• Mein Baby
  • OT - Auflösungsvertrag,Neuer Job-Hilfe

Soweit
Ich weiss gelten bei der caritas die monatsfrist auch in der probezeit ! Hab den tarifvertrag aber nicht vorliegen


Probiers mit einem aufhebungsvertrag zum 30.9.

Vertrag:
so hier nun genau:


3 Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart


9 Die kündigungsfristen regeln sich nach 14-16 AT AVR


:???:


das lustige ist ja, ich habe den Vetrag noch gar nciht unterschrieben, sondern noch zu hause liegen (habe ihn erst letzte woche zugeschickt bekommen)
aber mir wurde gesagt, es zählt auch die mündliche zusage :-/

    amita_11851285

    Ja
    ein Arbeitsvertrag kann auch durch Handschlag geschlossen werden.


    So wie ich das sehe haben die keine gesonderte Regelung zur Probezeit.
    Damit gelten automatisch die gesetzlichen Fristen

      mica_12661981

      Hmmm
      hast du natürlich Recht...ein Arbeitsvertrag an sich bedarf nicht der Schriftform und die Vereinbarungen KÖNNEN nur mündlich gemacht werden...
      Darauf sollte die TS aber nicht beharren. Sonst hängt sie ja wieder in der gesetzlichen KüFrist

      Also
      jetzt versteh ih gar ncihts mehr :FOU:
      ich hab eine probezeit von 6 monaten, allerdings eine allgemeine kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (1.11.)
      d.h. es gelten trotzdem die algemeinen Kündigungsfristen in der probezeit?


      weiß jemand von euch wo man sich kostenlose Hilfe holen kann? vielleicht beim Amt???

      Also
      grundsätzlich gibt es per Gesetz in der vereinbarten Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
      Diese KüFrist kann z.B. durch einen Tarifvertrag verlängert werden.

      ..
      ich habe ja schon ne kündigung geschrieben, daraufhin wurde ich angerufen und mir gesagt, dass ich erst zum 1.11. rauskomme :cry:


      hmm.. betriebsrat etc weiß ich nichts drüber. Ich bin ja auch erst seit 3 wochen dort, und dann ja auch nie im geschäftshaus, sondern immer unterwegs

        amita_11851285

        Also
        wie ich das jetzt gesehen haben, gelten da wohl oft verschiedene AVR je nach Bundesland und Verbandszugehörigkeit.
        gib mal avr at + bundesland und deinen genauen Träger ein


        Es gibt die GKD, das ist die Gewerkschaft der Kirche und Diakonie.
        Vielleicht kannst du die mal anrufen und denen deinen Fall schildern, bzw. vielleicht gucken die ja auch mal über deinen Arbeitsvertrag.
        Wie lange liegt denn der Vertrag bei dir schon rum?

          faiga_12938778

          Jetzt hab ich zu früh abgeschickt
          meine Frage war:
          wie lange liegt denn der Vertrag bei dir rum?
          Theoretisch könntest du ja behaupten, solange du den Vertrag nicht unterschrieben hast, hast du den Inhalt noch nicht anerkannt. Also such dir eine nette Stelle aus und beharre auf einer Änderung. z.B. Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, was weiß ich.
          Vielleicht sind sie dann froh, dich los zu sein.


          Andere Frage: steht etwas von Vertragsstrafe drin?
          Ansonsten fristlos kündigen - nicht mehr erscheinen.

          faiga_12938778

          ...
          also den Vetrag habe ich seit einer Woche.


          Ich habe im Netz nichts über avr at + Bundesland etc gefunden :-(


          meinst du die GKD kann helfen, da die ja ihren Sitz in Berlin haben, und ich ganz woanders wohne.

          :???:
          Also mir ist so, wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben zurückgeschickt hast, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen, da ja nur ein mündlicher Vertrag besteht und da gelten halt die gesetzlichen Fristen. Alles was über die gesetzlichen Bestimmungen geht (wie hier die Kündigungszeit in der Probezeit) bedürfen der schriftform. Und die hast du ja noch nicht unterschrieben :???: Sind somit auch nicht gültig und du hättest eine 2 wöchige Kündigungsfrist

            @nanny
            oh das wäöre ja super, das muss ich mal weiter recherchieren :super:

            Es kommt drauf an ob was im vertrag steht
            wegen kündigung, weil solange du in der probezeit bist hast du nur 2 wochen kündigungsfrist

            linda_12575932

            Stimmt nicht so ganz
            denn es gibt keine gesetzliche Probezeit. d.h. die gibt es nur nach Vereinbarung.
            Also könnte der AG folgendermaßen argumentieren: da sie den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, ist sie NICHT in der Probezeit und hat somit wieder die 4 Wochen-Frist an der Backe. Was ja im Moment eigentlich auch stimmt: solange nicht unterschrieben - keine Probezeit akzeptiert.


            Außer, das mit der 6-Monatigen Probezeit wurde tatsächlich mündlich vereinbart und sie müsste jetzt nur noch argumentieren, dass sie den Vertrag nur mit einer Zusatzvereinbarung zu den Kündigungsfristen unterschreibt.

            Hab mich bissle schlau
            Also sofern keine speziellen Kündigungsfristen im vertrag stehen, gilt die normale kündigungsfrist in der Probezeit, sprich 2 Wochen