• Mein Baby
  • OT - Auflösungsvertrag,Neuer Job-Hilfe

:FOU:
okay erwischt.. ich arbeite nicht für die johanniter (wäre aber anscheinend besser gewesen-bei der Kündigungsfrist)
ich wollte den träger hier nicht nennen, da ich angst habe, dass jemand von denen das hier liest :shock:


aber es ist so ein ähnlicher :FOU: leider haben die aber andere Kündigungsfristen.. und da steht nichts mit 2 wochen :cry:

    mica_12661981

    Im Vertrag
    wird zu den Kündigungsfristen wohl nur ein Vermerk mit dem Hinweis auf den geltenden Tarifvertrag stehen.
    Und laut Tarifvertrag kann sie innerhalb 2 Wochen aus dem Arbeitsverhältnis raus.


    Am besten das Kündigungsschreiben so formulieren:



    Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vom xx.xx.xx.



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xx. Da ich noch in der Probezeit bin, erfolgt meine Kündigung mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen.


    Mit freundlichen Grüßen,



    handschriftliche Unterschrift.

    amita_11851285

    Hast du recherchiert
    ob die an einen Tarifvertrag gebunden sind?


    Wenn du möchtest, kannst du mir ja den Träger per PN nennen - ich war in meinem Vorleben als Mutti und Hausfrau Personalerin

    amita_11851285

    Das steht im
    Gesetz ! Egal ob die johanniter oder ein anderer träger!


    Ich würde trotzdem geene den wortlaut hören!

    amita_11851285

    Dann gelten automatisch
    die gesetzlichen Bestimmungen und damit bist du wieder bei den 2 Wochen Kündigungsfrist zu jedem Wochentag

    Soweit
    Ich weiss gelten bei der caritas die monatsfrist auch in der probezeit ! Hab den tarifvertrag aber nicht vorliegen


    Probiers mit einem aufhebungsvertrag zum 30.9.

    Vertrag:
    so hier nun genau:


    3 Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart


    9 Die kündigungsfristen regeln sich nach 14-16 AT AVR


    :???:


    das lustige ist ja, ich habe den Vetrag noch gar nciht unterschrieben, sondern noch zu hause liegen (habe ihn erst letzte woche zugeschickt bekommen)
    aber mir wurde gesagt, es zählt auch die mündliche zusage :-/

      amita_11851285

      Ja
      ein Arbeitsvertrag kann auch durch Handschlag geschlossen werden.


      So wie ich das sehe haben die keine gesonderte Regelung zur Probezeit.
      Damit gelten automatisch die gesetzlichen Fristen

        mica_12661981

        Hmmm
        hast du natürlich Recht...ein Arbeitsvertrag an sich bedarf nicht der Schriftform und die Vereinbarungen KÖNNEN nur mündlich gemacht werden...
        Darauf sollte die TS aber nicht beharren. Sonst hängt sie ja wieder in der gesetzlichen KüFrist

        Also
        jetzt versteh ih gar ncihts mehr :FOU:
        ich hab eine probezeit von 6 monaten, allerdings eine allgemeine kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (1.11.)
        d.h. es gelten trotzdem die algemeinen Kündigungsfristen in der probezeit?


        weiß jemand von euch wo man sich kostenlose Hilfe holen kann? vielleicht beim Amt???

        Also
        grundsätzlich gibt es per Gesetz in der vereinbarten Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
        Diese KüFrist kann z.B. durch einen Tarifvertrag verlängert werden.

        ..
        ich habe ja schon ne kündigung geschrieben, daraufhin wurde ich angerufen und mir gesagt, dass ich erst zum 1.11. rauskomme :cry:


        hmm.. betriebsrat etc weiß ich nichts drüber. Ich bin ja auch erst seit 3 wochen dort, und dann ja auch nie im geschäftshaus, sondern immer unterwegs

          amita_11851285

          Also
          wie ich das jetzt gesehen haben, gelten da wohl oft verschiedene AVR je nach Bundesland und Verbandszugehörigkeit.
          gib mal avr at + bundesland und deinen genauen Träger ein


          Es gibt die GKD, das ist die Gewerkschaft der Kirche und Diakonie.
          Vielleicht kannst du die mal anrufen und denen deinen Fall schildern, bzw. vielleicht gucken die ja auch mal über deinen Arbeitsvertrag.
          Wie lange liegt denn der Vertrag bei dir schon rum?

            faiga_12938778

            Jetzt hab ich zu früh abgeschickt
            meine Frage war:
            wie lange liegt denn der Vertrag bei dir rum?
            Theoretisch könntest du ja behaupten, solange du den Vertrag nicht unterschrieben hast, hast du den Inhalt noch nicht anerkannt. Also such dir eine nette Stelle aus und beharre auf einer Änderung. z.B. Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, was weiß ich.
            Vielleicht sind sie dann froh, dich los zu sein.


            Andere Frage: steht etwas von Vertragsstrafe drin?
            Ansonsten fristlos kündigen - nicht mehr erscheinen.

            faiga_12938778

            ...
            also den Vetrag habe ich seit einer Woche.


            Ich habe im Netz nichts über avr at + Bundesland etc gefunden :-(


            meinst du die GKD kann helfen, da die ja ihren Sitz in Berlin haben, und ich ganz woanders wohne.

            :???:
            Also mir ist so, wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben zurückgeschickt hast, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen, da ja nur ein mündlicher Vertrag besteht und da gelten halt die gesetzlichen Fristen. Alles was über die gesetzlichen Bestimmungen geht (wie hier die Kündigungszeit in der Probezeit) bedürfen der schriftform. Und die hast du ja noch nicht unterschrieben :???: Sind somit auch nicht gültig und du hättest eine 2 wöchige Kündigungsfrist

              @nanny
              oh das wäöre ja super, das muss ich mal weiter recherchieren :super:

              Es kommt drauf an ob was im vertrag steht
              wegen kündigung, weil solange du in der probezeit bist hast du nur 2 wochen kündigungsfrist