So, wenn du jetzt deinem AG mitteilst, dass du schwanger bist, hast du die Probezeit automatisch bestanden.
Gekündig kannst du nur noch werden,wenn es ein befristeter Vertrag ist, der ohnehin ausläuft. Ein befristeter Vertrag muss bei Schwangerschaft nicht verlängert werden.
Bei einem unbefristeten Vertrag, kann dich der AG nicht mehr kündigen. Das richtet sich nach §9 des Mutterschutzgesetztes. Der AG kann dir im Falle einer Schwangerschaft nicht mehr kündigen, sofern es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt.
Ich bin Chefin und muss dir sagen, dass das kein gutes Bild auf dich wirft. Dein AG nimmt womöglich noch Geld für die Einarbeitung, Schulung etc in die Hand und dann kommst du und meinst du bist (geplant) schwanger. Da würde ich mir als Chef mal ganz schön verar... vorkommen, wenn ich einen AN habe, der nur ein paar Monate bei mir arbeitet und mir sann sagt, "So, jetzt bin ich schwange. Keine Sonntagsarbeit, keine Überstunden, keine Nacharbeit. Ach ja, und Lohnfortzahlung im Mutterschutz will ich auch noch". Da danke. Zahlen muss ich für diesen, dessen Stelle muss ich auch freihalten oder groß eine Gegenleistung habe ich noch nicht wirklich erhalten. Bravo.
Kein Wunder, dass viele AG eher Männer einstellen, oder Frauen von denen zu arwarten ist, dass sie keine Kinder mehr bekommen.
Wirst du innterhalb der Probezeit gekündigt, hast du 14 Tage Zeit die Mitteilung über deine Schwangerschaft beim AG anzuzeigen. Dann muss er die Kündigung aufheben. Auf Verlangen deine AG bist du verpflichtet ein Attest eines Arztes oder einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft einzureichen. Die dafür entstandenen Kosten muss dein AG aufkommen.