Huhu
Ich habe vorhin einen ähnlichen Beitrag wie du eröffnet und, wegen der unterschiedlichen Antworten, bei unserem Standesamt angerufen.
Also, bei uns ist es so, dass man die Anerkennung der Vaterschaft (hat NIX mit Nachnamensgebung zu tun) sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt beurkunden lassen kann. Das macht man vor der Geburt und ist wichtig, damit das Kind einen Papa hat- auch wenn dem z.B. irgendetwas zustoßen würde.
Die Sache mit dem Nachnamen ist davon völlig unabhängig und kann sowohl vor als auch nach der Geburt geregelt werden. Grundsätzlich bekommt das Baby den Namen der Mutter. Den Nachnamen des Papas kann man für das Baby uf unserem Standesamt für 17,00 kaufen (die Vorstellung find ich witzig ;-))- wobei ich gerade daraufhingewiesen wurde, dass es für die Frau rechtlich mehr Vorteile hat, wenn das Baby den Namen der Mama (bis zur Hochzeit) behält. Der Kauf des Namen des Papas ist nämlich nicht rückgängig zu machen- auch nicht, wenn die Mama einen anderen Mann heiratet und möchte, dass das Kind den gleichen Namen wie ihr neuer Mann und sie bekommt. Eigentlich plausibel, aber trotzdem irgendwie kompliziert.....
Ich denke, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt :-)!
LG
Softi