Daran hat sich nichts geändert
Das neue Unterhaltsrecht ändert daran nichts. Im Gegenteil. Die Kinder werden bevorzugt und zwar gegenüber beiden Frauen.
Das neue Recht gewährt der "geschiedenen Frau" keinen Unterhaltsanspruch mehr, wenn sie nur kurz verheiratet war und gebietet ihr so schnell wie möglich wieder arbeiten zu gehen wenn das Kind 3 Jahre alt ist.
Das neue recht gewährt aber nicht einer "Geliebten" Lebensunterhalt für sich. Das war vorher nicht so und ist jetzt auch nicht so.
Woher hast Du denn diese Info überhaupt her?