avarrassterne31. Klar, aber die stellt das Labor aus, gleich wenn der Test gemacht wird. Das geht in einem Schritt. Das muss kein Staatsdiener machen (es sei denn, das Labor wäre ein staatliches).
2. Bezahlt wird gleich beim Test, entweder bar oder mit Karte. Nachdem ja jeder weiß, dass man verpflichtend Tests machen muss, ist gefälligst das Geld dafür bereitzuhalten. Groß auf Urlaub fahren, aber danach den Test nicht zahlen können, dafür habe ich kein Verständis. Wird halt gepfändet, wenn es anders nicht geht (ist zwar noch mehr bürokratischer Aufwand, aber Strafe muss sein). Wer blank ist, hat eben Pech gehabt, dann darf er eben nicht auf Urlaub fahren.
3. Ein Dokument einscannen und abspeichern dauert nicht mal 30 Sekunden (hängt halt vom Scanner und der Anzahl der Seiten ab). Server sind sowieso schon vorhanden und der Speicherplatz ist gerade bei Behördernservern sicher nicht zu knapp bemessen, wenn man bedenkt, was da alles gespeichert werden muss. Für solche Arbeiten kann man auch geringfügige Arbeitskräfte befristet einstellen, denn fürs Scannen und Archivieren von Dokumenten benötigt man kein spezielles Fachwissen. Es gibt ja ohnehin derzeit genügend Arbeitslose. Ob man denen nun Arbeitslosengeld bezahlt oder ein geringfügiges Gehalt, ist doch im Endeffekt egal.
4. Ja, das muss der Beamte sich eben aneigenen, zur Not in seiner Freizeit. Wenn ich eine neue Aufgabenstellung im Beruf bekomme, bekomme ich einmal eine Schulung und wenn das nicht reicht, muss ich mich selbst drum kümmern, dass ich mich auskenne. Das ist ganz normal und wird von jedem Arbeitnehmer so verlangt.
Von Regierungsbeamten sollte man schon erwarten können, dass sie ihren Job verstehen und Gesetzesgrundlagen bzw. Verordnungen rasch schreiben und prüfen können. Das ist nämlich ihre Hauptaufgabe, dafür bezahlen wir sie.
Zu deinem Beispiel:
Ein Beispiel: Ich buche heute eine Reise für den 10. bis 20. Dezember nach Frankreich. Ende November bricht dort Corona wieder massiv aus und Frankreich wird am 01.12. zum Risikogebiet erklärt - wer zahlt meinen Test?
Das kommt darauf an, wann die Reisewarnung herausgegeben wurde und wie die Stornierungsmöglichkeiten sind. Kannst du Ende November noch kostenlos stornieren, dann du. Dann bist du ja gefahren, obwohl du dich hättest anders entscheiden können.
Wurde die Reisewarnung so spät herausgegeben, dass du dich schon auf der Reise befandest oder die Stornierung nicht mehr möglich war -> der Steuerzahler. Die Reisezeit muss natürlich berücksichtigt werden.