• Mein Baby
  • OT - Auflösungsvertrag,Neuer Job-Hilfe

Ich brauche mal dringend Hilfe.
Seit August arbeite ich als Erzieherin für 10 Std. auf geringfügige Beschäftigung.(für die Johanniter)
Jetzt habe ich allerdings eine Festeinstellung für 25 stunden die Woche in einem kindergarten angeboten bekommen (anderer Träger). Die Stelle wäre für den 1.10.11!


Allerdings habe ich bei meiner geringfügigen Beschäftigung eine Kündigungsfrist, somit würde ich erst zum 1.11. aus dem vertrag kommen :shock:
somit könnte ich den job nicht annehmen.


Gibt es da eine andere Lösung? es kann doch nicht sein, dass mir nun ein besserer Job angeboten wird, ich ihn aber nicht wahrnehmen kann, da ich eine so lange Kündigungsfrist habe. :NON:


:larme: :TRISTE:

Klar kann das sein...
dafür gibt es ja eben die kündigungsfristen, damit auch der AG geschützt wird, dass nicht einfach so ein mitarbeiter abspringt und sie dann dumm dastehen!
so rum musst du ja auch mal denken.


einf aufhebungsvertrag ist eine möglichkeit, aber da muss natürlich der AG auch zustimmen!


lg

Ahja stimmt...
probezeit...


wenn du in der probezeit bist, dann kannst du sofort fristlos kündigen ohne angaben von gründen.

:cry:
ja ich habe 6 Monate Probezeit. Aber im vetrag steht nichts von sofortiger kündigung in der Probezeit. Nur das es eine Kündigungsfrist von einen Monat zum Monatsende gibt.


gesagt haben die mir das heute auch nicht.


Natürlich verstehe ich ja auch deren Seite, aber meine muss man doch auch verstehen. ;-)


Der job wäre perfekt für mich.
Ich dürfte meinen kleinen sogar bei bedarf mit in die kita nehmen :super:
und der arbeitsweg wäre nur 5 minuten mit Auto!


oh menno!!!

Wenn noch
Probezeit besteht , beträgt die kündigungsfrist 14 tage ! Das würde doch passen!



Schreib hier dich die genaue probezeitvereinbarung auf!

    :FOU:
    okay erwischt.. ich arbeite nicht für die johanniter (wäre aber anscheinend besser gewesen-bei der Kündigungsfrist)
    ich wollte den träger hier nicht nennen, da ich angst habe, dass jemand von denen das hier liest :shock:


    aber es ist so ein ähnlicher :FOU: leider haben die aber andere Kündigungsfristen.. und da steht nichts mit 2 wochen :cry:

      mica_12661981

      Im Vertrag
      wird zu den Kündigungsfristen wohl nur ein Vermerk mit dem Hinweis auf den geltenden Tarifvertrag stehen.
      Und laut Tarifvertrag kann sie innerhalb 2 Wochen aus dem Arbeitsverhältnis raus.


      Am besten das Kündigungsschreiben so formulieren:



      Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vom xx.xx.xx.



      Sehr geehrte Damen und Herren,


      hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xx. Da ich noch in der Probezeit bin, erfolgt meine Kündigung mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen.


      Mit freundlichen Grüßen,



      handschriftliche Unterschrift.

      amita_11851285

      Hast du recherchiert
      ob die an einen Tarifvertrag gebunden sind?


      Wenn du möchtest, kannst du mir ja den Träger per PN nennen - ich war in meinem Vorleben als Mutti und Hausfrau Personalerin

      amita_11851285

      Das steht im
      Gesetz ! Egal ob die johanniter oder ein anderer träger!


      Ich würde trotzdem geene den wortlaut hören!

      amita_11851285

      Dann gelten automatisch
      die gesetzlichen Bestimmungen und damit bist du wieder bei den 2 Wochen Kündigungsfrist zu jedem Wochentag

      Soweit
      Ich weiss gelten bei der caritas die monatsfrist auch in der probezeit ! Hab den tarifvertrag aber nicht vorliegen


      Probiers mit einem aufhebungsvertrag zum 30.9.

      Vertrag:
      so hier nun genau:


      3 Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart


      9 Die kündigungsfristen regeln sich nach 14-16 AT AVR


      :???:


      das lustige ist ja, ich habe den Vetrag noch gar nciht unterschrieben, sondern noch zu hause liegen (habe ihn erst letzte woche zugeschickt bekommen)
      aber mir wurde gesagt, es zählt auch die mündliche zusage :-/

        amita_11851285

        Ja
        ein Arbeitsvertrag kann auch durch Handschlag geschlossen werden.


        So wie ich das sehe haben die keine gesonderte Regelung zur Probezeit.
        Damit gelten automatisch die gesetzlichen Fristen

          mica_12661981

          Hmmm
          hast du natürlich Recht...ein Arbeitsvertrag an sich bedarf nicht der Schriftform und die Vereinbarungen KÖNNEN nur mündlich gemacht werden...
          Darauf sollte die TS aber nicht beharren. Sonst hängt sie ja wieder in der gesetzlichen KüFrist

          Also
          jetzt versteh ih gar ncihts mehr :FOU:
          ich hab eine probezeit von 6 monaten, allerdings eine allgemeine kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (1.11.)
          d.h. es gelten trotzdem die algemeinen Kündigungsfristen in der probezeit?


          weiß jemand von euch wo man sich kostenlose Hilfe holen kann? vielleicht beim Amt???

          Also
          grundsätzlich gibt es per Gesetz in der vereinbarten Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
          Diese KüFrist kann z.B. durch einen Tarifvertrag verlängert werden.

          ..
          ich habe ja schon ne kündigung geschrieben, daraufhin wurde ich angerufen und mir gesagt, dass ich erst zum 1.11. rauskomme :cry:


          hmm.. betriebsrat etc weiß ich nichts drüber. Ich bin ja auch erst seit 3 wochen dort, und dann ja auch nie im geschäftshaus, sondern immer unterwegs