Kein amt ...
....oder polizei oder andere werden da eingreifen, solange sie nicht offiziell eingewiesen wird....
....es muss eine eindeutige gefahr für leib und leben anderer bestehen, oder schon zu einer erheblichen straftat gekommen sein....
alles andere sind unannehmlichkeiten, für die die wohngemeinschaft oder die hausverwaltung zuständig wäre....