Ich und der vater meines Kindes sind noch nicht verheiratet-das wollen wir nächstes Jahr machen, wenn er sein Studium abgeschlossen hat.
Kann man denn dann bei der Namensgebung auch gleich den nachnamen des Vates dem Kind übertragen? Oder MUß es der der Mutter sein?


Eva 14.SSW

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ich bin auch nicht verheiratet und unsere kleine bekommt den nachnamen meines freundes. Ist also möglich. Die Vaterschaft kann vor und nach der Geburt anerkannt werden.

Hallo
Meine beiden Kinder tragen meinen Nachnamen, weil wir nicht verheiratet sind. Das euer Kind den Nachnamen von Deinem Freund bekommen soll geht auf jeden Fall. Aber ich glaube dazu muß man sich das Sorgerecht teilen. Ist ja auch kein Problem. Kann man alles zusammen bei der Vaterschaftsanerkennung machen. Beim Jugendamt ist das kostenlos.

Huhu
Ich habe vorhin einen ähnlichen Beitrag wie du eröffnet und, wegen der unterschiedlichen Antworten, bei unserem Standesamt angerufen.


Also, bei uns ist es so, dass man die Anerkennung der Vaterschaft (hat NIX mit Nachnamensgebung zu tun) sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt beurkunden lassen kann. Das macht man vor der Geburt und ist wichtig, damit das Kind einen Papa hat- auch wenn dem z.B. irgendetwas zustoßen würde.


Die Sache mit dem Nachnamen ist davon völlig unabhängig und kann sowohl vor als auch nach der Geburt geregelt werden. Grundsätzlich bekommt das Baby den Namen der Mutter. Den Nachnamen des Papas kann man für das Baby uf unserem Standesamt für 17,00 kaufen (die Vorstellung find ich witzig ;-))- wobei ich gerade daraufhingewiesen wurde, dass es für die Frau rechtlich mehr Vorteile hat, wenn das Baby den Namen der Mama (bis zur Hochzeit) behält. Der Kauf des Namen des Papas ist nämlich nicht rückgängig zu machen- auch nicht, wenn die Mama einen anderen Mann heiratet und möchte, dass das Kind den gleichen Namen wie ihr neuer Mann und sie bekommt. Eigentlich plausibel, aber trotzdem irgendwie kompliziert.....


Ich denke, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt :-)!


LG
Softi

Hallo Eva
Du kannst das in der SS schon erledigen, bei der Anmeldung im Kh oder auch wenn der oder die Kleine da ist und ihr euch erst später entscheiden würdet, dass euer Kind seinen Namen bekommt.
Wir haben es erst 4 Mon. später gemacht.


LG


Natalie

Die maria das kannst du mir glauben, philipp
ist noch eine der sympathischsten frauen hier. meine erfahrung.
greife besser andere an!
und ich sage dazu jetzt kein einziges wort mehr. ist mir zu billig.


dagmar

Meine Kleine
bekommt auch den Nachnamen des Vaters. Wir waren dafür beim Jungendamt und haben eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und das gemeinsame Sorgerecht beantragt.
Nach der Geburt kann man damit zum Standesamt und sagen, dass das Kind den Nachnamen des Vaters haben soll. Sollte also ohne Probleme gehen - am Bessten du rufst mal beim Jugendamt an.