Also
generell ist es so, dass der gesetzliche Anspruch auf Elterngeld verstrichen sein muss.
Wenn jetzt zB nur die Frau in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, dann kann sie trotzdem erst ab dem 15. Monat Betreuungsgeld bekommen, da der Mann ja theoretisch Anspruch auf Elterngeld hätte. Selbst wenn er schriftlich darauf verzichtet, dann geht das nicht.
Wenn Mann und Frau gleichzeitig bezogen haben, dann kann man es direkt im Anschluss erhalten, weil der gesetzliche Anspruch ausgeschöpft wurde.
Und allgemein gilt, dass man es maximal 22 Monate erhält.
VG