Hallo Ihr Lieben,
event. kann mir hier jmd weiterhelfen!?
Ich habe vor, mich von meinem Mann zu trennen und ich wäre dann alleinerziehend mit 2 Kindern (bald 6 und 1 Jahr alt).
Was steht mir zu, was hat man so an Geld zur verfügung. Kann mir da jmd helfen? Diese finanzielle Frage hindert mich derzeit ncoh am entgültigen schritt!


Vielen dank und lg


Jana

Kommt darauf an...
Hallo,


na, das kommt darauf an. In erster Linie das Kindergeld und evtl. Unterhalt. Bei mir war es so, dass leider mein Exmann damals das Kindergeld beantragt hat. Das muss du also als erstes abklären. Das Du das in Zukunft bekommst, da die Kinder bei Dir leben.....bei mir hat sich die Familienkasse das zuviel gezahlte Kindergeld von meinem Ex zurück geholt.


Dann Unterhalt. Der steht Dir zu, wenn Du nicht arbeiten solltest, den Kindern. Ich weiß nicht in welchem Bundesland Du lebst. Generell geht es nach dem Einkommen deines Mannes. Er muß seine Einkünfte darlegen und danach wird dann der Unterhalt berechnet.


Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur eines sagen, wenn Du mit dem Gedanken spielst dich zu trenne, sorge vor!!!!


Denke mal darüber nach..............

12 Tage später

;-)
keine 6 sondern 12 jahre unterhaltvorschuss.also bis das kind 12 is... u wenns alles gut läuft unterhalt. hab ich gerad selber durch. hab 2 kinder. ich bekomm beim monatlichen nettoeinkommen meines mannes (gerechnet 1400 euro) trotz das er schulden hat für beide kinder zusammen 500 euro
dazu noch kindergeld für beide,

    Finanzen
    hallo,


    - unterhaltsvorschuss erhältst du 133 pro monat durchs jugendamt (entsprechend evtl. mehr durch kindesunterhalt laut düsseldorfer tabelle); unterhaltsvorschuss bis die kids 12 sind, ABER nur für insgesamt 6 jahre (heißt: wenn dus von geburt an ohne pause beziehst, dann bis kind 6 ist; wenn kind 6 jahre ist, dann bis es 12 ist - und eben alles dazwischen ;-) )


    - kindergeld 184 pro kind


    - du hast anspruch auf betreuungsunterhalt, bis das jüngste kind 3 jahre alt wird (beträgt im günstigsten fall deinen verdienstausfall in der betreuungszeit)


    - elterngeld (vllt. verlängern?!)


    - evtl. wohngeld


    - evtl. landeserziehungsgeld


    wenn du die trennung schaffst, lass dir beim jugendamt eine beistandschaft einrichten, die rechnen den kindesunterhalt und evtl betreuungsunterhalt kostenlos aus - das spart nervenaufreibende "verhandlungen".

    ein Monat später
    9 Tage später

    UVG
    Unterhaltsvorschuss (UVG) bekommst du für maximal 6 Jahre vom Jugendamt, allerdings höchstens bis zum 12. Lebensjahr. Meine sind 7 und 9 und ich bekomm NIX mehr weil die 6 Jahre ausgeschöpft sind. berchen 102 ist warscheinlich nicht richtig informiert oder hat was missverstanden. 12 Jahre UVG, dieses Bundesland soll sie mir benennen. Das gibt es nicht!