• Mein Baby
  • Was kaum eine werdende Zweitmami weiß...

aman_12500332

Auch wenn ich
Zwei jahre nicht gearbeitet habe wegen Elternzeit und nur das erste jahr Geld erhalten habe?


Dann gibt's doch nur die 300 oder?


Also: meine Tochter wurde am 29.01.13 geboren, bis januar 2014 erhielt ich Ca. 670 Euro Elterngeld. Seither nichts mehr. Ca. 26.01.15 kommt Kind 2.


Also nur die 300 euro Mindestsatz oder?

    faye_12328719

    Ja
    Ich arbeite auch nich, mein sohn kam am 4.4.12. meine elternzeit hab ich dann ein tag vor dem muttzerschutz von meiner tochter beendet, sie kam dann am 7.1.14. und ich bekomme mehr als 300


    Ich hab mir das zwar suf zwei jahre splitten lassen aber dss ist völlig egal. Hatte extra angerufen und gefragt der auszahlungszeitraum ist völlig egal.

      aman_12500332

      .
      Eine Arbeitskollegin von mir hat das auch so gemacht:


      Sie ist während der EZ beim 1. Kind mit dem 2. schwanger geworden.
      Weil sie die laufende EZ einen Tag vor MuSchu beendet hat, wurde ihr Lohn VOR der ersten Elternzeit berechnet. :-)


      Drücke Dir die Daumen! :BIEN:

        Danke
        Meinte natürlich netto, aber da ich es nicht explizit dazuschrieb ist es doch vollkommen ok mich auf netto hinzuweisen. Hätte ja sein können, dass ich mit Bruttogehalt rechne..

        .
        Hallo! Ich möchte euch berichten, dass ich heute das Geld auf dem Konto habe! Hatte gar nicht mehr daran geglaubt! Bin so glücklich!!! Danke für diesen Tipp!
        LG

        16 Tage später
        panda_12888222

        Update:
        Also ich habe mich erkundigt bei der Elterngeldstelle:


        Tochter 1 kam 01.2013, 2. Kind wahrscheinlich 01.2015, Elterngeld gab es bis 01.2014.


        Fürs Elterngeld werden 12 Monate vor der Geburt berechnet (außer Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeldbezug) da ich 11 Monate kein Einkommen hatte zählt nur 1 Monat von vor der Geburt der 1. Tochter. Da der Betrag dann total gering ist erhalte ich nur 300 Euro Plus 75 Euro Bonus.


        Wäre der Alterabstand geringer, dann würde ich mehr kriegen...bei ca. 24 Monaten Abstand aber nicht.

        8 Monate später
        ein Jahr später

        Leider
        trifft das aber nicht auf die aller meisten Fälle zu. Bei uns z.B. liegen 7 Jahre zwischen der 1. und der 2. Elternzeit dazwischen. Da wird das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld ganz regulär auf die letzten 12 Monate angerechnet. Ohne gesonderte Paragraphen. Leider.

          tomos_11895731

          In dem hier beschriebenen Falle doch auch. Es geht nur um die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Die Regelungen bzgl Anrechnung sind für beide Fälle gleich...

            an0N_1190323499z

            Ach
            alles klar. Und ich dachte, dass es lediglich nur ums EG geht. Mit dem Zuschuss des AG's während des MuSchu sieht es bei mir z.B. aber auch genauso aus wie vor 7 Jahren. Ich bekommt den Zuschuss, den Kasse und AG ausrechnen. Sowie damals eben. Ich bekomm da nicht mehr oder so. :-/

              tomos_11895731

              Ja, das ist auch normal so. Wenn man aber das zweite Kind recht zügig nach dem ersten bekommt und währenddessen noch in Elternzeit bzw in Teilzeit arbeitet, bekommt man nur einen Mindestbetrag bzw einen anteiligen Betrag. Und wie man es schafft, trotz Elternzeit udn erneuter Schwangerschaft auf das volle Mutterschaftsgeld zu kommen - wie es bei dir ist, weil du zwischendurch ganz normal wieder gearbeitet hast -, darum geht es hier...

                6 Tage später

                Hallo,


                erst mal lieben dank für den super Tipp!


                Ich bin mit Kind Nr. 3 schwanger und werde dann die Elternzeit von Kind Nr. 2 zum neuen Mutterschutz beenden.


                Jetzt meine Frage:
                Kann ich rückwirkend die Elternzeit von meinem ersten Kind (geb. August 2012) beenden, als der MuSchu von Kind Nr. 2 (geb. Oktober 2014) begann? Also dass ich da auch den AG-Zuschuss bekomme?


                Lieben Dank schon mal

                • missesq hat auf diesen Beitrag geantwortet.