an0N_1296141099z

Hallo Staubkorn...
für Scherze bin ich immer zu haben, leider habe ich zur Zeit sehr wenig zu lachen.


Was die Gründe sind warum ich bleibe werde ich schon noch herausfinden.
Mein Vater meint ich würde bleiben weil ich mir in der Opferrolle gefalle,
meine Mutter meint: Es wird schon wieder alles werden.
Meine Freundin meint: weil ich Ihn noch liebe


Und ich weiß es eigentlich gar nicht warum....

anike_11862155

Hallo ofi21
ja wir haben 2 Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren. Doch mein Mann arbeitet, aber für den Fall das sein Einkommen nicht ausreicht um die Unterhaltszahlungen Ihr gegenüber abzudecken werde ich zur Verantwortung gezogen. Klar mein Einkommen liegt unter meinem Selbstbehalt, aber schon alleine die Tatsache das man als betrogene Ehefrau noch für die Ex-Geliebte herhalten soll ärgert mich sehr.


Lieben Gruß Harlekin

    dot_12825912

    Zum Anwalt
    Ward Ihr schon beim Anwalt? Den im Normalfall steht der Dame lediglich Kindesunterhalt zu und nicht mehr.


    Ihr würde Unterhalt für den Lebensunterhalt nur zustehen, wenn er mit ihr auch zusammen gewohnt hätte - was nehme ich an nicht der Fall ist.


    Grundsätzlich ist die Ehe geschützt - sie steht grundgesetzlich unter dem Schutzes des Staates und alle Gerichtsentscheide haben dies zu berücksichtigen. Das Kindeswohl ist auch grundgesetzlich geschützt.
    Nicht jedoch die Rechte einer Geliebten. Die Geliebte ist diejenige vor der geschützt wird und ihr steht nicht auf Kosten Eurer Ehe Lebensunterhalt zu. Das würde dem Grundgesetz widersprechen.


    Also informiere Dich bitte ... das kann so nicht sein :-)

      dot_12825912

      Klar...
      ...da wäre ich ehrlich gesagt auch stinkesauer.
      Wenn ich mich allerdings dazu entschließe, bei diesem Mann zu bleiben, dann müßte ich sicher wohl oder übel in diesen sauren Apfel beißen.


      Du hälst an deinem Mann fest und das ist deine ganz persönliche Entscheidung, die dir niemand absprechen sollte. Allerdings denkst du, dass du so mit dieser Belastung je wieder eine vertrauenvolle Beziehung mit deinem Mann führen kannst, in der du auch wirklich wieder glücklich bist/wirst?


      Zum anderen, ist denn da ein Anwalt eingeschaltet und was sagt der wenn zu dieser ganzen Sachlage?

        mirja_11943760

        @bluekoala
        ja wir werden einen Anwalt aufsuchen und einen Vaterschaftstest werden wir auch veranlassen.
        Die Mutter arbeitet nur auf 400 Euro Basis und kassiert Allimente für Ihr jüngstes Kind.


        Ja eigentlich hatte ich mit Fairness von Ihrer Seite gerechnet, leider gehe ich immer wieder von mir aus. Sie hat Ihn noch einmal um ein Treffen gebeten und er traf sich noch einmal mit Ihr (ich nehme meinen Mann in keinster Weise in Schutz) aber das Seltsame dabei ist das Sie gerade bei diesem Treffen schwanger wurde. Wenn er der Vater ist finde ich, das das Kind auch ein Anrecht auf seinen Vater hat und er sich um das Kind in jeglicher Hinsicht kümmern muss.
        Auch hat das Kind ein Anrecht darauf seine Geschwister kennenzulernen und sich bei uns wohl zu fühlen. Von meiner Seite aus wird dieses Kind sich bei uns immer Wilkommen fühlen können, aber wenn die Mutter schon so anfängt wie soll denn das nur enden? Klar freue ich mich nicht darüber, aber das Kind kann nichts dafür.


        Ich bin auch keine Heilige und verspüre sehr oft eine Wut und einen Zorn in mir den ich nicht an mir kenne und der mir richtig Angst macht. Aber Gott sei Dank habe ich dieses Forum gefunden wo ich mich immer leerschreiben kann.


        Alles Liebe Dir Harlekin

        an0N_1296141099z

        Das dachte....
        ich auch immer. Aber weit gefehlt seit der Reform des Unterhaltrechtes sieht die Sache leider etwas anders aus. Wir werden zum Anwalt gehen und uns gründlich informieren. Aber meine Recherchen haben ergeben das wir um die 700 Euro an die Dame bezahlen dürfen.


        Ich denke auch immer noch das uns vielleicht eine Einzelfallentscheidung helfen wird, doch ich habe leider keine Hoffnung.
        Denn an erster Stelle stehen die Kinder (alle 3)
        dann die Frau die das Jüngste Kind betreut
        und dann erst komme ich (weil ich immer gearbeitet habe)


        Also Arschkarte in jeder Hinsicht.


        Einen schönen Abend Harlekin

          anike_11862155

          Grins...
          ich weiß das ich in den sauren Apfel beisen muss (ich mochte noch nie saure Äpfel) doch ärgere ich mich sehr darüber.


          Ich weiß wirklich nicht ob ich jemals wieder eine vertrauensvolle Beziehung mit Ihm haben werde, doch ich denke das es einen Versuch Wert ist. Wie ich Ihm damals in der Kirche versprochen habe: in Guten wie in Schlechten Tagen.....


          Ich habe mir ein Limit gesetzt bis Ende des Jahres und wenn ich bis dahin immer noch nicht das Gefühl habe das mir bisher fehlt werde ich Ihn verlassen.


          Zum Anwalt werden wir demnächst gehen um die Sache rechtlich richtig anzugehen.

            dot_12825912

            Das...
            ...wird erstmal das beste und wichtigste sein.
            Ein Anwalt der die Sache berechnet und dir wirklich handfeste Informationen gibt. Danach sieht man bestimmt schon etwas klarer und vielleicht auch nicht gar so schwarz.

            dot_12825912

            Daran hat sich nichts geändert
            Das neue Unterhaltsrecht ändert daran nichts. Im Gegenteil. Die Kinder werden bevorzugt und zwar gegenüber beiden Frauen.


            Das neue Recht gewährt der "geschiedenen Frau" keinen Unterhaltsanspruch mehr, wenn sie nur kurz verheiratet war und gebietet ihr so schnell wie möglich wieder arbeiten zu gehen wenn das Kind 3 Jahre alt ist.


            Das neue recht gewährt aber nicht einer "Geliebten" Lebensunterhalt für sich. Das war vorher nicht so und ist jetzt auch nicht so.


            Woher hast Du denn diese Info überhaupt her?

              an0N_1296141099z

              Diese Info...
              habe ich von einer Rechtsanwältin mit der ich Anfang des Jahres gesprochen habe und aus einem Rechtsforum.
              Da die Dame jetzt nicht arbeiten kann muss mein Mann für Sie Unterhalt bezahlen, im übrigen hat Sie sofort Ihr Studium hingeworfen und wollte hier weiterstudieren (hatte auch schon Bafög auf meine Adresse beantragt und auch bezogen) hat aber Ihr Studium hier nie angefangen.


              Kennst Du Dich im Unterhaltsrecht aus? Wenn ja wäre ich Dir für jeglich Art von Hilfe dankbar Harlekin11

                @ronny1006
                Sie hat einen Hartz4 Antrag gestellt und der Anhörungsbogen kommt übers Landratsamt, diese wollen prüfen ob er Unterhaltspflichtig ist.
                Einen schönen Abend Harlekin

                  dot_12825912

                  Hm
                  Sinn und Zweck des Gesetzes ist es unter anderem die Schlechterstellung der neuen Familie des Mannes (also auch die Kinder) gegenüber der geschiedenen Familie aufzuheben.
                  Die neue Familie soll nicht unter den Altlasten der Ex-Familie leiden bzw. soll der Unterhalt an die Exfrau nicht zur Schlechterstellung der Kinder aus der neuen Familie führen.


                  Das Gesetz ist ja sehr neu und Anfang des Jahres waren die Anwälte zum Teil auch noch im Unklaren. Es ist wohl auch nachgebessert worden.


                  Was mich aber stutzig macht ist (hab mal gegoogelt), dass Seehofer seiner Ex-Geliebten wirklich Lebensunterhalt zu zahlen hat. Was auch daran liegen kann dass er wirklich sehr viel verdient und mit ihr vorher 2 Jahre lang zusammengewohnt hat, oder so ähnlich.


                  Auf jede Fall sind Deine Kinder mit ihrem Kind im ersten Rang. Danach kommen erst die Frauen im zweiten Rang. Und da bist Du als die aktuelle verheiratete bevorzugt, soweit ich weiß. Denn er hat die Familie ja nicht verlassen.

                  Auf dem Schreiben steht...
                  um zu klären ob Sie Ihrer Unterhaltspflicht gegen XY und Kind XY nachkommen können.
                  Weiß nicht ob das eine Rechtsgrundlage ist?

                  mirja_11943760

                  Widerspruch gegen Bescheid einlegen
                  Die Infos aus dem Link sind zu allgemein. Es geht hier um einen Spezialfall, ob die "Ex"-Geliebte Anspruch auf Lebensunterhalt für sich hat.


                  Und ich denke, da das Gesetz noch so neu ist, dass da noch vieles im Unklaren liegt und erst einmal die ersten Gerichtsentscheidungen abgewartet werden müssten.


                  Das Gesetz wurde jedoch mit dem Zweck geändert, dass die neue Familie nicht schlechter als die alte stehen soll. Und da fällt eine "Ex"-Geliebte ja nicht drunter.


                  Und Landratsamt ist nur eine Behörde. Die haben meist keine Ahnung vom neuen Unterhaltsrecht etc. Die schicken einfach nur aufs geratewohl Bescheide, gegen die man ja Widerspruch einlegen kann. Und das würde ich hier auf jeden Fall tun, bevor die Frist dazu abläuft.


                  Dann müssen die sich nämlich erklären und die Rechtsgrundlage des Bescheides erst einmal nennen und Du hast dann ein Klagerecht dagegen.


                  :-)

                  Widerspruche - Gesetzesgrundlage
                  Das was Ronny sagt stimmt im großen und ganzen.


                  Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt und jeder von einer Behöre dergangene Verwaltungsakt muss auf einer rechtsmäßigen Gesetzesgrundlage basieren.


                  Ob die jetzt in jedem Bescheid mit Paragraphen-Angabe genannt werden muss ist eine andere Frage.
                  Aber wenn Du Widerspruch einlegst müssen sie sich auf jeden Fall erklären und zwar derart, dass sie die gesetzliche Grundlage auf der die Aufforderung basiert nennen müssen.


                  Daher erst mal Widerspruch einlegen! Kost ja nix ...

                  So wie das aliablue
                  schreibt, kenne ich auch einen Fall im Bekanntenkreis. Er muss zwar nicht lange, aber erstmal Unterhalt für die "Dame" zahlen.


                  Ja brrrr, tut mir sehr leid für dich harlekin. So eine Sache emotional zu verkraften ist schon schlimm genug, aber dann sollst DU noch dafür zahlen ... grsuslig!!!!


                  Hole dir bloß schnell profesionellen Beistand durch einen Anwalt.


                  Trotzdem: Kopf hoch!!!!!

                    sassa_12346287

                    Fall
                    ich kenne einen fall (auch fünf jahre her) in dem der mann mit der frau nach der geburt sogar zusammen gelebt hat und hinterher nur für das kind zahlen musste.


                    Es kommt wohl auf den einzelfall drauf an, der so oder so entschieden werden kann ...

                      an0N_1296141099z

                      Ja wahrscheinlich staubkorn
                      Na dann drücken wir ihr mal die Damen für ihren speziellen Fall.


                      Ich fänds moralisch auch TOTAL daneben, wenn sie per Gesetzt für die Fehler ihres Mannes und der "Dame" zahlen muss. Sachen gibts ... "kopfschüttel"