..aber das müsste sie doch bemerkt haben, oder nicht?!
Wurde angespritzt
Na ja. Wenn man dicht an dicht steht und man evtl. gar nicht unterscheiden kann welches Körperteil da jetzt drückt, da ist das schon möglich. Ich an ihrer as schon zur Anzeige bringen. Ich hoffe du hast es noch nicht heraus gewaschen. Dann könnte da eine DNA Probe genommen werden. Ich könnte mir da durchaus vorstellen dass dies ein Test war wie weit der Mann um diese Zeit in dieser Bahn gehen kann. Und wie es hier schon geschrieben wurde gab es in U-Bahnen auch schon Vergewaltigungen. Das wäre dann der nächste Schritt. Also das Thema bitte nicht unterschätzen.
Natürlich kann es auch nur eine Mutprobe von Halbstarken gewesen sein. Aber man sollte es nachverfolgen. Die Kameras dort sind nicht immer schlecht.
Ach nööö :NON:
Ich nenne es Würde :roule:
Die geht zum nächsten Polizei-Revier, erstattet Anzeige gegen Unbekannt wegen anspritzen von hinten in der U-Bahn, legt denen eine Hose auf den Tisch und verlangt eine DNA-Analyse?? Dann darf sie aber, wenn sie da rein geht, keinen zu kurzen Rock anziehen oder enge Leggins.., dann kann das auch noch sein, die drehen den Spieß um.. :roule:
> Und angenommen, auch wenn die Chance 1 zu 100.000 steht, worauf willst du den dann verklagen?
Es gibt nichts, was es nicht gibt.
Es gab vor Gericht verhandelte Fälle, in denen Leute vorsätzlich Sperma auf Sitz- oder Liegeflächen aufbrachten, durch Ejakulation oder durch Entnahme aus einem mitgeführten Behältnis, und sich erfreuen wollten sobald jemand sich, nichts ahnend und unachtsam, hineinsetzte.
Es wurden Fälle vor Gericht verhandelt, bei denen Leute nicht durch Ejakulation, sondern durch in Behältnissen mitgeführtes Sperma bespritzt wurden - siehe zB den Link weiter unten bei "Unter Umständen Körperverletzung nach StGB §223".
Es kommt also darauf an, was für ein Tatgeschehen nachweisbar ist.
Zivilrecht:
Angenommen, jemand hat nachweislich das Sperma in irgendeiner Weise vorsätzlich und ohne deren Einverständnis an den Po der Geschädigten angebracht:
ZB Schadensersatz für die Reinigungskosten nach
- BGB § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
- BGB § 823 Schadenersatzpflicht
Zusätzlich angenommen, der Täter hat das Sperma nicht durch Abgabe aus einem Gefäß, sondern durch Ejakulation heimlich/hinterlistig auf den Po der Geschädigten befördert:
zB
- BGB § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen (Die Geschädigte wurde durch Hinterlist zur Duldung einer sexuellen Handlung bestimmt; der Täter ist zum Ersatz aller ihr daraus entstehenden Schäden verpflichtet.)
- Wenn darauf erkannt wird, dass wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist, zB nach o.g. Paragraphen, dann vielleicht auch nach BGB § 253 Immaterieller Schaden, Abs 2 eine billige Entschädigung in Form von Geld für immateriellen Schaden.
Strafrecht:
Angenommen, jemand hat nachweislich das Sperma in irgendeiner Weise vorsätzlich und ohne deren Einverständnis an den Po der Geschädigten angebracht:
zB:
- StGB § 185 Beleidigung; Antragsdelikt (In Form einer Tätlichkeit.)
- Unter Umständen Sachbeschädigung nach StGB § 303; Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt (Versuchte Sachbeschädigung am beschmutzten Kleidungsstück. Ob es sich vollständig reinigen lässt oder dauerhaft verändert ist, hängt vom Material ab. ZB Leder wäre nicht unbedingt in den Zustand von vor der Beschutzung zurück zu versetzen.)
- Unter Umständen Körperverletzung nach StGB §223; Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bespritzen-mit-sperma-erfuellt-unter-umstaenden-den-tatbestand-der-koerperverletzung-gem-223-stgb_031420.html - OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit; Ordnungswidrigkeit (Die Handlung des Täters war grob ungehörig und geeignet, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen, denn das Bemerken des Tatgeschehens hätte bei den Umstehenden Personen Aufruhr verursachen können. Die Geschädigte kann diesen Punkt zur Anzeige bringen. Über Verfahrenseinleitung entscheiden ausschließlich die zuständigen Behörden.)
Zusätzlich angenommen, der Täter hat das Sperma nicht durch Abgabe aus einem Gefäß, sondern durch Ejakulation heimlich/hinterlistig auf den Po der Geschädigten befördert:
zB:
- StGB § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Offizialdelikt (Und zwar nach Absatz 2, Nr. 1, denn in diesem Fall hat der Täter ausgenutzt, dass die Geschädigte nicht in der Lage war, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern, und zwar war sie aufgrund des Umstandes, dass das Begehen der Tat von der Geschädigten nicht bemerkt werden sollte, nicht dazu in der Lage. Der Paragraph räumt den urteilenden Rechtskörpern in Hinblick auf das Strafmaß einen recht großen Ermessensspielraum ein.)
- StGB § 183 Exhibitionistische Handlungen; Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt (Die Sache fand in der Öffentlichkeit statt und auch wenn die Geschädigte davon nichts mitbekommen hat, ist nicht ausgeschlossen sondern wahrscheinlich, dass andere sich durch das Tatgeschehen belästigt gefühlt haben.)
- StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses; Offizialdelikt (Eine im U-Bahnwagen stattfgefunden habende und somit öffentliche sexuelle Handlung liegt vor, und ein dadurch verursachtes Ärgernis liegt vor, von dem der Täter wusste, dass er es herbeiführt, nämlich bei der Geschädigten, denn ansonsten hätte er gegenüber der Geschädigten nicht heimlich und hinterlistig gehandelt.)
- StGB § 184i Sexuelle Belästigung; Relatives Antragsdelikt (Es verlangt in diesem Paragraphen ja niemand, dass die Belästigung bereits während des Tatgeschehens bemerkt/empfunden wird. Aber eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise muss vorliegen, die ursächlich für die Belästigung ist.)
Menno! Ich theoretisiere und du kommst mit der Lebenspraxis an...
Wenn sie die nötigen Mittel hat und ihr etwas daran liegt, kann sie theoretisch die DNA-Analyse erstmal auf eigene Kosten, ohne Hinzuziehung der Polizei machen lassen, und die Kosten einfordern wenn der Täter identifiziert und überführt ist.
Praktisch ist das eher unrealistisch, denn es gibt außer den DNA-Spuren wohl keine Hinweise auf den Täter.
Anhand von DNA-Spuren kann man zwar unter Umständen nachweisen, dass jemand eine Tat begangen hat, aber ausfindig gemacht/identifiziert hat man diesen jemand damit nicht unbedingt. Dieses Steinchen - Ausfindigmachen/Identifizieren des Täters, dem dann die Tat nachzuweisen wäre - fehlt im Puzzle, es sei denn - und das ist wohl eher unwahrscheinlich, der Täter und seine ihm zugeordnete DNA sind bereits behördlich so erfasst, dass die Behörden in Hinblick auf seine Identifizierung damit etwas anfangen können sofern sie überhaupt wollen.
Mir ist das auch schon passiert und zwar nicht nur einmal. Ich habe mir deswegen aber nicht das tragen von "sexy Outfits" ( damit meine ich bspw. glänzende enge Leggings, tiefgeschnittenen Hosen, Minikleidern oder Hotpants etc.) vermiesen lassen. Es gibt immer wieder Typen die sich anscheinend nicht beherrschen können und nicht bis zu Hause damit warten können :lol:
Puh ... was du alles weißt und was es nicht alles gibt.
:shock:
Stimmt! Und wenn der zu lange reibt, ist sein Ding frittiert! :saut:
In den verschiedenen Versionen der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, abgekützt mit ICD, sind auch diese Dinge kategorisiert und aufgelistet und kurz erklärt, sodass man sich einen Überblick darüber verschaffen kann, was einem in dieser Hinsicht alles begegnen kann.
Auch wenn solche systematischen Bestandsaufnahmen an sich die Frage, wie man mit Leuten umgeht/fertigwird, die eins der in der Bestandsaufnahme erfassten Probleme haben, nicht beantworten, helfen sie mir manchmal trotzdem dabei, die Welt nicht ganz so erschreckend zu finden. Bei anderen mag es genau umgekehrt sein - je mehr sie darüber wissen, was es alles gibt, desto erschreckender finden sie die Welt.
In Deutschland gilt derzeit die ICD-10-GM Version 2022 - GM bedeutet dabei "German modification".
Sie ist abrufbar zB beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2022/ .
Störungen der Sexualpräferenz sind unter F65 aufgelistet.
Die Frotteuristische Störung ist unter F65.8 - Sonstige Störungen der Sexualpräferenz aufgeführt.
Es gibt inzwischen eine Nachfolgeversion der ICD-10, die ICD-11. Die ICD-11 trat bei der WHO am 1. Januar 2022 in Kraft.
Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird die flächendeckende Einführung/Umstellung auf die ICD-11 in Deutschland fünf Jahre dauern.
In der ICD-11, von der es eine deutschsprachige Entwurfsfassung gibt, ist im Kapitel "06 Psychische Störungen, Verhaltensstörungen oder neuronale Entwicklungsstörungen" unter "Paraphile Störungen" die "6D34 Frotteuristische Störung" aufgeführt.
Unter dem Oberbegriff "Paraphilie" werden sexuelle Neigungen subsummiert, die deutlich von der empirischen Norm abweichen. ICD-11 "Paraphile Störungen" erklärt auch, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Paraphilie als Störung zu klassifizieren ist.
Fürs Frittieren braucht es aber Fett oder Öl. Und wenn er Fett oder Öl als Schmiermittel einsetzt, dauert es viel länger, bis sich beim Frottieren die fürs Frittieren nötige Reibungswärme entwickelt.
Nein, Biggi, auf sexuelle Belästigung...
Es gibt nichts was es nicht gibt.
Ich konnte vor einiger Zeit auch beobachten wie sich in der U Bahn ein Mann an einer Frau gerieben hat. Als sich diese aber umgedreht und als Kerl entpuppt hat ist dem Anderen wohl die Lust verflogen.
Danke für die Links und deine Antwort.
Was da alles drinsteht. Mhh... ich weiß noch nicht, ob mich das beruhigt oder nicht. Es sind da ja ganz schön viele Sachen dabei. Spannend ist es auf jeden Fall. Mal für mich selbst nachdenken.
Na ja, die Wichsflecken könntest du auch woanders eingefangen haben, z.B. auf einem weißen Stuhl oder Bank, wo man die Spermasosse nicht so einfach sieht. Aber ich habe ebenfalls schon von Fällen gehört, wo sich Typen in einer vollbesetzten U-Bahn sehr nahe und aufdringlich (mit welchen Körperteilen auch immer) an eine Frau rangefummelt haben. Mich hat sogar auch mal ein Mann beim Rausgehen aus der U-Bahn von hinten zur Seite geschoben und ist mit seinen Händen schon sehr nahe an meine Brüste rangekommen. Damals hatte ich eine hautenges Top mit ziemlich ausgeprägtem Sideboob an. Was mich aber nicht dazu verleitet hat, mich danach weniger freizügig anzuziehen, nur weil ein Typ unbedingt die Situation ausnutzen muss.
Es ist ja auch nicht die Frage nach (D)einer Kleidung sondern nach seiner Einstellung. Glaube solche Typen brauchen keine besondere Kleidung, da ist so wenig Achtung einer Frau gegenüber, da grabscht er auch bei Winterjacken...
da kanst du nichs machen
da mus er ja ser eregt gewesen sein
Das habe ich auch schon erlebt. Einmal ist mir das auf dem Schulweg und das andere mal auf dem Weg zu einer Party passiert. War mir auch peinlich in der Situation und hab so getan als würde ich es nicht merken :shy:
Ich habe das auch schon erlebt und auch zwei meiner Freundinnen ist es schon mal passiert. Gibt anscheinend einige Typen die sich so gar nicht im Griff haben :roll: