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laerke_27098577

  • 26. Aug 2022
  • Beitritt 26. Feb 2022
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  • dickunddoof schrieb:


    > Hallo liebe Community,
    > weil die Frage gerade in einem anderen Thread aufkam, würde mich interessieren,
    > wie eure Sicht auf dieses Thema ist
    >
    > Genießen Straftäter, insbesondere schwerwiegenderer Delikte wie Mord,
    > Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschenrechte?
    > Oder sind die plötzlich einfach weg?
    > Kann man die überhaupt verlieren?
    > Oder können die aberkannt werden?
    > Ich freue mich auf eure Meinungen
    >
    > Liebe Grüße
    > und schönen Tag euch allen



    Es gibt Rechtsgüter und es gibt Rechte.


    Rechte sind ausübbar/wahrnehmbar/manche auch übertragbar. Rechte können auch aufgegeben werden.
    Zum Beispiel das Recht, Auto zu fahren wenn man einen gültigen Führerschein hat, kann man ausüben indem man Auto fährt. Man kann es aufgeben, indem man den Führerschein abgibt.


    Rechtsgüter sind untrennbar mit ihrem Träger verbunden. Zum Beispiel die Gesundheit. Die eigene Gesundhait kann man nicht ausüben oder an jemand anderen übertragen oder von jemand anderem, der sie einem abstempeln und aushändigen soll, einfordern.


    Zu den Rechtsgütern gehört die Menschenwürde.


    Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:


    | (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
    | Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    | (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
    | Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens
    | und der Gerechtigkeit in der Welt.
    | (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
    | und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


    Die Würde des Menschen ist unantastbar.


    Die Menschenwürde ist ein unantastbares Rechtsgut.
    Man kann sie niemals verlieren, egal was für Verdienste oder Schandtaten man anhäuft.
    Egal, was mit einem angestellt wird oder was man selbst anstellt.
    Egal in was für Seinszustände und Bewusstseinslagen man gerät.
    Dies gilt für alle Menschen. Für jeden Menschen. Zu jeder Zeit. An jedem Ort.
    Dieses einfache Postulat steht Gedankengebäuden entgegen, wie es sie zB im Dritten Reich gab, denenzufolge Menschen, zB durch entwürdigende Behandlung, etwa Mißhandlung und Schinderei, zu etwas gemacht werden könnten, was keine Menschenwürde mehr hat, woraufhin wiederum menschenunwürdige und unmenschliche Behandlung, zB Folter und Ermordung in Konzentrationslagern, legitimiert sei.


    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Der Staat ist verpflichtet, sich effektiv dafür einzusetzen, dass dem Umstand, dass Menschen eine Menschenwürde haben, richtig Rechnung getragen wird.


    Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten


    Aus dem Umstand, dass jeder Mensch eine Menschenwürde hat, die ein zu schützendes Rechtsgut darstellt, werden Mnschenrechte abgeleitet, die jeder Mensch hat, und die kein Mensch verlieren oder an jemand anderen abtreten oder aberkannt bekommen kann.
    Egal was für Verdienste oder Schandtaten man anhäuft.
    Egal, was mit einem angestellt wird oder was man selbst anstellt.
    Egal in was für Seinszustände und Bewusstseinslagen man gerät.
    Dies gilt für alle Menschen. Für jeden Menschen. Zu jeder Zeit. An jedem Ort.


    Es müssen aber nicht alle Menschen gleich behandelt werden, weil sie Menschenwürde und Menschenrechte haben.


    Zum Beispiel sind auch Leute, die keine Verbrecher sind, sehr unterschiedlich darin, was ihren Seelenfrieden beeinträchtigt und was nicht.


    ZB dürfen Verbrecher bestraft werden. ZB darf man von Schadensverursachern Schadenersatz verlangen. ZB dürfen gemeingefährliche Leute in Sicherheitsverwahrung genommen/überwacht werden. ZB muss das Recht dem Unrecht nicht weichen. ZB darf man sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit (mildestmögliche zweckdienliche Mittel) wehren. ZB darf man sich Gedanken über Schutzwehr und Trutzwehr machen. Das muss sogar passieren, denn die Rechte des einen hören da auf, wo die Rechte des anderen anfangen. Und der Menschenwürde der Gefährdeten und der Verbrechensopfer muss auch richtig Rechnung getragen werden, und die Menschenrechte der Gefährdeten und der Verbrechensopfer müssen auch gewahrt werden. Aber auf eine Weise, bei der dem Umstand, dass auch die Verbrecher eine Menschenwürde haben, richtig Rechnung getragen wird.


    Man überlege sich, was es mit einem selbst, mit der eigenen Seele macht, wenn man selbst eigenhändig, ihm Auge in Auge gegenüberstehend, einen anderen Menschen, und sei es auch ein schlimmer Verbrecher, unmenschlich behandelt. Diejenigen, die danach schreien, bei bestimmten Verbrechen hätten die Täter Menschenwürde und Menschenrechte verwirkt, und dürften/müssten etwa abgeschlachtet werden, sollten sich überlegen, was eine solche Sichtweise denjenigen Menschen antut, die dabei als Vollstrecker tätig werden sollen.


    Ich kenne hier in Berlin zB einen Roma, der mir erzählt hat, dass sein Großvater, solange er ihn gekannt hat, ein gebrochener Mann war, weil man ihn und andere der in seinem Heimatland verachteten Minderheit der Roma Angehörige gezungen hat, im Lager für politische Häftlinge als Wärter zu arbeiten und Todesurteile zu vollstrecken, also die moralische Drecksarbeit zu machen, an der sich diejenigen, die im sauber geputzten Gerichtssaal im schicken Anzug die Urteile gesprochen hatten, nicht die Hände schmutzig machen wollten. Hätte er sich geweigert, wären er und seine Familie auch als Oppositionelle verurteilt worden und zumindest im Straflager gelandet.


    Sollte ich Opfer eines Verbrechens werden, dann soll man dem Verbrecher Einhalt gebieten bevor er noch mehr Leute zu Verbrechensopfern macht, dann soll er ggfs Schadensersatz leisten (zB meine Behandlugskosten bezahlen und aus seinem Vermögen dafür aufkommen wenn ich mich selbst nicht mehr versorgen kann), dann darf er nicht von seiner Tat profitieren, dann soll er bestraft werden soweit das ihn selbst und andere von ähnlichen Taten abschreckt/abhält, dann soll er überwacht und in Sicherungsverwahrung gesteckt werden soweit das nötig ist um sicherzustellen, das er keine solchen Verbrechen mehr begeht.
    Aber ich will dann nicht hören, dass es mir, meiner Natur/meinem Selbst/meiner Lebensführung/meiner Identität, gerecht wird, sich gegenüber dem Täter - einem anderen Menschen - bestialisch zu verhalten.
    Zu behaupten, dass es mir gerecht wird, sich gegenüber einem anderen Menschen bestialisch zu verhalten, wäre für mich ein weiterer Schlag ins Gesicht.


    Was die These angeht, zB Vergewaltigungsopfer sollten selbst über das Strafmaß für die Täter entscheiden dürfen:
    Menschen neigen, wenn die Amygdala das Regiment übernommen hat, nicht gerade zur Verhältnismäßigkeit.
    In diesem Zusmmenhang sei auf Dietrich Bonhoeffers Theorie der Dummheit und auf Daniel Kahnemans "Schnelles Denken, langsames Denken" verwiesen.
    Sofern man Verbrechensopfer entscheiden lässt, sollte die Entscheidung erst erfolgen, wenn sie in einem Seinszustand sind, in dem ihnen Verantwortung zugemutet werden kann, in dem nicht nur die Amygdala regiert, sondern auch die Vernunft, und ein Blick für Verhältnismäßigkeit da ist. Und dann sollte man sie mit dieser Verantwortung nicht allein lassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass zB ein vierjähriges vergewaltigtes Kind mit der Entscheidung über das Strafmaß überfordert wäre und/oder später schwer an der Frage tragen würde, ob es damals beim Strafmaß richtig entschieden hat und sich fragen wird, warum man es mit dieser Entscheidung allein gelassen hat.
    Das ist einer der Gründe, warum es in unserem Rechtssystem Richter/innen gibt, die ggfs Urteile fällen müssen, ob sie wollen oder nicht: Damit Leute, die sich vorher keine tiefgründigen Gedanken über diese Dinge und die richtigen Herngehensweisen gemacht haben, mit den mit dem Fällen von Urteilen verknüpften ethischen Dilemmata nicht allein gelassen sind. Ich kann mir vorstellen, dass es zumindest für manche Richter/innen, die ein Gewissen haben, nicht immer lustig ist, mit einem Fall konfrontiert zu werden und zu wissen, dass es an ihnen ist, ein Urteil zu fällen, dass sie nicht darum herum kommen, ein Urteil zu fällen, egal, wie wohl/sicher sie sich bei der Entscheidung fühlen. Wenn sie ein Urteil fällen müssen, aber eigentlich lieber wollen, dass jemand anders die endgültige Entscheidung trifft, gibt es bei Richter/innen mitunter die Tendenz, Urteile so zu fällen, dass auf jeden Fall in Revision gegangen und auf der nächsthöheren Instanz verhandelt wird.
    Unser Rechtssystem ist in der Praxis alles andere als perfekt.

    • Ich kann nicht für andere sprechen. Frauen sind da sehr unterschiedlich. Wenn ich grade nicht in Stimmung bin, zB lieber lesen will, lässt mich das alles ziemlich ungerührt. Aber wenn ich sexuell in Stimmung bin und ein Mann mir gefällt, dann schaue ich gerne den ganzen Körper an. ZB wie der Brustkorb sich bewegt wenn er in Fahrt ist. Oberarme, verschwitzte Bauchmuskeln, Beine, Po, und ja, wenn man schön zugange und in Fahrt ist, dann läuft bei mir auch viel über die visuelle Wahrnehmung, und dann finde ich auch den Anblick der Geschlechtsorgane erregend. Bei Facials kann man gut zuschauen was bei Männern bei der Ejakulation so alles passiert, und für mich hat das in der entsprechenden Stimmung auch was. Die Lust kommt bei mir nicht daher, dass das Ejakulat in meinem Gesicht landet, sondern davon, die Geschlechtsorgane bei der Ejakulation und die männliche Lust zu sehen. Ein Problem ist halt, dass es brennt wenn Ejakulat in die Augen kommt. Mir eine Brille aufzusetzen finde ich irgendwie abturnend. Ich hab mir inzwischen Sklerallinsen angeschafft, die man nicht sieht, die meiner Augenform angepasst sind, und die Lederhaut des Auges bis unter die Lidränder mit abdecken. Kein Augenbrennen mehr, und ich kann mir den ganzen Vorgang auch aus Blickwinkeln anschauen, bei denen es mich auch im Gesicht treffen könnte. Was ich überhaupt nicht abkann ist, wenn es nicht um die wechselseitige sexuelle Lust bei körperlichen Vorgängen geht, sondern um eine Rollenverteilung mit Dominanz und Unterordnung/Unterwerfung, bei der das Anspritzen Dominanz über die Angespritzte ausdrücken soll. Das wäre so eine Atmosphäre, in der ich nicht drauf stehe, weil ich auf die ganze Atmosphäre nicht stehe.

    • - Auf diversen weiter oben gelegenen Balkonen von Hochhaus-Hotels im Doggy mit den Ellbogen auf dem Balkongeländer aufgestützt während auf der Straße unter uns die Leute herumgewuselt sind und nicht wussten, was über ihren Köpfen abgeht.
      - Bei einer Ballon-Fahrt mit dem Heissluftballon im Hochsommer. Das Ballonfahrer-Pärchen hatte ich im Swinger-Club kennengelernt. Bei dem Flug war eigentlich kein Sex angedacht, aber ich fand die Idee ganz nett und die beiden sind darauf eingestiegen und haben sich beim Ballonsteuern und dabei, sich mit mir zu beschäftigen, abgewechselt. In der Höhe war es trotz Hochsommer etwas kühl, und richtig herumtoben konnte man auch nicht, aber wir sind trotzdem ordentlich warm geworden. Es war auch ganz nett, die Gespräche mit dem Fahrzeug, das uns am Boden begleitet hat, mitzubekommen.
      - Am Strand von Cap d'Agde.
      - Am Strand von Valalta.
      - In den Außenanlagen vom Venus Star Resort, einem Resort für Swinger, auf Gran Canaria.
      - Bei einer Swinger-Kreuzfahrt auf einem großen Clipper auf dem Liegestuhl auf dem Sonnendeck und auf dem Bugspriet-Netz über dem Meerwasser während von oben die warme Sonne schien.
      - Beim Nudes-A-Poppin-Festival, aber das ist von der Atmosphäre her ein ziemlicher Fleischmarkt.
      - Im Bug eines kleinen Segelboots nachdem das Vorsegel gerefft und aus dem Weg war. Im Heck ging es nicht, da war der durch das Lümmellager mit dem Mast verbundene Großbaum im Weg.
      - Nachts am Ufer vom Badesee und im Badesee.
      - Nachts auf der Liegewiese vom Freibad nachdem wir heimlich aus dem Internat abgehauen und im Freibad über den Zaun gestiegen waren. Ehrliche Haut, die ich bin, habe ich jedesmal wenn wir das gemacht haben, bevor wir wieder gegangen sind, auf dem Sims vom Eintrittshäuschen 20 Euro hingelegt und mit einem Aschenbecher oder Stein beschwert, um den Eintritt ins Freibad zu bezahlen. Ich bin schliesslich ein anständiges Mädel.
      - Im Wald auf diversen Hochständen in dem Jagdbezirk, wo mein damaliger Freund und sein Vater Mitglieder der Jagdgenossenschaft waren. Aber die Hochstände hatten alle blickdichte Umwahrungen und Überdachungen, damit man nicht runterfällt. Von daher zählt das vielleicht nicht als outdoor. Sein Vater hat sich anfangs mockiert, dass er nie etwas geschossen hat, bis seine Mutter ganz trocken zu ihrem Mann meinte, wenn der Junge so jagt, wie der Vater, wenn er früher mit ihr auf den Hochstand gegangen ist, dann würde er dabei nicht auf die Art schiessen, bei der das scheue Rehlein tot umfällt. Da wusste ich, die Leute haben Humor.

      • ferenc_28469924

        Wenn ich selbst sexuelle Bedürfnisse habe und Geschlechtsverkehr will, habe ich nicht viel von einem Handjob.
        Und wenn ich nicht rollig bin, kann es trotzdem vorkommen, dass ich den Anblick eines gut gebauten gut aussehenden netten Mannes beim Handjob nett finde und sein Feedback mag, zB wie er mich dabei anschaut und hingebungsvoll meine weichen Stellen streichelt. Ich vermute, ähnlich Männern, die grade nicht heiss vor lauter sexueller Erregung sind, zB weil grade erst Sex gehabt, aber trotzdem den Anblick/Körperkontakt mit einer gutaussehenden nackten Frau nett finden.

        • ferenc_28469924

          Ich sags mal so: Selbst grade keine sexuellen Bedürfnisse zu haben, ist bei mir weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung dafür, keinen Handjob geben zu wollen. Das hängt von anderen Aspekten ab. ;-)

          • ferenc_28469924

            Zwischen "selbst grade kein Bedürfnis nach Sex haben" und "einen Aber dagegen haben, auf die sexuellen Bedürfnisse des Partners einzugehen" gibt es viele Abstufungen von "keine Lust auf Sex haben".

            • frau-coco

              > Wenn ich keinen Hunger habe, darf er natürlich Hunger haben. Nur muss er sich dann selbst ein Brot schmieren.


              Ob ich jemandem ein Brot schmieren will hängt nicht unbedingt davon ab, ob ich selber Hunger habe.


              Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen man in welcher Weise auf die Bedürfnisse anderer eingeht.


              Es gibt Lebensbereiche in denen ich mir darüber keine Vorschriften machen lassen will, ausser der, selbst den Rahmen der Sozialverträglichkeit, soweit zumutbar, nicht zu sprengen.


              Jemanden, der das kann, zB nicht versehrt ist, sein Brot selbst schmieren zu lassen, sprengt, sofern man ihm dies nicht zB durch Verstecken des Brotlaibs erschwert, und er sich in der Küche auskennt, nicht unbedingt den Rahmen der Sozialverträglichkeit.

            • ben_26647597

              Fürs Frittieren braucht es aber Fett oder Öl. Und wenn er Fett oder Öl als Schmiermittel einsetzt, dauert es viel länger, bis sich beim Frottieren die fürs Frittieren nötige Reibungswärme entwickelt.

            • abusimbel3

              In den verschiedenen Versionen der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, abgekützt mit ICD, sind auch diese Dinge kategorisiert und aufgelistet und kurz erklärt, sodass man sich einen Überblick darüber verschaffen kann, was einem in dieser Hinsicht alles begegnen kann.


              Auch wenn solche systematischen Bestandsaufnahmen an sich die Frage, wie man mit Leuten umgeht/fertigwird, die eins der in der Bestandsaufnahme erfassten Probleme haben, nicht beantworten, helfen sie mir manchmal trotzdem dabei, die Welt nicht ganz so erschreckend zu finden. Bei anderen mag es genau umgekehrt sein - je mehr sie darüber wissen, was es alles gibt, desto erschreckender finden sie die Welt.


              In Deutschland gilt derzeit die ICD-10-GM Version 2022 - GM bedeutet dabei "German modification".
              Sie ist abrufbar zB beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2022/ .
              Störungen der Sexualpräferenz sind unter F65 aufgelistet.
              Die Frotteuristische Störung ist unter F65.8 - Sonstige Störungen der Sexualpräferenz aufgeführt.


              Es gibt inzwischen eine Nachfolgeversion der ICD-10, die ICD-11. Die ICD-11 trat bei der WHO am 1. Januar 2022 in Kraft.
              Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird die flächendeckende Einführung/Umstellung auf die ICD-11 in Deutschland fünf Jahre dauern.
              In der ICD-11, von der es eine deutschsprachige Entwurfsfassung gibt, ist im Kapitel "06 Psychische Störungen, Verhaltensstörungen oder neuronale Entwicklungsstörungen" unter "Paraphile Störungen" die "6D34 Frotteuristische Störung" aufgeführt.
              Unter dem Oberbegriff "Paraphilie" werden sexuelle Neigungen subsummiert, die deutlich von der empirischen Norm abweichen. ICD-11 "Paraphile Störungen" erklärt auch, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Paraphilie als Störung zu klassifizieren ist.

              • oswin_28393950

                Auch bei geschalteten Anzeigen ist es möglich, dass die Leute es sich anders überlegen.
                ZB in den USA haben schon bizarreste Gerichtsverhandlungen stattgefunden.
                Einerseits sind in Zivilprozessen Leute als Kläger aufgetreten, die auf eine geschaltete Anzeige reagiert hatten und sich verarscht vorkamen nachdem die Beklagten, die die Anzeige geschaltet hatten, es sich anders überlegt aber trotzdem zB auf Kosten der Kläger ein teures Essen abgegriffen hatten bevor sie ihre Wilensänderung mitteilten.
                Andererseits sind in Strafprozessen Leute als Ankläger/Nebenkläger aufgetreten, die selbst eine Anzeige geschaltet hatten und vor Gericht den Angeklagten einen Strick drehen wollten aus dem Umstand, dass selbige auf die Anzeige reagiert hatten, und zwar, indem sie behaupteten, die Angeklagten haben keine Rücksicht auf den Umstand genommen, dass die Ankläger/Nebenkläger es sich anders überlegt hatten.

              • fuechslein-101

                Da dürfte es sehr darauf ankommen, inwieweit die im Verlauf des Verabredens abgegebenen Willenserklärungen für Verträge geltende Kriterien erfüllen.


                Es könnten, je nachdem, ob auf der für die Verabredung verwendeten Kommunikationsplattform eine breite Öffentlichkeit mitlesen kann, statt Verträgen zB auch Auslobungen nach BGB §657 (Bindendes Versprechen) zustandekommen, die man nach BGB §658 bis zur Vornahme widerrufen kann. ;-)


                Wenn die Verabredung einen Vertrag darstellt, dann handelt es sich, sofern die den Vertragsschluss darstellende Kommunikation über eine Internetplattform erfolgt ist, um einen Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.
                Bei der Frage, ob dabei zB auch Widerspruchsfristen für außerhalb von Verkaufsräumen geschlossene Verträge, etwa Online- und Haustürgeschäfte gelten, kommt es unter anderem darauf an, in was für Rollen die Vertragspartner/innen auftreten - ob eine/r dabei als Unternehmer/in auftritt und die/der andere als Verbraucher/in.
                Wenn die potentiellen Datingpartner/innen sich bezogen auf den Vertragsgegenstand _beide_ als Unternehmer/innen verstehen, und so sehe ich Dates ja grundsätzlich immer, denn Dates mit Verbraucher/innen wären ja langweilig, und für die gleiche Augenhöhe sollten schon alle Beteiligten dabei als Unternehmer/innen auftreten, ... :mrgreen:

              • steffi9510

                Wie gesagt - notarielles Beglaubigen ist ein bisschen Overkill. Eine einfache normale qualifizierte digitale Signatrur nach BGB §126a reicht normalerweise als Nachweis für das Bestehen des Vertrags aus. Aber wenn das Date zufällig oder auch nicht zufällig Notar/in ist und Freude daran hat, kann er/sie das gerne auch noch beglaubigen - aber nur kostenlos! Nach §3 des Beurkundungsgesetzes – da ist Mitwirkung von Notar/inn/en in eigener Sache geregelt – ist eine Beglaubigung in eigener Sache vor Gericht nicht wirklich ernstzunehmen.


                Aber es ist immer gut, beim Date das für einen zuständige Contract-Management miteinzuschalten, sodass zB in der Durchführungs- und Erfüllungsphase auch Sachverständige anwesend sind, die die korrekte Vertragserfüllung überwachen und beurteilen. Dann weiss man, dass es keinen Ärger geben wrd, hat selbst den Kopf frei und kann sich entspannen und voll auf die Dating-Partner konzentrieren und muss sich nicht nebenher mit diesen ganzen nervigen Details, etwa aus dem Bereich des Qualitätsmanagements, beschäftigen. :mrgreen:


                Wie? Wir sind hier auf der Erde? Und ich dachte, wir seien auf auf Ferenginar. :FOU:


                Weil ich auch über Privatnachricht gefragt worden bin: Ich hatte übrigens tatsächlich schon Dates, bei denen wir die angedachten sexuellen Aktivitäten im Vorhinein etwas genauer abgesprochen haben. Wenn man zB neue Sachen ausprobieren will, und jemanden datet, der sich damit schon auskennt, ist es immer gut, die Details und Vorstellungen, die man vom Ablauf hat, vorher genau zu klären.

              • fuechslein-101

                Zwischen dem ersten Kontakt und dem Date ist genügend Zeit, in der die uns jeweils vertretenden Anwaltskanzleien die Dinge in unserem Sinne abstimmen/regeln können. Wir können zwar alle nicht schreiben, aber einer notariellen Beglaubigung des Namenszeichens nach BGB §126 als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift bedarf es trotzdem nicht, da wir das Vertragswerk nach BGB §126a durch unsere Erfüllungsgehilf/inn/en mit unserer qualifizierten elektronischen Signatur versehen lassen. :mrgreen:

                • lupus72

                  Man geht doch nicht planlos zum Date! Zuerst tindert man, dann Videochat mit Blankziehen. Bei Gefallen werden die Sexverträge aufgesetzt mit den üblichen Verzichtserklärungen, Standardklauseln, Einverständniserklärungen, etc, in denen alle Haftungsfragen, Versicherungsfragen, Geschlechtskrankheiten, Schwangerschaft, auszuübende Praktiken und dafür vorgesehene Zeitfenster und Schadenersatzansprüche bei Nichteinhaltung des Vertrags etc geregelt werden, und man vereinbart, in welchem Swingerclub man sich trifft. Machen doch alle so. :mrgreen:

                  • frauenliebhaber

                    Dann mach ich mich also, wenn ich Tips gebe und meine Erfahrungen schildere, nicht dran mitschuldig, dass jemand Geld rauswirft, ohne dadurch das Angestrebte zu erreichen.


                    Ich meine, es spricht überhaupt nichts dagegen, in höherem Alter (anzufangen) etwas für den Körper und die Schönheit/Gepflegtheit zu tun.
                    Aber wenn ich zB einen 47-Jährigen sehe, bei dem es offensichtlich nicht nur um Verbesserung des Gesundheitszustands und der körperlichen Fitness in Hinblick auf seine gegenwärtige und zukünftige Lebenssituation geht, sondern darum, dass er kompensieren will, dass er bisher nicht mit sich zufrieden war, und quasi nachträglich die Zeiten ändern will, die schon vorbei sind, dann ist das eigentlich eher eine traurige Sache, und ich finde es schofel, solchen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

                    • laerke_27098577

                      Eins möchte ich jetzt doch noch sagen: Ich weiss nicht, wie alt du bist und warum genau du deine Haare loswerden magst.
                      Bei Männern ist das ja nicht unbedingt ein verlangtes Schönheitsideal.


                      Wenn das vor allem so ein Midlife-Crisis-Ding ist, würde ich mir gut überlegen, ob der Wunsch nach Enthaartsein wirklich ein so dauerhafter ist, oder ob ich mich nicht doch bald über das rausgeschmissene Geld ärgen würde, das man vielleicht viel besser hätte verfressen und versaufen können... :mrgreen:


                      Ich habe halt auch schon Leute erlebt, die etwas an sich ändern wollten und sich mit 45 enthaaren lassen haben und bei uns in den FKK-Verein eintreten wollten und da dann mit eingezogenem Bauch und rausgestreckter Brust rumgelaufen sind, bis sie realisiert haben, dass erstens wir alle mehr oder weniger "schiach" sind, wie die Österreicher sagen würden, und uns deshalb gar nicht sehr interessiert, wie sehr sie enthaart sind und ihren Bauch einziehen, und dass zweitens sie, um die angestrebte Änderung/das angestrebte Ideal zu erreichen, auch ein paar Jahre lang ins Fitness-Studio gehen und Eisen schleppen müssten, um auch die gewünschten Muskeln aufzubauen. Dann wären sie aber über 50 gewesen... ;-) In diesen Fällen fand ich es irgendwie bitter, dass die das Geld rausgeschmissen hatten anstatt die Träume und Wünsche der Jugend mit Grazie aufzugeben, wie Max Ehrmann es in seiner Deisderata formuliert, und mit dem Geld etwas zu machen, was ihnen noch wirklich Spaß bringt und nicht nur das Gefühl, auf den letzten Drücker einem Traum hinterher zu jagen.

                      • frauenliebhaber

                        Die 4000 dann aber nicht in irgendeinem Enthaarungsstudio/Ästhetik-Center/Kosmetiksalon, sondern bei richtigen Hautärzt/inn/en, die sich auf kosmetische Dermatologie spezialisiert und auch Enthaarung im Programm haben. Oft machen sie in solchen Arztpraxen auch Muttermale weg und behandeln Narben und solche Sachen. Vor allem werden die Auswirkungen der Behandlung wohl besser überwacht - zB bin ich bei jeder Sitzung auf Anzeichen für Hautkrebs und sonstige Hautkrankheiten untersucht worden, bei denen man die Behandlung nicht machen dürfte. Ich weiss nicht, wie gut Leute in irgendwelchen Kosmetiksalons auf so etwas geschult sind.

                        • frauenliebhaber

                          Es gibt Studios, die auch Männern Komplettangebote machen, die preiswerter sind als wenn man die Enthaarung der verschiedenen Körperzonen einzeln abrechnen würde. Grade zB entdeckt: Intim, Achseln, Bauch, Brust im Komplettangebot 100 Euro, einzeln abgerechnet 129 Euro. Manche machen, wenn man sie anmailt und einfach nur nach den Preisen fragt, auch preiswertere Angebote als auf der Preisliste im Internet. Um die Kundin/den Kunden einzufangen.

                        • laerke_27098577

                          > und machen nur die tollen Sachen von den Cis-Boomern kaputt.


                          Cis" und "Trans" ist da nicht interessant. "Boomer" allein reicht.


                          Dass die "Cis"-Boomer mehr gemacht haben, dürfte insofern in der Natur der Sache liegen als es eben, so, wie heute auch, viel mehr "Cis"- als "Trans"-Leute gab, was damals wie heute daran lag/liegt, dass eben viel mehr Leute "Cis" sein wollten.


                          Wären die, die es nicht sein wollten, in der großen Mehrheit gewesen, hätten sie ohne Probleme einen Umschwung zur Dominanz des "Trans"-tums bewirkt, den manche von ihnen zur Zeit gegen den Willen der Mehrheit anstreben, weil sie Gleichberechtigtsein mit Dominieren verwechseln.

                          • newspirit hat auf diesen Beitrag geantwortet.