dot_12825912

Daran hat sich nichts geändert
Das neue Unterhaltsrecht ändert daran nichts. Im Gegenteil. Die Kinder werden bevorzugt und zwar gegenüber beiden Frauen.


Das neue Recht gewährt der "geschiedenen Frau" keinen Unterhaltsanspruch mehr, wenn sie nur kurz verheiratet war und gebietet ihr so schnell wie möglich wieder arbeiten zu gehen wenn das Kind 3 Jahre alt ist.


Das neue recht gewährt aber nicht einer "Geliebten" Lebensunterhalt für sich. Das war vorher nicht so und ist jetzt auch nicht so.


Woher hast Du denn diese Info überhaupt her?

    an0N_1296141099z

    Diese Info...
    habe ich von einer Rechtsanwältin mit der ich Anfang des Jahres gesprochen habe und aus einem Rechtsforum.
    Da die Dame jetzt nicht arbeiten kann muss mein Mann für Sie Unterhalt bezahlen, im übrigen hat Sie sofort Ihr Studium hingeworfen und wollte hier weiterstudieren (hatte auch schon Bafög auf meine Adresse beantragt und auch bezogen) hat aber Ihr Studium hier nie angefangen.


    Kennst Du Dich im Unterhaltsrecht aus? Wenn ja wäre ich Dir für jeglich Art von Hilfe dankbar Harlekin11

      @ronny1006
      Sie hat einen Hartz4 Antrag gestellt und der Anhörungsbogen kommt übers Landratsamt, diese wollen prüfen ob er Unterhaltspflichtig ist.
      Einen schönen Abend Harlekin

        dot_12825912

        Hm
        Sinn und Zweck des Gesetzes ist es unter anderem die Schlechterstellung der neuen Familie des Mannes (also auch die Kinder) gegenüber der geschiedenen Familie aufzuheben.
        Die neue Familie soll nicht unter den Altlasten der Ex-Familie leiden bzw. soll der Unterhalt an die Exfrau nicht zur Schlechterstellung der Kinder aus der neuen Familie führen.


        Das Gesetz ist ja sehr neu und Anfang des Jahres waren die Anwälte zum Teil auch noch im Unklaren. Es ist wohl auch nachgebessert worden.


        Was mich aber stutzig macht ist (hab mal gegoogelt), dass Seehofer seiner Ex-Geliebten wirklich Lebensunterhalt zu zahlen hat. Was auch daran liegen kann dass er wirklich sehr viel verdient und mit ihr vorher 2 Jahre lang zusammengewohnt hat, oder so ähnlich.


        Auf jede Fall sind Deine Kinder mit ihrem Kind im ersten Rang. Danach kommen erst die Frauen im zweiten Rang. Und da bist Du als die aktuelle verheiratete bevorzugt, soweit ich weiß. Denn er hat die Familie ja nicht verlassen.

        Auf dem Schreiben steht...
        um zu klären ob Sie Ihrer Unterhaltspflicht gegen XY und Kind XY nachkommen können.
        Weiß nicht ob das eine Rechtsgrundlage ist?

        mirja_11943760

        Widerspruch gegen Bescheid einlegen
        Die Infos aus dem Link sind zu allgemein. Es geht hier um einen Spezialfall, ob die "Ex"-Geliebte Anspruch auf Lebensunterhalt für sich hat.


        Und ich denke, da das Gesetz noch so neu ist, dass da noch vieles im Unklaren liegt und erst einmal die ersten Gerichtsentscheidungen abgewartet werden müssten.


        Das Gesetz wurde jedoch mit dem Zweck geändert, dass die neue Familie nicht schlechter als die alte stehen soll. Und da fällt eine "Ex"-Geliebte ja nicht drunter.


        Und Landratsamt ist nur eine Behörde. Die haben meist keine Ahnung vom neuen Unterhaltsrecht etc. Die schicken einfach nur aufs geratewohl Bescheide, gegen die man ja Widerspruch einlegen kann. Und das würde ich hier auf jeden Fall tun, bevor die Frist dazu abläuft.


        Dann müssen die sich nämlich erklären und die Rechtsgrundlage des Bescheides erst einmal nennen und Du hast dann ein Klagerecht dagegen.


        :-)

        Widerspruche - Gesetzesgrundlage
        Das was Ronny sagt stimmt im großen und ganzen.


        Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt und jeder von einer Behöre dergangene Verwaltungsakt muss auf einer rechtsmäßigen Gesetzesgrundlage basieren.


        Ob die jetzt in jedem Bescheid mit Paragraphen-Angabe genannt werden muss ist eine andere Frage.
        Aber wenn Du Widerspruch einlegst müssen sie sich auf jeden Fall erklären und zwar derart, dass sie die gesetzliche Grundlage auf der die Aufforderung basiert nennen müssen.


        Daher erst mal Widerspruch einlegen! Kost ja nix ...

        So wie das aliablue
        schreibt, kenne ich auch einen Fall im Bekanntenkreis. Er muss zwar nicht lange, aber erstmal Unterhalt für die "Dame" zahlen.


        Ja brrrr, tut mir sehr leid für dich harlekin. So eine Sache emotional zu verkraften ist schon schlimm genug, aber dann sollst DU noch dafür zahlen ... grsuslig!!!!


        Hole dir bloß schnell profesionellen Beistand durch einen Anwalt.


        Trotzdem: Kopf hoch!!!!!

          sassa_12346287

          Fall
          ich kenne einen fall (auch fünf jahre her) in dem der mann mit der frau nach der geburt sogar zusammen gelebt hat und hinterher nur für das kind zahlen musste.


          Es kommt wohl auf den einzelfall drauf an, der so oder so entschieden werden kann ...

            an0N_1296141099z

            Ja wahrscheinlich staubkorn
            Na dann drücken wir ihr mal die Damen für ihren speziellen Fall.


            Ich fänds moralisch auch TOTAL daneben, wenn sie per Gesetzt für die Fehler ihres Mannes und der "Dame" zahlen muss. Sachen gibts ... "kopfschüttel"

              Mensch harlekin
              das kann nur gut ausgehen, so wie hier alle teilhaben und sich für dich ins Zeug legen.


              Finde ich mal richtig Klasse!!

              sassa_12346287

              :-D
              ... meinte natürlich:


              Na dann Drücken wir ihr mal die DAUMEN ... und nicht die DAMEN ... die Dame gehört wohl nicht gedrückt, sondern eher übers Knie gelegt ;-)

              an0N_1296141099z

              Stimme bei...
              es kann von Fall zu Fall und von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt werden.


              Ist zwar lange her, doch musste mein Vater nur für mich zahlen. Meine berufstätige Mutter sah, außerdem was sie von meinem Unterhalt für sich abzweigte, keinen Cent von ihm.


              Die Ex meines Noch-Freundes erhält ebenfalls einzig den Unterhalt des Vaters für die beiden nichtehelich gezeugten und gemeinsamen Kinder (jetzt 12 + 7Jahre).


              Und sie ist wirklich hinter der Kohle her. Sollte es irgendeine Möglichkeit für sie geben ebenfals Unterhalt zu bekommen, hätte sie das auf jeden Fall heraus gefunden.


              Gehe doch im Vorfeld zu einer Beratungsstelle. Oder zum Verband der Väter und Mütter etc. Irgendwas in der Richtung gibt es in jeder größeren Stadt.
              Viel Glück +
              LG

              dot_12825912

              Habe...
              da eine andere Idee. Was hällst du davon deine Ehe annulieren zu lassen. Denn faktisch beruht sie auf einer Lüge.


              Ich wür der Frau erstmal keinen Cent zukommen lassen, da bist du wirklich etwas weltfremd. Ich würd mich auch nicht an Anschaffungen beteiligen, die ihr zukommem. Da müsst ich schon mit ihr befreundet sein.


              Und wieso solltest du bei einer Trennung immer noch zur Verantwortung gezogen werden? Wie lange seit ihr verheiratet? Es gibt einen Zeitraum (ich glaube 1 Jahr), in dem eine Ehe jederzeit gelöst werden kann.


              Was deinen Mann angeht, so hätte er auch von sich aus Verhütungsmittel benutzen können.
              LG

              dot_12825912

              Selbsverständlich...
              kann die Dame arbeiten, Millionen von Frauen mit Kindern gehen arbeiten. Ich würd mit das verbitten, Bafög auf meine Adresse legen zu lassen. Wie kommt sie denn dazu, ist sie bei dir gemeldet. Bafög wird an die aktuelle Meldeadresse überwiesen. Und die ist woohl kaum bei dir.

              dot_12825912

              Anträge...
              stellen kann sie so lange wie sie will. Allerdings wird die EHE hierzulande ja in hohen Ehren gehalten, jedenfalls vom Gesetzgeber. Von daher fällt es mir schwer zu glauben, dass die Familie vom Recht her schlechter behandelt wird als eine Frau mit nichtehelichem Kind.


              Was die finanziellen Forderungen an dich angeht, sehe ich noch nicht, dass du zum Unterhalt beitragen musst. Ansonsten könnte ja jeder fremdpoppende Mann seine Familie in ein finanzielles Desaster stürzen.


              Komme darauf, weil im BGB der Schutz der Familie festgelegt ist.

              Ist nicht frech...
              sondern dein Recht, der Rechtsstaat gilt für alle, also auch für dich.


              Du kannst das den Vorgang bearbeitenden Angestellten einfach fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie von dir eine Offenlegung deiner finanziellen Verhältnisse für angebracht halten.

                alte_12534643

                Ob du...
                unterhaltspflichtig bist, steht auch insofern in Frage, weil das Kind der Ex nicht in gerader Familienlinie steht.


                Alle die in der Familienlinie stehen (Vater, Mutter, Oma, Opa. weiterhin als Nebenlienie Kinder, Enkel etc.)und da gehörst du für das Kind der Ex nicht zu.


                googl mal "Familienrecht".