Nee, zu langsam...
ist kein Kündigungsgrund. Aber sie wird in die Kündigung sicher nicht den wahren Grund reinschreiben. Seit ihr mehr als 10 Angestellte? Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz, das kannst du ausgooglen. Bei weniger als 10 Leute hast Du Pech, dann braucht die Chefin keinen Kündigungsgrund für eine wirksame Kündigung.
Ffiona_12249026
- 5. Nov 2014
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Lange überlegt und
auch jetzt noch Zweifel? Vielleicht ist es einfach der falsche für Dich? Such Dir den Richtigen und nicht irgendeinen. Mit dem Richtigen wird es Dir Spaß machen, wetten?- an0N_1196242399z
FAST alles richtig hier geschrieben.
Lies aber mal 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz, das findest du im google. Eine Sachgrundbefristung ist nicht zulässig, wenn die 2 Jahre herum sind.
Vorschlag: Wenn dein AG den nächsten BEFRISTETEN Vertrag ab Juli 2014 anbietet, dann nimm an. Die Befristung ist dann ungesetzlich und du hast automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Vorschlag: habt ihr einen Betriebsrat? Sprich mit dem! Dränge darauf, dass der BR einer Neueinstellung einer Ersatzkraft für dich widerspricht und dein Arbeitgeber dich entfristen muss.
Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung, aber nicht vor dem Auslaufen eines befristeten Vertrages.
Eine Entfristung solltest du dir schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen lassen, mündliche Nebenabreden gelten meistens nicht.
Viel Glück!
Leeni Na dann sag der nächsten doch,
dass du in der Gesundheitsbranche arbeitest, bis ihr euch näher kennt.Denk nicht an blaue Pferde!
Ja, konzentriere dich, bloß nicht an blaue Pferde zu denken und du stellst sicher, dass du an nix anderes mehr denkst.
Fantasien kann man nicht unterbinden, sie sind nun mal da.
Fantasien sind auch nix schlechtes. Wichtig ist, was man tatsächlich macht und nicht, was man im Geheimen denkt.
Aber das sehen viele Menschen anders und schimpfen dann hier im Forum ganz doll mit dir - und jetzt auch mit mir - weil wir die Gedanken für frei halten. Mein Vorschlag: Denke immer, was du willst aber handele immer korrekt und rücksichtsvoll. Und lass bloß immer die Finger von kleinen Mädchen!
Lg Leeni
Im Adhäsionsverfahren
werden zivilrechtliche Ansprüche, z.B. Schadenersatzansprüche sogleich im Strafverfahren gegen den Täter gerichtlich geklärt. Steht irgendwo ganz hinten in der Strafprozessordnung, kannst Du googlen.
Lg Leeni
Nee keine rechtlichen Schritte!
Wenns einvernehmlicher GV ist, dann sind auch kleine Blessuren einvernehmlich akzeptiert. Rechtliche Schritte gibts immer nur bei einem Schuldvorwurf.
Noch ziemlich jung, ja sag mal, wie nimmst Du denn Dein Mädel ran??
Und habt ihr nix besseres zu tun, als euch im Bett über rechtliche Schritte den Kopf zu zerbrechen?
Ach ja: ich sprach von kleineren Blessuren. Wenn Du einen Sexualmord begehst und dann Kanibalismus machst, ist die Rechtslage dann natürlich anders....
Lg Leeni
- kiera_11852409
Beweis braucht die Nachbarin nur, wenn
sie eine Strafanzeige machen möchte. Möchte sie das? Oder will sie die Ausländerfeindlichkeit hinnehmen? Eine Zeugin ist ein Beweismittel vor Gericht. Wenn es kein Gerichtsverfahren gibt, brauchts dann auch keine Zeugin.
Vorschlag: sprich mit der bedrohten Nachbarin, dass Du alles mit angehört hast. Die bedrohte soll an die drohende Nachbarin einen Brief schreiben, dass die Bedrohung nicht schön war und die böse Nachbarin das bitte lassen soll. Schließlich gab es eine Zeugin (keinen Namen nennen!) und beim nächsten Mal gibts eine Strafanzeige.
Könnte das eine Lösung sein?
Lg Leeni
Du musst zwei Dinge auseinander halten:
Die Juristerei = der Vermieter hält sich zu Recht an die Mieterin. Und das wird wohl Deine Mutter allein Sein. Du bist das, was man miteinziehende Person nennt.
Der Anstand und das richtige Verhalten = natürlich wäre es anständig gewesen, wenn der andere Mieter oder der Vermieter Dich persönlich und diskret angesprochen hätte. Umgekehrt wäre es vielleicht auch anständig von Dir, etwas leiser in der Wohnung zu schnackseln, damit sich eber gerade nicht ein anderer Mensch gestört fühlt.
Meinst Du nicht, dass die Diskussion sich nur verschärft, wenn Du das Anliegen des anderen Mieters oder des Vermieters völlig ignorierst und nur umgekehrt Vorwürfe machst?
Rausschmeißen kann Dich der Vermieter nicht, sofern Deine Lautstärke nicht den Hausfrieden nachhaltig stört.
Lg Leeni
Gutes Zeugnis, damit kannst Du Dich überall sehen lassen.
...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit heißt Schulnote 1
Berufsinteresse, Einsatzbereitschaft, Stressrestitent, Fleiß, Pünktlichkeit, alles gut und in Ordnung.
Reihenfolge Vorgesetze, Mitarbeiter, Gäste ist auch richtig und völlig i.O.
Sogenannte Dankesformel ist sehr ausführlich und gut formuliert. Das ist ein gutes Zeugnis und der Chef lässt Dich nicht gern gehen!
Aber das ist sicher nicht alles im Zeugnis, es gehört in jedem Fall dazu, was Deine Arbeitsaufgaben waren u.s.w. Aber das steht sicher auch dort!
Lg Leeni
Also meine ganz persönliche Meinung:
Ausbildung hat nix mit Spaß zu tun. Ausbildung macht nie Spaß, das Geldverdienen hinterher aber um so mehr.
Du wirst Dich umgucken, wie häufig Du bei Lidl im Büro sizten wirst in der Ausbildung. Du sortierst doch nicht nur Regale ein!
Guck erst einmal wie es läuft. Und vor allem: guck, wo Du in der Ausbildung was machen kannst, was Dir auch danach Spaß macht. Es gibt bei Lidl ja auch Marktleiter, Regionalleiter Personalleiter, die für 10.000 Mitarbeiter verantwortlich sind und so weiter. Lidl ist viel mehr, als der Markt bei Dir um die Ecke!
Lg Leeni
Sorry an Alle, aber hier geht zu viel ducheinander
Wenn das Schmuckstück defekt war, hättet ihr reparieren müssen. Geht das nicht, gibt ein Ersatz-Schmuckstück. Geht das nicht, gibt den Kaufpreis zurück und nicht nur einen Gutschein.
Gutschein war aber erst einmal als Klärung des defekten Schmuckstückes akzeptiert. Danach doch Bargeld geht nur mit Deiner Zustimmung.
Die ist ja nachher auf den Gutschein gekommen, aber mit "Gewalt".
Also ist die Zustimmung zur Barauszahlung anfechtbar. Die Anfechtung muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.
Dann bleibt es danach also beim Gutschein und den kann der Kunde dann einlösen.
Das verträgt sich natürlch nicht so recht mit dem Hausverbot. Beides zusammen wird nicht gehen.
Mein Vorschlag: lass doch die Juristerei. Gib ihm das Bargeld und sag ihm, Recht ist das nicht, aber Du machst es trotzdem um des lieben Freiden Willens. Und sag ihm, dass das Verhalten des Sohnes nicht korrekt war und dass der Sohn Hausverbot hat und nicht noch mal kommen soll.
Alles andere führt nur zu negativer Publissity und womöglich zu einem Rechtsstreit, der hohe Kosten verschlingt.
Lg Leeni
- In Überstundenlief_12739273
Klar kannst Du kündigen,
Du bist doch keine Sklavin sondern Angestellte!
Die Kündigungsfrist musst Du natürlich einhalten. Die steht im Arbeitsvertrag oder im Gesetz = 622 BGB.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das heißt Stück Papier mit Deiner Unterschrift. Kein Fax, kein E-Mail, kein SMS.
Ach ja: und vielleicht möchtest Du demnächst für solche Fragen einen eigenen Thread eröffnen?
Lg Leeni
- an0N_1275450599z
Was meinst Du mit rechtlich o.k.?
Im Gesetz steht nix über sexy anziehen und tanzen und Vid machen. Da steht aber was von Sorgerecht der Mutter und so was.
Rechtlich ist sexy anziehen kein Problem und tanzen schon gleich gar nicht. Bei Video kommts auf die Details an. Video nur für Dich ist rechtlich kein Problem, egal, wie Du angezogen bist oder gar nix an hast. Video das andere angucken können ist schon eher ein Problem aber wohl noch nicht so richtig problematisch, wenn Du angezogen bist. Das sogenannte Posing über Youtoub wo jeder klicken kann ist problematisch. Wenn Du nix an hast ist ist Posing strafbar. Nicht für Dich, denn Du bist mit 13 noch gar nicht strafmündig, aber für alle Leute, die Dich anklicken. Wenn Du was an hast, könnte es trotzdem strafbar sein für die anderen, da kommt es jetzt ganz detailiert darauf an, was Du an hast, wie Du Dich bewegst und ob das eher künstlerischer Ausdruckstanz ist oder Pornografie mit wenigen Klamotten.
Frage: hast Du tatsächlich ein rechtliches Problem oder doch mehr so ein moralisches Anstandsproblem? Ja, das mit dem um den Finger wickeln wird wohl klappen.
Aber genau das ist ja das Problem! Ja, die anderen Jungens und Mädels können damit ein Problem haben und das ist nicht gut. Ich fühle mich heute noch (bin 30!) als Benachteiligte, weil damals das Gerücht umging, ein Lehrer würde Noten nach der Gunst der Mädels verteilen. Weiß nicht ob das je stimmte, aber das ist 15 Jahre her und ich denk heut noch daran.Ja, die Männer findes das gut.
Das ist ja das Problem, das Du mit Deiner Kleidung verursachst. Glaubst Du, dass Deine Klassenkameraden und Kameradinnen das auch gut finden, wenn Du interessant erscheinst und die anderen nicht? Achte darauf, wo Du was machst. In der Freizeit kannst Du die Männer doch verrückt machen. In der Schule ist Rücksichtnahme angesagt!
Lg Leeni
Die Frage von Lana ist durchaus berechtigt!
Und schüchtern kommt erst einmal immer gut an!
Aber: näher kennenlernen, wenn Du Single bist ist FALSCH. Du willst sie in jedem Fall näher kennenlernen, auch wenn sie nicht Single ist. Weil Du sie nämlich nett findest! Und wenn sie nicht Single ist, dann wird da nix draus, aber nett finden kannst Du sie trotzdem. Also lass das mit dem Single weg!
Lg Leeni
Ach Ipa... was willst Du denn jetzt hier hören?
Natürlich sollst Du Dich nicht an den erstbesten Typen heranschmeißen. Umgekehrt sollst Du auch nicht warten, bis der richtige kommt. Zu den Suchern kommt nie einfach so der richtige! Du musst aktiv werden. Wenn Du bisher immer nur an die falschen geraten bist, dann verändere Dein "Jagdrevier". Wenn Du immer nur an glazköpfige Gewalttäter geraten bist, dann geh doch nicht mehr zum Fußballspiel sondern in eine Flötenkurs. Und wenn Du immer nur an Briefmarkensammler geraten bist, dass geh doch mal in ein Fitnessstudio oder so.
Suche halt mal dort, wo am ehesten die Typen herumlaufen, auf die Du ein Auge werfen könntest. Und sei selbst aktiv und zieh dich ein bisschen sexy an und lächele, hörst Du, lächele die Menschen an!
Lg Leeni
Das ist völlig normal mit dem gelben Zettel nach der Kündigung.
Das macht fast Jeder und das wird bei den Arbeitsgerichten auch als menschlich verständlich einsortiert.
Wenn Deine Arbeitskraft so wichtig ist/war, könnte die Umstrukturierung betrieblich problematisch seinl Gehe unbedingt zum Arbeitsgericht und lass die Kündigung überprüfen Achte auf die Klagefrist! Oder bekommst eine saftige Abfindung? Dann ist die Kündigung in Ordnung, aber nur dann!
Lg Leeni
Na was ist denn für Dich wichtiger?
Eine berufliche Perspektive für die Zukunft, Aufstiegschancen, Weiterbildung, Erweiterung Deines beruflichen Horizontes? Oder lieber lachen und rumflachsen und nicht so lang im Stau stehen? Was ist für Dich wichtiger? Entscheide nun nach Deiner Wichtigkeit!
Lg Leeni