Also
Mach dir mal wegen des Meldens keinen zu grossen Kopf. Auch wenn es zusteht Angehörige zu informieren sieht die Praxis oft ganz anders aus. Ggf. Kennt er deine Telefonnummer nicht auswendig, sein Handy wurde beschlagnahmt, vielleicht ist er in Untersuchungshaft und hat einen Beschränkungsbeschluss. Haftbefehle für U-Haft werden natürlich nicht erst postalisch angekündigt. Oft werden Verdächtige erst nach der Festnahme einem Haftrichter vorgestellt. Viel wichtiger jetzt ist, dass Du dich auf dich selbst besinnst und nicht den Kopf verlierst. Es ist halt schlecht wenn der Partner die einzige Bezugsperson ist, das macht abhängig. Also, viel Kraft und Geduldig. In den nächsten Tagen weisst Du mehr.

    wisdom_12045586

    ACHTUNG
    Wenn er wirklich in Haft ist dann zahlt das Amt NICHT weiter. Ganz wichtig ist in dem Falle das er das dem Amt mitteilt und denen eine Haftbescheinigung zukommen lässt (bekommt er beim Sozi in der Anstalt).
    Möglich ist es, sich die Wohnung vom Sozialamt für 6 Monate zu finanzieren... mehr übernehmen die nicht. Um nicht weiter in der Schuldenfalle reinzugeraten sollte er sich also darum kümmern, das die Wohnung aufgelöst oder nen Zwischenmieter gefunden wird.

      wisdom_12045586

      Zwischen dürfen
      und können liegen Welten im Mysterium Haft. Klar ihm steht nen Anruf zu aber der wird gerne mal unter den Tisch fallen gelassen.

      wisdom_12045586

      Wie du ihm helfen kannst?
      Sei für ihn da. Zeig ihm einfach das es nun dumm gelaufen is... das er da Blödsinn gemacht hat. Zeig ihm auch ruhig das du wütend bist und das du verzweifelt bzw unsicher bist. Das A und O bei ner Partnerschaft mit Haftproblematik is die Ehrlichkeit. Es nützt nichts wenn du ihm immer sagst das alles gut ist und er dir das Gegenteil ansieht. Daran sind schon viele armen Seelen zerbrochen. So etwas zermürbt nämlich wenn man 23 Stunden am Tag eingesperrt ist. (was er am Anfang sicherlich ist bevor er einen Job hat).


      Mach dir auch keinen Kopf darum warum er dir nichts gesagt hat. Er wusste es sicherlich aber das ist ein beliebter Weg. Da wird der Kopf in den Sand gesteckt und abgewartet. Eine Abschottung in den Tagen zuvor is auch nicht grade selten. Da wird sich mental auf den Knast eingestellt.
      Auch das er sich die ersten Tage nicht meldet ist normal. Bei mir hat der erste Kontakt damals 3 Wochen gedauert. Einfach weil man die ersten Tage viel um die Ohren hat und der Sinn nach schreiben eher gering ausfällt.


      Geld würde ich allerhöchstens für den Fernseher überweißen. Wenn überhaupt. Selbst jetzt wo er nicht arbeitet bekommt er nen Taschengeld von 40 Euro (sind es glaube) die er für den Einkauf, Fernseher und Telefon ausgeben kann. Abgesehen davon er hätte sich das ersparen können... hat er aber nicht. Also Füße hochlegen... ihm nette Worte schreiben und Besuchen gehen und ansonsten ihn machen lassen. Zur Beruhigung die meisten Ersatzfreiheitsstrafen sind dermaßen überrumpelt das sie nie wieder Briefe ungeöffnet lassen.


      Was für den weiteren Verlauf vom Vorteil wäre ist eine Arbeit, der Besuch von einer Schuldnerberatung (bzw. Termine) und Tatendrang. Bekommt er das hin kann er recht schnell im Offenen Vollzug landen und/oder 2/3 bzw 1/2 bekommen. Aber auch hierfür muss er in die Puschen kommen.


      Was es jedoch unweigerlich zu klären gibt:
      - Was passiert mit der Wohnung
      und
      - WAS war das für eine Reglung im alten Verfahren.


      Zu der Wohnung hatte ich ja schon was geschrieben. Beim Verfahren ist es so das ich ja nicht ganz unrecht hatte mit der Körperverletzung. Welche Strafe gab es da? Teils wird da eine Haftstrafe ausgesprochen die zu Bewehrung ausgesetzt wird... hierbei ist die Zahlung des Schmerzensgeld meist eine Auflage. Also schaut euch das mal an... nicht das da noch nen Widerruf ins Haus flattert.

        Wie bitte
        Wie so bitte sollte ich ein Fake sein???Klar weil ich mir das auch alles ausdenken . Habe ja sonst nix zu tun

          Jva Frankfurt
          Ich habe den Brief an die jva Frankfurt geschickt sollte er da nicht sein wird der Brief dann wohl zurück geschickt denke ich mal . Ich hoffe sehr das er dort ist . Denn ich will endlich mal mehr wissen ..Ich mache mir hier täglich einen Kopf

          peggy_12350091

          Oh nein
          Das heisst noch ein Problem mehr wenn er wieder draußen ist. Ich habe gedacht das Amt würde weiter zahlen damit er nicht obdachlos ist wenn er raus kommt. Er war schon vorher sehr lange ohne Wohnung und nun verliert er die Wohnung wieder wie es aussieht . Werde ihn dann wohl bei mir aufnehmen wenn er wieder raus kommt..Kann ihn ja nicht auf der Straße lassen .
          Und wenn er 40 Euro Taschengeld bekommt dann ist es ja nicht schlimm das ich keine Briefmarken in den Brief gelegt habe

            Ja genau
            Ich war auf der Gerichts Seite von Hanau seinem Wohnort . Da waren alle jvas in Hessen aufgelistet. Und in Hanau gab es keine ..und in ffm nur eine also kann er nur dort sein. In seinem Text stand auch was vom wegen er wäre erst hanau dann Frankfurt . Mit Hanau meint er dann wohl die Polizei stelle

              wisdom_12045586

              Hanau war das richtige Stichwort.
              Hab grade mal den Vollstreckungsplan von Hessen zur Hilfe genommen und ganz falsch lag ich nicht. Wenn er nicht abweichend davon verlegt wurde sitzt er wirklich in Frankfurt IV.

              Dies
              Bezog sich ergänzend auf die hier bisher dargestellte Reihenfolge: Anklage, Urteil, Stellungsbefehl. Natürlich sehen die Gefangenen dann vor der Festnahme einen Strafrichter (Amtsrichter wenn Du so willst. Aber das z.B. LG gibt es auch noch). Ich verwies lediglich auf den Vorgang bei Untersuchungshaft. Hier sind der Verhaftete und seine Angehörigen i.d.R. nicht vorbereitet. Es ist also tatsächlich möglich, dass der Typ seine Inhaftierung nicht absehen konnte. Aber konstruktiv kommentiert Daphne, bitte mehr davon.

                wisdom_12045586

                Na
                Warte Mal ab. Sollte es wirklich eine Ersatzfreiheitsstrafe sein, dann ist der offene Vollzug als Regelvollzug zuständig. Da er sich nich gestellt hat, sollte er die Verlegung umgehend beantragen. Da er im offenen erwerbsfähig ist, kann die Wohnung weiter über SGB 2 finanziert werden. Er kann arbeiten, tagessätze abbezahlen und seine Haftstrafe so verkürzen. Je nach StA lässt sich vielleicht nochmal über eine Haftvermeidung sprechen. In der Regel haben die aber die Schnauze voll von Leuten, die sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern. Die wollen den Vorgang vom Tisch haben. Er hätte im Vorfeld den Tagessatz an ein Hartzer-Einkommen anpassen lassen können, er hätte Ratenzahlungen vereinbaren können, oder Sozialstunden ableisten. 6 Std. /Tag sind ein Tagessatz. Naja, ist jetzt irrelevant. Wenn ihr schlau seid, bezahlt die Strafe bis zum circa 2.1.17 ab. Dann fällt er je nach Bundesland in die Weihnachtsamnestie und kommt circa zum 05.11.16 raus. Mach dir mal keinen Kopf. Hast du einen Schlüssel zu seiner Wohnung?

                  shanti_12747534

                  Was heißt nicht absehen konnte ?
                  Natürlich wußte er , daß es so kommen könnte, wenn er nicht zahlt und zahlen konnte er nicht.
                  Also muß er es absitzen.
                  Daß er bei ihr nichts gesagt hat, ist klar, er hat halt gehofft, daß es anders abgeht.
                  wann genau die kommen und ihn holen, das wußte er nicht.

                    an0N_1247067399z

                    Ja
                    wenn es tatsächlich eine Ersatzfreiheitsstrafe war. Schmerzensgeld in Höhe von 6000 ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und keine Ersatzfreiheitsstrafe. Es ist Geld, dass das Opfer erstritten hat und das kann nicht abgesessen werden. Für eine Körperverletzung als Straftat wird man auch nicht zu einer ESF verurteilt, wäre ja noch schöner.
                    6000 sind (leider) schon sehr viel Schmerzensgeld, vielleicht wurde eher eine Strafaussetzung wiederrufen.


                    Daher kann ich mir vorstellen, dass es sich um eine neue Sache handelt, für die er ggf. in Untersuchungshaft genommen wurde. Da die wenigsten Leute im Gefängnis tatsächlich wie immer behauptet unschuldig sind, gebe ich dir Recht, auch da hätte er etwas vermuten können.

                      shanti_12747534

                      Ja
                      die 228 Tage müssen aber etwas mit einem Geldbetrag zu tun haben, denn zu 228 Tagen haft wird in einem Strafverfahren niemand verurteilt.
                      -neben dem Schmerzensgeld hat er bestimmt noch eine strafrechtliche Geldstrafe bekommen, und die muß er jetzt absitzen.

                        shanti_12747534

                        Für eine Körperverletzung als Straftat
                        wird er natürlich nicht zu einer ESF verurteilt - geht ja garnicht - nein, zu einer geldstrafe wurde er verurteilt.
                        die er doch ebenfalls nicht bezahlen konnte.
                        und deswegen wird die geldstrafe in 228 Tage Haft umgewandelt.
                        Das wäre mein Vorschlag.
                        Allerdings müßte er es dann vorher gewußt haben, daß die kommen
                        Aber wußte er es vorher nicht ?
                        kannste nicht wissen, er kann es auch gewußt und bei ihr verschwiegen haben.
                        oder:
                        er ist der Ladung zum Haftantritt nicht nachgekommen, und deswegen haben sie ihn ohne Ankündigung geholt.
                        DAS kann gut sein

                          an0N_1247067399z

                          :idea:
                          ich hatte auch irgendwas mit "ungeöffneter Post" gelesen. Die Kopf-Sand-Strategie, die zieht super!
                          Ich höre nahezu täglich: "ich habe nie einen Brief bekommen!".


                          Also gegen deine Geldstrafe setze ich U-Haft in einer neuen Sache mit Beschränkungsbeschluss (darum bisher keine Kontaktaufnahme).
                          Die Straftat ist mind. 3 Jahre her. Zumindest schuldet er seit 3 Jahren 6000 Schmerzensgeld (hierfür wird man nicht verhaftet. Der vollstreckbare Titel kann lediglich zur Pfändung führen). Das dauert mir für Frankfurt alles zu lange....da ist mehr im Busch.

                          shanti_12747534

                          Ich bin auch gespannt
                          Kann jetzt nur abwarten bis die Antwort kommt . Dann werde ich mehr wissen und ich werde natürlich berichten . Hat mir schon sehr geholfen hier mal über alles zureden. Gibt ja auch sonst keinen mit dem ich reden kann. Ich habe auch extra nochmal meine handy Nummer in den Brief geschrieben falls er sie nicht im Kopf hat .

                          Ja
                          Ich weiß da nur von dem schmerzensgeld. Das ist zumindest das höchste was er offen hat . Was noch sein sollte weiß ich leider nicht. .Man kann halt nur abwarten bis die Antwort kommt . Aber das wird sicher auch noch dauern. Der Brief wird ihm ja nicht sofort überreicht

                            shanti_12747534

                            Leider nein
                            Einen Schlüssel zu seiner Wohnung habe ich leider nicht .und es wird sehr schwierig werden ihn da früher raus zu bekommen. Weil um seine Haft um so viel Monate zu verkürzen müsste ich schon viel Geld aufbringen . Und da ich selber nur 100 Euro im Monat übrig habe wird das schwer . Gespart habe ich auch weiter nix . Da ich selber erst umgezogen bin und mein Geld komplett für die Wohnung drauf ging. Und er selber hat ja sowieso nix