Muß Dir Recht geben Kruemmelchen1
eine gute Einstellung zur eigenen Arbeit, zeigt sich auch darin zumindest zu zeigen, daß man Rückfragen ernst nimmt und auch einen möglichen Vorschlag macht. Zumindest in meiner Branche ist es auch üblich, für die Nachbereitung einer bezahlten Dienstleistung zur Verfügung zu stehen. Ab wann diese zu einer neuerlichen zahlungspflichtigen Leistung führt, muß jeder selbst entscheiden, aber eine kurze Rückantwort der Kenntnisnahme, die sollte schon drin sein.
Zumal ja eine Anfrage wie von Dir geschildert ja sogar eher eine evtl. berechtigte Reklamation darstellt ;-)