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missesq

  • 17. Jan 2023
  • Beitritt 23. Feb 2014
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  • Hm, klingt schon etwas merkwürdig. Hast du das schon mit dem Kinderarzt besprochen?

  • Eine 2-jährige die sich englisch selbst beibringt, halte ich dann doch für weit hergeholt. Sorry, ich kann das ganze nicht so recht glauben.

  • Was heißt denn starkes Übergewicht, magst du das mal in Zahlen verdeutlichen (Größe, Gewicht)? Was hat der Arzt bei der letzten U gesagt?

    • laura90 hat auf diesen Beitrag geantwortet.
    • Wie alt ist dein Sohn und welche Windelgröße trägt er?

    • Und inwiefern bist du da jetzt ratlos? :???:

      • susiheels hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      • Meine Tochter wird zwar erst 2 aber auch oft ausgelaufen. Wir legen jetzt zusätzlich eine Petzi Einlage mit in die Windel, das klappt bisher ganz gut. Ansonsten gibt's auch so drüberzieh-Hosen, die innen beschichtet sind (zieht man über den Schlafanzug) dann bleibt zumindest das Bett trocken.

      • Meine 9 jährige ist 1,60m von daher würde ich sagen 1,66m mit 15 ist eher klein :ange:

      • Dein Ernst?! :beurk: Mehr fällt mir dazu nicht ein ...

        • Ich würde nie auf die Idee kommen, einem Baby Ohrlöcher zu schießen. Ich finde das grenzt an Körperverletzung. Besonders süß finde ich es auch nicht.


          Meine Kinder sollen selbst entscheiden, ob sie das möchten. Bei meiner Großen (9) waren Ohrlöcher jetzt schon öfter Thema in der Klasse, weil einige Mädchen welche bekommen haben. Sie möchte das bisher nicht, auch weil sie Angst vor den Schmerzen hat und bei einer Freundin gesehen hat, wie schnell sich was entzündet. Sollte sie ihre Meinung ändern, ist es okay für mich. In ihrem Alter kann sie diese Entscheidung überschauen.

        • rabenschwarz

          Hab ich gesagt, dass das gemeinsame Kind was dafür kann? :FOU: Die anderen Kinder können aber auch nichts fürs kranksein / eine paranoide Stiefmutter / eine Halbschwester, die sich möglichst nicht anstecken soll. Geschwister stecken sich an, that's life! Von einer selbstauferlegten Quarantäne halte ich nichts. Und der TE schreibt ja selbst, dass die Kinder auch krank zu ihm möchten und sie können sich da sicher genauso auskurieren.

        • Wie ich diese Geschichten liebe - eine Frau die mit den "Altlasten" ihres selbstgewählten Partners nicht klar kommt und für sich und die "eigene Brut" die unmöglichsten Dinge einfordert.


          Du sollst deine kranken Kinder nicht sehen (und sie ihren Vater nicht), weil sich eurer gemeinsames Prinzesschen eine Schnupfnase holen könnte, also bitte! Ich hoffe du gehst dieser irrsinnigen Forderung nicht nach und sprichst mal Tacheles mit deiner Freundin. Unmöglich echt. Deine Kinder haben auch im Krankenstand ein Recht auf ihren Vater und du natürlich genauso die Pflicht dich bei Krankheit zu kümmern. Deine Ex legt da vollkommen zu recht ein Veto ein. Sie fängt doch schon die restlichen Krankentage auf. Und wie die anderen schon schrieben, bei einem leiblichen Geschwisterkind würde deine Freundin auch nicht auf die Idee kommen, eins auszuquartieren.:FOU:

          • Ja natürlich zum aktuellen Wert, wäre ja noch schöner, wenn derjenige der das Haus behalten darf, alleine von der Wertsteigerung profitiert. ;)

            • "Ohne Werbung machen zu wollen" - ja nee, ist klar :roule: Für den super Tipp extra angemeldet!? Hoffe keiner klickt drauf!

            • elies_18716531

              Witzig, das selbe Phänomen habe ich bei meinen Kindern auch beobachtet; mit Paracetamol geht das Fieber kaum bis gar nicht weg, mit Ibuprofen hingegen klappt es gut. Gerade wieder bei meiner Tochter festgestellt - da Ibu alle war, mal wieder Para probiert, 3/4 Stunde später kontrolliert und nicht ein Zehntel Grad runter m... :-/ Wir nutzen auch nur noch Ibuprofen; so auch unser Tipp an die TE. Gute Besserung!

            • remko_12321138

              Doch, du hast Nacht-, Sonn- & Feiertagszuschläge ausgenommen, was nicht richtig ist. ;-)


              Bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge mit zu berücksichtigen, die einer werdenden Mutter für die Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt worden sind.

            • Naja aber wenn man sich zu Wort meldet, sollten die gegebenen Informationen schon richtig sein.


              Für die Berechnung wird der Bruttolohn der letzten 3 Monate herangezogen, der beispielsweise auch folgendes enthält:


              - vermögenswirksame Leistungen
              - Anwesenheitsprämien
              - Zulagen


              Du bekommst also das ungefähr das gleiche wie vor dem Beschäftigungsverbot.


              Das mit der Probezeit ist auch nicht richtig. § 17 des Mutterschutzgesetzes regelt das Kündigungsverbot von Schwangeren. Demnach darf Frauen während der Schwangerschaft und mindestens vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Das bedeutet: Schwanger in der Probezeit darf dir nicht gekündigt werden. Nur eine Befristung wird von einer Schwangerschaft nicht berührt.

              • Was sagt denn die neue Physiotherapeutin, braucht sie unbedingt einen Bericht? Erklär ihr doch die Sachlage. Im Endeffekt muss sie sich doch selbst ein Bild machen. Du kannst ja sicher erklären was so gemacht wurde und welche Fortschritte erzielt wurden.