merlyn_12158332

Hey, geht doch auch einfacher
schreibe deine seltsamen Kommentare doch bitte an den WinnyG persönlich unter winnyg@gmx.de.


Sorry, ich vergass ein "nicht" in meinen Ausführungen in obigem Blog. Bitte setz es nachträglich an die richtige Stelle ein! Und ich frage mich, warum Du mich so attakierst? Treffe ich immer nur dich?


Und wieso gibt es bei dir nur "Anwältinnen"? Können Männer nicht auch Anwalt, Rechtspfleger, Richter oder Notar sein?


Und so, wie Du deine Kommentare hier und in den anderen Threads abgibst, darf ich das wohl auch? Oder hast Du mehr Rechte als ich?


Zum besseren Verständnis, ich studierte mal Jura ...


WinnyG

    hyledd_12106443

    Richtig!
    Elli, das geht wirklich niemanden etwas an!


    Nicht einmal unser Ordnungsorgan!


    Nebei bemerkt, würde ich sogar meine Vorhänge zuziehen, wenn mir so etwas nicht gefällt. Denn ich muss ja nicht hinsehen! Aber vielleicht hat sie keine Vorhänge und ist so neugierig, wie eine ehemalige Nachbarin von mir, die von morgens bis abends ihren Rüssel nur zum Fenster hinaus hängte. Die angebliche Straftat hat niemals er begangen, sondern die Nachbarin! Sie hat "gespannt", nicht er!


    Wobei die Frage offen bleibt, wie das mit den Behörden aussieht. Denn man kann ihm zwar nicht den Busschein nehmen, jedoch aus charakterlichen Gründen das Busfahren mit einem Linienbus verbieten.


    Und Linienbusse werden eben zumeist von öffentlichen Behörden, wie etwa dem MVV (Münchner Verkehrsverbund) betrieben. Davon habe ich allerdings keine Ahnung. Aber Behörden und Verwaltungsvorschriften stehen immer auf einem anderen Blatt als unser Recht, unser Gesetz.


    Keine Ahnung, warum das so ist.


    Denn man kann sich zwar als Behörde entschuldigen, weil Fehler nun mal menschlich seien und man auch nur aus Menschen bestehen würde.


    Aber wenn man als Mensch gegenüber der Behörde einen Fehler macht, Terminversäumnis oder so, dann wird das mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet. Nur, weil ein einfacher Verwaltungsangestellter/angestellte/Beamte keine Ahnung davon haben, was er/sie tun.


    Denn Arbeit ist nun mal Alltag und man reproduziert alles das, was man gestern auch machte!


    Unsere Welt ist so einfallsos, traurig und, jetzt erschaffe ich mal selbst ein Wort, "nonkreativ", dass man verzweifeln könnte!


    WinnyG

    fergal_12947799

    Hallo Herr Jurastudent, lies mal richtig
    Lies mal richtig, Herrr Jurastudent, r1278 schrieb in seinem Text von "meine Anwältin." Habe ich mir also nicht ausgedacht. Kann ich doch nichts für, dass er sich eine Frau als Anwältin genommen hat, soll es ja wohl heutzutage geben.


    Tja, wieso gibt es bei mir nur "Anwältinnen?" "Können Männger nicht auch Anwalt, Rechtspfleger, Richter oder Notar sein?"


    1. Als Studierter solltest du gelernt haben, Texte richtig zu lesen und zu verstehen.


    2. Du unterstellst mir, etwas gegen Männer zu haben (s. dein Text). Tue ich aber nicht, denn r1278 hat sich selbst eine Anwältin ausgesucht (s. sein Text).


    3. Ich lach' mich inzwischen schräg über deine geistigen Ergüsse, irgendwie siehst du hinter jedem Busch eine Frau lauern die dir ans Leder will.


    Ich freue mich schon auf deine Blitzmerkerantwort!

      2 Monate später
      fergal_12947799

      Ohjeohje..
      da machst du dich aber nicht beliebt bei den mädels... ist dir zu diesem LEIDER sehr ernstem und brandaktuellem thema nix besseres eingefallen als EVOLUTION ?

        fergal_12947799

        Naja
        Im Groben und Ganzen hast ja Recht.


        Aber wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses oder als schlimmere Tat, machen sich laut Gesetz nur Männer strafbar. Das Gesetz dafür ist schon etwas älter - allerdings sagt die Rechtssprechung da inzwischen etwas anderes. Frauen können deswegen auch verurteilt werden., kommt bloß seltener vor - gibt auch weniger Anzeigen.
        Das mit der Formulierung kommt wohl daher, dass Männer Frauen gerne anspannen wenn sie nackt sind - Frauen fühlen sich hingegen von nackten Herren belästigt - liegt vll. auch daran, dass man denen die Erregung offensichtlich ansehen kann.....


        Ich würde sie auch wegen Stalkens anzeigen.
        Bei einer Veurteilung kann dir bei solchen Delikten der Busführerschein aberkannt werden, da du in der Öffentlichkeit tätig bist. Bei der Beweislage die ich hier sehe, wird das Verfahren allerdings eingestellt werden. Aussage gegen Aussage = in dubio pro reo wie man so schön sagt.

          ein Monat später
          aoife_11957839

          Danke
          Ja, eines muss man sagen. Ich mache mich bei den Mädels hier wirklich nicht beliebt. Will ich das etwa?


          Aber sehr gut! "Bei einer Verurteilung kann dir ..." Nur, wie sollte es zu einer Verurteilung kommen? Wo nichts ist, kann auch nichts angeklagt werden! Obwohl man den Deutschen Justizbehörden nicht immer vertrauen kann.


          Tja, und "in dubio pro reo" ist auch so eine seltsame Aussage. Meistens wird es bei unserem System eher so ausgelegt: "In dubio contra reo!"


          Das war einer der Gründe, warum ich nur das 1. Staatsexamen machte und dann den Müll einfach hinter mir lies.


          So am Rande: Kann man die Erregung den Damen nicht auch ansehen? Ach so, das sind dann nur die "Nippel- BHs." *lach. Oder die offensichtliche Kälte bei 35 im Schatten.

          ein Monat später
          raj_12718357

          Da bin ich wieder!
          Das Strafverfahren wurde eingestellt, allerdings hatte die gute noch einen Zivilprozess (einstweilige verfügung) hinterher geschickt, mit der Begründung, daß ich sie angeblich Telefonisch als auch per Email belästigen würde, außerdem hätte sie Angst vor mir, da ich Gewalttätig sei!
          Das Resultat: Sie hat von der Richterin einen gehörigen Dämpfer bekommen. die Richterin sagte: wenn ich das nicht sehen will, dann guck ich da nicht hin, aber Ihren Ausführungen zufolge haben sie ja regelmäßig auf der lauer gelegen! Eine verfügung, daß ich das Haus nicht betreten dürfte fiel somit flach, denn schließlich ist sie gerade erst eingezogen und ich kenne ja auch andere mieter in deren Haus seit 3 Jahren!
          Andere Mieter meiden diese Frau, sie sei falsch und link, naja als Yogalehrerin zeigt man keine Leute an und man simuliert auch nicht rum, daß es einen so schlecht geht und im nächsten moment grinst die hämisch vor sich hin!
          Das schlechte dabei ist, 1100 Anwaltskosten für nichts und wieder nichts, (sie bekommt Hartz4) dann bedenke man mein geringes Gehalt und dann noch meine Verpflichtungen die ich zahlen muß!
          Ich lebe jetzt nur noch vom trinkgeld!
          Naja ich habe eben auch meine kleine Wirtschaftskrise!

            Entwder stimmt was an der Geschichte net oder die Bullen sind dumm
            Wenn du in deiner Wohnung masturbierst, dann darfst du das selbst wenn irgendwelche Kinder vor der Scheibe hocken würden und dir dabei zugucken würden. Der Grund liegt darin, dass die Wohnung dein Privatraum ist. In diesem Privatraum darfst du alles machen, solange du dort nicht straffällig wirst. Masturbieren in der eigenen privaten Wohnung ist nicht strafrechtlich zu verfolgen.


            So ist es auch nicht strafrechtlich zu verfolgen zb nackt im Auto zu fahren. Eben deshalb, weil es dein privater Raum ist.


            Deine Anwältin hat vollkommen recht. Was da mit dir gemacht wird ist nichts als Angstgemache!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!! Bitte lass dich von den dummen Bullen nicht beeinflussen.


            Und warum sollte der Führerschein weg sein? Das hat doch nichts damit zu tun dass du in deiner Wohnung masturbierst.

              raj_12718357

              Lol
              Also du tust mir echt leid. Mein ich ernst, Du musst dich mit strafbehörden und zivielbehörden herumschlagen, weil dich die Frau einer Straftat bezichtigt, von der sie (gehe ich mal an) weiß, dass sie unwahr ist. Das heisst: Falsche verdächtigung.


              Jetzt kannst du aktiv werden. Die unterstellt dir eine Straftat 238, obwohl sie ganz genau weiß, dass diese Aussage eine Lüge ist. Siehe hierzu: http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
              und: http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html


              Du kannst sie jetzt wohl auch anzeigen gehen.

                6 Tage später

                Hallo
                naja, stimmt schon, dass man halt die eigenen privaträume zumachen muss, aber trotzdem, ich meine die Frau ist ja schließlich eine erwachsene person, und kann schließlich auch so behandelt werden, und somit soll sie dich auch nicht belästigen, was du zu hause machst,


                gegenanzeige, und sie von deinem grundstück werfen, wenn sie dich ständig stalked,


                gute idee, dass du die fenster schon abgeschlossen hast, nicht zu viel von sich preisgeben, ist meine meinung.

                  laszls_12101702

                  Ohje
                  Wenn du in deiner Wohnung masturbierst, dann darfst du das selbst wenn irgendwelche Kinder vor der Scheibe hocken würden und dir dabei zugucken würden.


                  Der Satz ist jetzt nicht dein Ernst oder ??
                  Wenn Kinder da reinschauen ist es sicherlich nicht erlaubt !!!

                  5 Tage später
                  laszls_12101702

                  Eine Gegenanzeige nützt nichts.........
                  ........das kostet alles Verdammt noch mal Geld und das verdien ich nicht! In der deutschen Justiz gibt es weder Entschuldigungen, noch Kostenübernahmen, nein!
                  und wenn ich daran zu grunde gehe, der einzelne, interessiert der Diktatorischen Demokratischen Republik keine ...

                  karim_12079693

                  Und
                  also so wie du den fall jetzt beschrieben hast, und ich mich nur an deinem bsp. orientiert habe, ich hoffe ich lese hier nichts falsches, oder so, oder verwechsel da irgendwas mit einer anderen situation????? irgendwie haben die foren alle eine doppelte bedeutung?ach quatsch, bild ich mir ein, vergesst den satz von eben, oder doch nicht?