mirja_11943760Widerspruch gegen Bescheid einlegen
Die Infos aus dem Link sind zu allgemein. Es geht hier um einen Spezialfall, ob die "Ex"-Geliebte Anspruch auf Lebensunterhalt für sich hat.
Und ich denke, da das Gesetz noch so neu ist, dass da noch vieles im Unklaren liegt und erst einmal die ersten Gerichtsentscheidungen abgewartet werden müssten.
Das Gesetz wurde jedoch mit dem Zweck geändert, dass die neue Familie nicht schlechter als die alte stehen soll. Und da fällt eine "Ex"-Geliebte ja nicht drunter.
Und Landratsamt ist nur eine Behörde. Die haben meist keine Ahnung vom neuen Unterhaltsrecht etc. Die schicken einfach nur aufs geratewohl Bescheide, gegen die man ja Widerspruch einlegen kann. Und das würde ich hier auf jeden Fall tun, bevor die Frist dazu abläuft.
Dann müssen die sich nämlich erklären und die Rechtsgrundlage des Bescheides erst einmal nennen und Du hast dann ein Klagerecht dagegen.
:-)