Hallo, ich habe 2009 eine Ausbildung als Bürokauffrau in einem mittelständischem Unternehmen angefangen und 2012 erfolgreich beendet. In dem Jahr habe ich auch geheiratet. Ich bekam dann einen befristeten Vertrag für ein halbes Jahr (also bis Januar 2013), dann wurde er wieder für ein halbes Jahr verlängert (bis Juli 2013) und jetzt für ein Jahr (bis Juli 2014)


Ich arbeite am Empfang. Vor mir haben dort 2 Leute gearbeitet, ich wurde von einer alten Kollegin ausgebildet und sie ist in Rente gegangen, als ich ausgelernt hatte. Der andere Kollege wurde gekündigt. Jetzt bin nur noch ich dort. Am Empfang ist ziemlich viel Arbeit, das weiss die Geschäftsleitung. Sie haben bisher immer nur befristet verlängert, weil sie Angst davor haben, dass ich schwanger werde. :lol:


Ich will auch schwanger werden, aber jetzt noch nicht! Ich weiß ja, dass ich dann nicht weiterhin übernommen werde!


Aber als nächstes muss der Vertrag doch unbefristet verlängert werden, oder?


Die Firma braucht mich weiterhin, es gibt zurzeit zu wenig Personal, keiner könnte meine Stelle übernehmen!


Soweit ich weiß, muss der Vertrag dann als nächstes unbefristet verlängert werden?


Ich merke, dass die Geschäftsleitung ziemlich angespannt ist, wenn es darum geht. Ich kann aber dann bereits im April nach einem Vertrag verlangen, oder?


Das Arbeitsamt will ja bereits 3 Monate vorher wissen, ob ich weiterhin beschäftigt bin oder nicht. Ich könnte also theoretisch bereits im April nach meinem neuen Vertrag verlangen? Und was wenn sie mir dann einen befristeten andrehen möchten? Das dürfen die nicht, oder? :?:


Und mal ein Beispiel: Wenn ich jetzt z.B. im April den Vertrag bekomme und gleichzeitig auch schwanger werde, darf die Firma dann vom Vertrag zurücktreten (der ja eig, erst ab Juli 2014 gilt)?


Es ist nur ein Beispiel, es interessiert mich einfach :-)


Danke euch schonmal ! ;-)

Der Vertrag
kann nur mit einem Grund noch einmal befristet werden.
Liegt kein Befristungsgrund vor und die hast die 2 Jahre voll, dann muss der Vertrag entfristet werden oder auslaufen.


Wenn weiterhin befristet werden soll, muss ein grund vorliegen. Das kann um Beispiel eine Krankheits- oder Elternzeitvertretung sein.


Ich würde auch ca. 3 Monate vorher hingehen und fragen, denn du musst dich ja ASU melden, wenn sie dich nicht weiter verlängern. Da das an Fristen gebunden ist, brauchst du auch keine "Ausrede" finden warum du "schon" 3 Monate vor Vertragsende kommst und fragst.


Der Vertrag hat dem dem Tag der Verlängerung Gültigkeit. Also wenn dein Chef am 20.12. zu dir kommt und sagt dein Vertrag wird entfristet ist die Entfristung ab sofort gültig.

    ;-)
    Hallo, nein es liegt nicht an der Lage der Firma. Ich weiss, dass sie mich brauchen. Wir haben zu wenig Personal, gerade im Büro. Seit März ist eine Kollegin nicht mehr da, bzw. in Mutterschutz. Die Geschäftsführung dachte, dass sie nach der Geburt wieder kommt. Das war dann doch nicht so. Deswegen haben sie Angst, dass ich auch schwanger werde. Sie brauchen mich, aber wenn ich schwanger werden würde, wäre niemand mehr am Empfang/Verkauf. Es müsste erst wieder einer eingelernt werden, also auch von mir. Die Firma ist ziemlich geizig, und sieht es nicht ein, jemanden zu bezahlen, obwohl er nicht anwesend ist.


    Sie dachten wahrscheinlich, dass ich sofort nach der Hochzeit schwanger werde, war aber nicht so.


    Verstehst du was ich meine?

    ein Monat später

    :-)
    Mädels, nicht streiten! :)


    Ich verstehe beide Seiten. Mein Arbeitgeber hat z. B. keine Vertretung für mich wenn ich mal krank bin.


    Ich, als Arbeitnehmer, sehe jedoch nicht ein, mich krank zur Arbeit zuschleppen.


    Ich sehe auch nicht ein, dass ich kein Kind bekomme, nur weil dies meiner Firma "schaden" würde.


    Ich finde, dass sich jeder Arbeitgeber darauf einstellen muss, dass Personal eben aus Krankheit oder Schwangerschaft ausfallen kann!!!


    Es ist nicht die Pflicht des Arbeitgebers, für eine Vertretung zu sorgen.


    Ich finde es schlimm, wie meine Chefs jetzt z. B. eine riesen Welle schieben, weil eine Kollegin schwanger wurde und jetzt für 2 Jahre in Mutterschutz sein möchte!!!


    Es ist doch aber ganz normal, dass eine Mutter in erster Linie bei Ihrem Kind sein möchte! Und deswegen hat sie auch das Recht mit dem Mutterschutz / Elternzeit.


    Ich versuche wirklich beide Seiten zu verstehen, aber manchmal machen es sich Arbeitgeber wirklich einfach zu leicht! Nur weil sie sparen möchten...


    :-/

    ;-) Hmmm.....
    Naja, auf jeden Fall weiß ich jetzt, dass der Vertrag dann das nächste Mal unbefristet verlängert werden muss! :D

      an0N_1196242399z

      FAST alles richtig hier geschrieben.
      Lies aber mal 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz, das findest du im google. Eine Sachgrundbefristung ist nicht zulässig, wenn die 2 Jahre herum sind.
      Vorschlag: Wenn dein AG den nächsten BEFRISTETEN Vertrag ab Juli 2014 anbietet, dann nimm an. Die Befristung ist dann ungesetzlich und du hast automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
      Vorschlag: habt ihr einen Betriebsrat? Sprich mit dem! Dränge darauf, dass der BR einer Neueinstellung einer Ersatzkraft für dich widerspricht und dein Arbeitgeber dich entfristen muss.
      Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung, aber nicht vor dem Auslaufen eines befristeten Vertrages.
      Eine Entfristung solltest du dir schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen lassen, mündliche Nebenabreden gelten meistens nicht.
      Viel Glück!
      Leeni

        fiona_12249026

        Dann lies mal genauer
        Sorry, dann lies mal meinen Beitrag noch einmal.
        Ich habe geschrieben, wenn die 2 Jahre Befristung bereits ausgeschöpft sind muss der Vertrag entfristet werden oder auslaufen. Liegt aber ein Sachgrund vor, darf der Vertrag mit dem Sachgrund für diese Dauer (z.B. Elternzeitvertretung) wieder befristet werden.


        Das steht auch so im Gesetz.
        Nach 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ein Vertrag MIT Sachgrund auch dann befristet werden, wenn die vorangegangenen 2 Jahre OHNE Sachgrund waren. 3Dazu gibt es sogar ein Urteil des EuGH, der diese Auffassung stützt. Mit einem plausiblen Sachgrund kann ein Arbeitgeber die max 2 Jahre ohne Sachgrund ganz einfach umgehen wenn er den Mitarbeiter vielleicht nur noch ein Jahr braucht, aber wegen den 2 Jahren nicht nochmal grundlos verlängern kann. Sofern ein Sachgrund vorliegt, kann der Vetrag auch 10 Jahre immer wieder aufs neue befristet werden.


        Das kann ich dir deshalb so genau sagen, weil sich ein frührer Arbeitgeber mit dem Thema intensiv beschäftigen musste und ich jett mittlerweile selbst Arbeitgeberin bin.

        an0N_1196242399z

        Richtig
        Er muss unbefristet sein. Und wenn ein Sachgrund für die weitere Befristung vorgeschoben wird, dann erkundige dich danach genau. Heißt es vorübergehender betrieblicher Bedraf und du übst die gleiche Tätigkeit wie vorher aus, ist das kein richtiger Sachgrund. Das wird auch von den Gerichten nicht als echter Sachgrund gesehen.


        Sagt dir eine gelerne Rechtsanwaltsfachangestellte die jetzt selbst Arbeitgeberin ist ;-)