchen, Milchreis/Grießbrei, oder einfach Nudeln (in Butter geschwenkt)
      Mit Zucker-Zimt/Kakao
      Mit Apfelkompott/Apfelmus oder diversem anderen Kompott.
      Wobei ich aber dazu sagen muss, dass das Obst aus "eigenen" Gärten (also Gärten von Eltern und Verwandten) stammt und sich Gerichte, wo das dann Verwendung finden kann, daher anbieten.
      Allerdings ist Apfelmus/Apfelkompott ja auch wenn man es kauft, recht preiswert zu haben.

      • janie_12693294

        D.h. die kriegt man rum
        wenn man jetzt NICHT auf das Schreiben reagiert.


        Allein die Aufforderung des Vermieters, Ihr sollt zahlen, hemmt NICHT die Verjährung. Sein Schreiben ändert also isoliert betrachtet nichts daran, dass die Verjährungsfrist - die weiter unten bereits von jemandem angesprochenen 6 Monate - erst einmal weiterläuft.


        Verjährungshemmend wäre hingegen die "Aufnahme" von "Verhandlungen" über eine Schadensposition.
        Wenn Ihr jetzt also auf das Schreiben erwidert, darüber diskutiert, ob hier Verschleißteile betroffen sind oder nicht, ob die Sache unter eine Kleinstreparaturenklausel fällt oder nicht, DANN käme u.U. eine Hemmung der Verjährung in Betracht.


        Wenn Ihr hier nicht reagiert, setzten NUR noch Erhebung der Klage auf Zahlung oder Beantragung UND Zustellung eines gegen Euch ergangenen Mahnbescheides die Verjährung aus.


        Ich an Eurer Stelle würde also auf den Brief hin GAR NICHTS machen.

        • :!!!:
          Zur Verjährung.


          Wann genau habt Ihr die Wohnung denn zurückgegeben? Wann war die Übergabe?


          Und enthält das Schreiben, was Ihr jetzt erhalten habt, irgendeine Frist, innerhalb derer Ihr zahlen, reagieren sollt?


          Du schreibst unten, es würden zwei Wochen an der Verjährungsfrist fehlen?
          Zwei Wochen "kriegt" man doch noch "rum".

          • Wäsche-"ständer"
            Ich habe so ein Trocknergestell, was man einfach über die Heizung hängen kann.
            Des weiteren habe ich, von Ikea, bekommt man aber auch anderswo, so einen kleinen "Wäschekraken". Ist so ein Teil mit mehreren "Armen", an denen sich Wäscheklammern befinden. ist nichts für große Wäschestücke, aber Unterwäsche, Strümpfe, Geschirrtücher, Putzlappen oder ein T-Shirt lassen sich da problemlos unterbringen.


            Ansonsten lasse ich viele Sachen auch auf Kleiderbügeln trocknen, gehängt an die Duschwand, Türgarderoben, Türrahmen, Himmelbett, Kleiderstange.


            Falls Du eine Badewanne hast - es gibt ja auch so Trocknergestelle, die man über die Badewanne stellen kann.
            Oder vielleicht kannst Du im Bad an der Wand ein Trocknergestell anbringen.


            Geht es denn nur um die Zeitersparnis? Ich finde zwei Tage jetzt nicht super-schnell, aber eigentlich auch nicht wirklich ein Problem. Es sei denn, Du bist in Ermangelung ausreichender Wechselsachen darauf angewiesen, dass die Wäsche über Nacht trocken ist.
            Dann würde ich vermutlich den Großteil immer noch im Keller trocknen, und nur einzelne Wäschestücke oben in der Wohnung.

          • Hm
            bis auf Unterwäsche, Strümpfe bügele ich auch so ziemlich alles.
            Blusen, Oberteile, Röcke und Hosen für die Arbeit, da ist bügeln ein Muss. ungebügelt geht da gar nicht.


            Geschirrtücher und Handtücher passen ordentlich gebügelt besser und auch mehr in Schrank/Regal.
            Bettwäsche genauso. Außerdem habe ich hauptsächlich Damast-Bettwäsche, und da kommt die Musterung erst gebügelt so richtig zur Geltung.

          • suraj_12287648

            Normalerweise
            geht das auch nicht! Und das würde ich dort im Laden auch ganz deutlich sagen - das, was die da gemacht haben, nur um einen Vertrag unter Dach und Fach zu kriegen, grenzt schon an Betrug.


            Keine Ahnung, was Du jetzt mit dem Vertrag machst.
            Mach Dir aber klar, dass DU, und kein anderer, Vertragspartner - und damit verpflichtet - aus dem Vertrag bist, den Dein Vater auf Deinen Namen geschlossen hat.


            Du hast ja gesehen, dass die erste Rechnung da auch schon an Dich ging.


            Ich persönlich würde den Vertrag anfechten, vorsichtshalber kündigen (auch wenn das eigentlich gar nicht geht, da Du den Vertrag nicht geschlossen hast).
            Zumindest würde ich das Ganze nicht weiterlaufen lassen. Auch wenn es der Vater ist, aber ich fände es ausgesprochen befremdlich, wenn meine Eltern so was bringen würden, OHNE das vorher mit mir abzusprechen.

          • Am besten fragst
            Du mal beim Amt nach. Wirklich logisch ist das tatsächlich nicht.


            Auch nicht, dass das Betreuungsgeld für Deine Kinder, ich hab irgendwo gelesen, es sind Zwillinge, zu unterschiedlichen Zeiten beginnt.


            Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass das irgendwas ziemlich durcheinander geraten ist.

          • :???:
            Wie war denn das bei Dir mit den Elterngeldzeiten? Hast nur Du Elterngeld genommen? Sind Partnermonate angefallen, ist der Vater in Elternzeit gegangen?


            Ab dem 13. Lebensmonat geht eigentlich nur, wenn Du entweder 12 Monate Elterngeld bezogen hast, und entweder keine Partnermonate angefallen sind oder diese Partnermonate parallel zu Bezugsmonaten Deines Elterngeldes genommen wurden.

          • jaynie_12122336

            .
            Wenn Du im 1. und 6. Lebensmonat ebenfalls Elterngeld bezogen hast, dann ja.
            Dann hättet Ihr die Euch gemeinsam zustehenden 14 Monatsbeträge Elterngeld bereits beansprucht.


            Dass die Auszahlung bei Dir gesplittet wurde, führt hier lediglich dazu, dass der Auszahlungszeitraum - nicht die Anspruchsmonate - des Elterngeldes verlängert wurde.


            Also sollte Anspruch auf Betreuungsgeld ab 13. Lebensmonat gegeben sein.

            • Lass Dir
              das angeblich von Dir unterzeichnete Vertragsoriginal zeigen.
              Schau Dir die Unterschrift genau an, ob es Deine ist.
              Und prüf das Vertragsdatum, ob Du eventuell nachweisen kannst, dass Du an dem Tag nicht dort gewesen sein kann, um einen Vertrag abzuschließen.


              Im übrigen den Vertragsabschluss bestreiten, und die Rechnung zurückweisen.
              Wenn der Handyanbieter von Dir Geld will, muss er belegen, dass mit Dir ein Vertrag zustande gekommen ist. Und müsste zur Not dann auch das Geld einklagen (per Klage oder per Mahnbescheid).

            • .
              Paragraph 4d BEEG


              (1) Betreuungsgeld kann in der Zeit vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.


              Vor dem 15. Lebensmonat wird Betreuungsgeld nur gewährt, wenn die Eltern die Monatsbeträge des Elterngeldes, die ihnen für ihr Kind ... zustehen, bereits bezogen haben.


              Für jedes Kind wird höchstens für 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt.

              • Das tut mir sehr leid, mit Deinem Katerchen
                aber jetzt geht es ihm gut und er hat keine Schmerzen mehr.


                Weihnachten 2013 mussten wir das Katerle meiner Mama einschläfern lassen, es hatte einen Darmtumor.
                Und ich darf gar nicht daran denken, wenn mein Paulchen sich mal auf den Weg machen muss. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das sein wird, ohne ihn.


                Ich bin damals zufällig auf folgendes Gedicht gestoßen, und fand das irgendwie trostvoll.



                Testament einer Katze ( Margaret Trowton)


                Wenn Menschen sterben, machen sie ein Testament, um ihr Heim und alles was sie haben, denen zu hinterlassen die sie lieben.


                Ich würde auch solch ein Testament machen, wenn ich schreiben könnte.


                Einem armen, sehnsuchtsvollen, einsamen Streuner würde ich mein glückliches Zuhause hinterlassen, meinen Napf, mein kuscheliges Bett, mein weiches Kissen, mein Spielzeug und den so geliebten Schoß, die sanft streichelnde Hand, die liebevolle Stimme, den Platz den ich in jemandes Herzen hatte, die Liebe, die mir zu guter Letzt zu einem friedlichen und schmerzfreien Ende helfen wird, gehalten im liebenden Arm.


                Wenn ich einmal sterbe, dann sag bitte nicht: "Nie wieder werde ich ein Tier haben, der Verlust tut viel zu weh."


                Such Dir eine einsame, ungeliebte Katze aus und gib ihr meinen Platz.


                Das ist mein Erbe.


                Die Liebe, die ich zurück lasse, ist alles, was ich geben kann.

              • Hm, schwierig
                der Arbeitgeberzuschuss zu den Kitakosten darf die tatsächlichen Kosten war wirklich nicht überschreiten.


                Ich würde vielleicht schauen, ob es möglich ist einen bestimmten, auf jeden Fall anfallenden Betrag als Arbeitgeberzuschuss zu den Kitakosten laufen zu lassen.
                Du schreibst ja, dass 101 Euro monatlich immer erst mal anfallen, wenn ich das richtig verstanden habe.


                Darüber hinaus könnte man sich ja mit dem Arbeitgeber darauf verständigen, dass andere steuerfreie Vergünstigungen gewährt werden; bspw. Tankgutscheine. Solche Sachleistungen können ja bis zu einem Betrag von, ich glaube 44 Euro monatlich, gewährt werden.


                Und die müssten eigentlich auch neben dem Kitazuschuss gewährt werden können.

              • :???:
                Wir sind ein Sozialstaat, und ich persönlich finde das auch gut so. Und ich denke auch, dass es grundsätzlich jedem selbst überlassen sein sollte, wie viele Kinder er hat oder ob eine Frau (oder meinetwegen auch ein Mann) sich für ein Hausfrauen (Hausmann) Dasein entscheidet.
                Nur weil Menschen, die nicht arbeiten keine Lohnsteuer entrichten, heißt das ja nicht, dass bei denen nicht trotzdem Steuerzahlungen anfallen.


                Außerdem werden hier in Deutschland jährlich Millionen und Abermillionen öffentliche Gelder verschwendet, in irgendwelche unsinnigen prestigeträchtigen Projekten von irgendwelchen größenwahnsinnigen Politikern, die den Bezug zur Realität vollkommen verloren haben versenkt - da macht das bisschen "fehlende" Lohnsteuer von den "arbeitslosen Hausfrauen" den Kohl jetzt echt nicht fett.

              • Ja, definitiv
                ich finde schon, dass wir hier in Deutschland mehr als genügend Steuern zahlen.


                Das Zahlen von Steuern beschränkt sich ja nicht auf die unmittelbar "erkennbaren", ersichtlichen Steuern.
                Klar, Lohnsteuer und Einkommenssteuer kennen die Meisten. Aber da hört es doch lange nicht auf.
                Dazu kommen bei vielen Kirchensteuer; Kapitalertragssteuern.
                Grundsteuer ist von vielen zu entrichten - eigentlich fast von allen; die mit eigenen Immobilien zahlen diese für Haus oder Eigentumswohnung; bei denen, die zur Miete wohnen, wird in aller Regel der Vermieter die Grundsteuer auf sie umlegen.


                Bei jedem normalen Einkauf zahlt man Mehrwertsteuer.
                Bei bestimmten Produkten zahlt man - wenn auch nur mittelbar über die Preisgestaltung von Hersteller/Produzent - (für) Steuern, z.B. beim Bier, Branntweinen, Schaumweinen.
                Bei Kaffee und Salz fallen Steuern an
                Nicht zu vergessen die Getränkesteuer.


                Beim Tanken fällt Mineralölsteuer an.
                Beim Heizen, beim Nutzen von Strom hält der Staat die Hand auf und kassiert Energiesteuer.


                Sehr viele haben ein Auto - und zahlen Kfz-Steuern.
                Die mit Hund dürfen auch für diesen löhnen.


                Ja, ich finde schon, dass wir genug Steuern zahlen.
                Dass wir sogar zu viel Steuern zahlen.


                Denn was hier schon angesprochen wurde - das Thema Steuerverschwendung (durch Bund, Ländern, Kommunen). Solange es der Staat, solange Politiker es für normal halten, öffentliche Gelder, die ja auch zu erheblichem Teil eben Steuern sind, zum Fenster raus zu schmeißen, in unsinnigen Projekten (Berliner Flughafen, Hamburger Elbphilharmonie, um mal zwei aktuelle zu nennen) zu vernichten, und sich selbst durch Diätenerhöhungen und großzügige Handhabungen bei Politiker- und Beamtenpensionen zu bedienen, SOLANGE scheint ja offenbar mehr als genügend Geld da zu sein.