Hallo,


ich arbeite in einem Grundschulhort und habe nur 20 Stunden. Jetzt hat mein Arbeitgeber mit einigen Arbeitnehmern Arbeitsgruppen gegründet (dort werden unter anderem auch die Arbeitszeiten in den Ferien besprochen). Leider findet das ganze immer nach dem Feierabend statt (das möchte ich nicht). Kann mein Arbeitgeber jetzt von mir verlangen, dass ich trotzdem dort teilnehme? Ich bekomme dafür zwar Freizeitausgleich aber ich habe mir ja extra diese Stelle ausgesucht mit wenig Stunden.

14 Tage später

Kündigung eines vertrages
Hallo, bin neu hier.


Kennt sich jemand in Verträgen aus? Ich arbeite als Lehrerin und hab ab diesem Jahr einen unbefristeten Vertrag. Kann ich den kündigen? Wenn ja wie?

    lief_12739273

    Klar kannst Du kündigen,
    Du bist doch keine Sklavin sondern Angestellte!
    Die Kündigungsfrist musst Du natürlich einhalten. Die steht im Arbeitsvertrag oder im Gesetz = 622 BGB.
    Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das heißt Stück Papier mit Deiner Unterschrift. Kein Fax, kein E-Mail, kein SMS.


    Ach ja: und vielleicht möchtest Du demnächst für solche Fragen einen eigenen Thread eröffnen?


    Lg Leeni

    Kritische Situation
    hallo,
    prinzipiell gilt immer die vereinbarung. wenn ihr beide ausgemacht habt, dass das so ist, dann kann man eigentlich nichts dagegen machen, außer es überschreitet die maximale arbeitszeit. infos findest du hier: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/index.html


    wenn du an den treffen nicht teilnimmst, könnte der arbeitgeber das als arbeitsverweigerung ansehen, und hätte somit einen grund für eine fristlose kündigung.
    würde also sehr vorsichtig sein.


    hier noch ein kurzes video der ak, dass die überstundenregelungen sehr plastisch darstellt: http://www.arbeiterkammer.at/service/video/arbeitsrechtsvideos/Ihr\_Recht\_bei\_Ueberstunden.html


    an deiner stelle würde ich versuchen, mit dem chef zu reden und dann eine vereinbarung zu treffen.


    LG