Hi
Vielen Dank erstmal :super:
Quasi wenn ich private Kosten hatte, z.B. Artkosten und Fahrkosten etc (diese wurden in meinem Fall beim Adhäsionsantrag aufgelistet) muss der Verurteilte auch diese Kosten zusätzlich übernehmen? Oder verstehe ich das falsch?
Mein Problem ist das ich das bei Gericht so verstanden hatte, das ich diese Kosten ebenso ersetzt bekomme allerdings mein Anwalt behauptet das ich das anhand des Schmerzengeldes schon bezahlt bekomme nur verstehe ich dann nicht weshalb er auch separat sie Kosten des Adhäsionsverfahrens begleichen muss.