Wie bitte
Wie so bitte sollte ich ein Fake sein???Klar weil ich mir das auch alles ausdenken . Habe ja sonst nix zu tun

    Jva Frankfurt
    Ich habe den Brief an die jva Frankfurt geschickt sollte er da nicht sein wird der Brief dann wohl zurück geschickt denke ich mal . Ich hoffe sehr das er dort ist . Denn ich will endlich mal mehr wissen ..Ich mache mir hier täglich einen Kopf

    peggy_12350091

    Oh nein
    Das heisst noch ein Problem mehr wenn er wieder draußen ist. Ich habe gedacht das Amt würde weiter zahlen damit er nicht obdachlos ist wenn er raus kommt. Er war schon vorher sehr lange ohne Wohnung und nun verliert er die Wohnung wieder wie es aussieht . Werde ihn dann wohl bei mir aufnehmen wenn er wieder raus kommt..Kann ihn ja nicht auf der Straße lassen .
    Und wenn er 40 Euro Taschengeld bekommt dann ist es ja nicht schlimm das ich keine Briefmarken in den Brief gelegt habe

      Ja genau
      Ich war auf der Gerichts Seite von Hanau seinem Wohnort . Da waren alle jvas in Hessen aufgelistet. Und in Hanau gab es keine ..und in ffm nur eine also kann er nur dort sein. In seinem Text stand auch was vom wegen er wäre erst hanau dann Frankfurt . Mit Hanau meint er dann wohl die Polizei stelle

        wisdom_12045586

        Hanau war das richtige Stichwort.
        Hab grade mal den Vollstreckungsplan von Hessen zur Hilfe genommen und ganz falsch lag ich nicht. Wenn er nicht abweichend davon verlegt wurde sitzt er wirklich in Frankfurt IV.

        Dies
        Bezog sich ergänzend auf die hier bisher dargestellte Reihenfolge: Anklage, Urteil, Stellungsbefehl. Natürlich sehen die Gefangenen dann vor der Festnahme einen Strafrichter (Amtsrichter wenn Du so willst. Aber das z.B. LG gibt es auch noch). Ich verwies lediglich auf den Vorgang bei Untersuchungshaft. Hier sind der Verhaftete und seine Angehörigen i.d.R. nicht vorbereitet. Es ist also tatsächlich möglich, dass der Typ seine Inhaftierung nicht absehen konnte. Aber konstruktiv kommentiert Daphne, bitte mehr davon.

          wisdom_12045586

          Na
          Warte Mal ab. Sollte es wirklich eine Ersatzfreiheitsstrafe sein, dann ist der offene Vollzug als Regelvollzug zuständig. Da er sich nich gestellt hat, sollte er die Verlegung umgehend beantragen. Da er im offenen erwerbsfähig ist, kann die Wohnung weiter über SGB 2 finanziert werden. Er kann arbeiten, tagessätze abbezahlen und seine Haftstrafe so verkürzen. Je nach StA lässt sich vielleicht nochmal über eine Haftvermeidung sprechen. In der Regel haben die aber die Schnauze voll von Leuten, die sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern. Die wollen den Vorgang vom Tisch haben. Er hätte im Vorfeld den Tagessatz an ein Hartzer-Einkommen anpassen lassen können, er hätte Ratenzahlungen vereinbaren können, oder Sozialstunden ableisten. 6 Std. /Tag sind ein Tagessatz. Naja, ist jetzt irrelevant. Wenn ihr schlau seid, bezahlt die Strafe bis zum circa 2.1.17 ab. Dann fällt er je nach Bundesland in die Weihnachtsamnestie und kommt circa zum 05.11.16 raus. Mach dir mal keinen Kopf. Hast du einen Schlüssel zu seiner Wohnung?

            shanti_12747534

            Was heißt nicht absehen konnte ?
            Natürlich wußte er , daß es so kommen könnte, wenn er nicht zahlt und zahlen konnte er nicht.
            Also muß er es absitzen.
            Daß er bei ihr nichts gesagt hat, ist klar, er hat halt gehofft, daß es anders abgeht.
            wann genau die kommen und ihn holen, das wußte er nicht.

              an0N_1247067399z

              Ja
              wenn es tatsächlich eine Ersatzfreiheitsstrafe war. Schmerzensgeld in Höhe von 6000 ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und keine Ersatzfreiheitsstrafe. Es ist Geld, dass das Opfer erstritten hat und das kann nicht abgesessen werden. Für eine Körperverletzung als Straftat wird man auch nicht zu einer ESF verurteilt, wäre ja noch schöner.
              6000 sind (leider) schon sehr viel Schmerzensgeld, vielleicht wurde eher eine Strafaussetzung wiederrufen.


              Daher kann ich mir vorstellen, dass es sich um eine neue Sache handelt, für die er ggf. in Untersuchungshaft genommen wurde. Da die wenigsten Leute im Gefängnis tatsächlich wie immer behauptet unschuldig sind, gebe ich dir Recht, auch da hätte er etwas vermuten können.

                shanti_12747534

                Ja
                die 228 Tage müssen aber etwas mit einem Geldbetrag zu tun haben, denn zu 228 Tagen haft wird in einem Strafverfahren niemand verurteilt.
                -neben dem Schmerzensgeld hat er bestimmt noch eine strafrechtliche Geldstrafe bekommen, und die muß er jetzt absitzen.

                  shanti_12747534

                  Für eine Körperverletzung als Straftat
                  wird er natürlich nicht zu einer ESF verurteilt - geht ja garnicht - nein, zu einer geldstrafe wurde er verurteilt.
                  die er doch ebenfalls nicht bezahlen konnte.
                  und deswegen wird die geldstrafe in 228 Tage Haft umgewandelt.
                  Das wäre mein Vorschlag.
                  Allerdings müßte er es dann vorher gewußt haben, daß die kommen
                  Aber wußte er es vorher nicht ?
                  kannste nicht wissen, er kann es auch gewußt und bei ihr verschwiegen haben.
                  oder:
                  er ist der Ladung zum Haftantritt nicht nachgekommen, und deswegen haben sie ihn ohne Ankündigung geholt.
                  DAS kann gut sein

                    an0N_1247067399z

                    :idea:
                    ich hatte auch irgendwas mit "ungeöffneter Post" gelesen. Die Kopf-Sand-Strategie, die zieht super!
                    Ich höre nahezu täglich: "ich habe nie einen Brief bekommen!".


                    Also gegen deine Geldstrafe setze ich U-Haft in einer neuen Sache mit Beschränkungsbeschluss (darum bisher keine Kontaktaufnahme).
                    Die Straftat ist mind. 3 Jahre her. Zumindest schuldet er seit 3 Jahren 6000 Schmerzensgeld (hierfür wird man nicht verhaftet. Der vollstreckbare Titel kann lediglich zur Pfändung führen). Das dauert mir für Frankfurt alles zu lange....da ist mehr im Busch.

                    shanti_12747534

                    Ich bin auch gespannt
                    Kann jetzt nur abwarten bis die Antwort kommt . Dann werde ich mehr wissen und ich werde natürlich berichten . Hat mir schon sehr geholfen hier mal über alles zureden. Gibt ja auch sonst keinen mit dem ich reden kann. Ich habe auch extra nochmal meine handy Nummer in den Brief geschrieben falls er sie nicht im Kopf hat .

                    Ja
                    Ich weiß da nur von dem schmerzensgeld. Das ist zumindest das höchste was er offen hat . Was noch sein sollte weiß ich leider nicht. .Man kann halt nur abwarten bis die Antwort kommt . Aber das wird sicher auch noch dauern. Der Brief wird ihm ja nicht sofort überreicht

                      shanti_12747534

                      Leider nein
                      Einen Schlüssel zu seiner Wohnung habe ich leider nicht .und es wird sehr schwierig werden ihn da früher raus zu bekommen. Weil um seine Haft um so viel Monate zu verkürzen müsste ich schon viel Geld aufbringen . Und da ich selber nur 100 Euro im Monat übrig habe wird das schwer . Gespart habe ich auch weiter nix . Da ich selber erst umgezogen bin und mein Geld komplett für die Wohnung drauf ging. Und er selber hat ja sowieso nix

                      Ist halt schwierig .
                      Er muss sich auf jeden Fall um seine Schulden kümmern wenn er wieder draußen ist sowas mache ich nicht mehr mit.
                      Er ist seit einem halben jahr arbeitslos. Er war bei einer zeitarbeitsfirma und da kam das Geld nicht pünktlich und war auch viel zu wenig für das was gearbeitet wurde. Jetzt sucht er schon länger wieder aber nur absagen . Trinken tut er nicht . Nur in Maßen ab und an mal.

                      Das habe ich auch gehört
                      Das es einen sozialarbeiter im Knast gibt . Ich hoffe der kann ihm helfen mit allem. Wie lang geht denn sowas ,falls er wieder kontaktSpeere hat?

                        Hast du...
                        ...keinen Schlüssel für seine Wohnung? Wenn ihr euch doch so lange so nah seid, habt ihr bestimmt auch die Schlüssel voneinander? Dann könntest du nachschauen... Klar ist das nicht die feine Art, aber immerhin hat er dir auch was verheimlicht.... Wünsche dir alles Gute!

                          Er wird festgenommen
                          und schreibt dir das über FB....kein Anruf etc. Ganz übliches Vorgehen bei einer Festnahme..."wollen sie ihren Liebsten noch über FB etwas mitteilen, vielleicht den Standort?" :roule: :larme: Merkst selber was? Der hat sich schlicht u einfach abgesetzt, vielleicht bist du ihm mit deiner Klammerei auf Keks gegangen