Hallo,
ich hatte eine Gerichtsverhandlung im September wo ich als Nebenkläger aufgetreten bin und der Angeklagte auch verurteilt wurde. Im Urteil hieß es unter anderem das er die Kosten des Adhäsionsverfahren tragen muss. Was genau bedeutet das ?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hat wer Erfahrung mit Adhäsionsverfahren?
Hallo!
Also Erfahrung habe ich damit keine, aber versuche es mal zu erklären.
Das Adhaesionsverfahren bedeutet Straf- und zivilrechtl. Verfahren in Einem.
Also wenn einer eine Bank überfällt und dabei ein Passant zu Schaden kommt, kann der Täter durch das Adhaesionsverfahren gleichzeitig für den Überfall und für die Schadenersatzansprueche des Geschädigten verurteilt werden.
Dadurch kann dem Gericht erhebliche Mehrarbeit erspart werden.
Gute Sache eigentlich!
Hi
Vielen Dank erstmal :super:
Quasi wenn ich private Kosten hatte, z.B. Artkosten und Fahrkosten etc (diese wurden in meinem Fall beim Adhäsionsantrag aufgelistet) muss der Verurteilte auch diese Kosten zusätzlich übernehmen? Oder verstehe ich das falsch?
Mein Problem ist das ich das bei Gericht so verstanden hatte, das ich diese Kosten ebenso ersetzt bekomme allerdings mein Anwalt behauptet das ich das anhand des Schmerzengeldes schon bezahlt bekomme nur verstehe ich dann nicht weshalb er auch separat sie Kosten des Adhäsionsverfahrens begleichen muss.
RE:
Hallo,
wer als Geschädigter als Nebenkläger in einem Adhäsionsverfahren auftritt, hat eigene Kosten der Rechtsverfolgung. Ebenso hat das Gericht eine weitere Tätigkeit bzgl. dem zivilrechtlichen Anspruch des Nebenklägers, sodass dieses auch wiederum Kosten auslöst. Diese Kosten wurden dem Verurteilten auferlegt.
Ihre Kosten für Behandlung, Fahrtkosten etc., dass ist richtig, ist mit dem Schmerzensgeld verrechnet.
MfG
Im Adhäsionsverfahren
werden zivilrechtliche Ansprüche, z.B. Schadenersatzansprüche sogleich im Strafverfahren gegen den Täter gerichtlich geklärt. Steht irgendwo ganz hinten in der Strafprozessordnung, kannst Du googlen.
Lg Leeni