wisdom_12045586Wie du ihm helfen kannst?
Sei für ihn da. Zeig ihm einfach das es nun dumm gelaufen is... das er da Blödsinn gemacht hat. Zeig ihm auch ruhig das du wütend bist und das du verzweifelt bzw unsicher bist. Das A und O bei ner Partnerschaft mit Haftproblematik is die Ehrlichkeit. Es nützt nichts wenn du ihm immer sagst das alles gut ist und er dir das Gegenteil ansieht. Daran sind schon viele armen Seelen zerbrochen. So etwas zermürbt nämlich wenn man 23 Stunden am Tag eingesperrt ist. (was er am Anfang sicherlich ist bevor er einen Job hat).
Mach dir auch keinen Kopf darum warum er dir nichts gesagt hat. Er wusste es sicherlich aber das ist ein beliebter Weg. Da wird der Kopf in den Sand gesteckt und abgewartet. Eine Abschottung in den Tagen zuvor is auch nicht grade selten. Da wird sich mental auf den Knast eingestellt.
Auch das er sich die ersten Tage nicht meldet ist normal. Bei mir hat der erste Kontakt damals 3 Wochen gedauert. Einfach weil man die ersten Tage viel um die Ohren hat und der Sinn nach schreiben eher gering ausfällt.
Geld würde ich allerhöchstens für den Fernseher überweißen. Wenn überhaupt. Selbst jetzt wo er nicht arbeitet bekommt er nen Taschengeld von 40 Euro (sind es glaube) die er für den Einkauf, Fernseher und Telefon ausgeben kann. Abgesehen davon er hätte sich das ersparen können... hat er aber nicht. Also Füße hochlegen... ihm nette Worte schreiben und Besuchen gehen und ansonsten ihn machen lassen. Zur Beruhigung die meisten Ersatzfreiheitsstrafen sind dermaßen überrumpelt das sie nie wieder Briefe ungeöffnet lassen.
Was für den weiteren Verlauf vom Vorteil wäre ist eine Arbeit, der Besuch von einer Schuldnerberatung (bzw. Termine) und Tatendrang. Bekommt er das hin kann er recht schnell im Offenen Vollzug landen und/oder 2/3 bzw 1/2 bekommen. Aber auch hierfür muss er in die Puschen kommen.
Was es jedoch unweigerlich zu klären gibt:
- Was passiert mit der Wohnung
und
- WAS war das für eine Reglung im alten Verfahren.
Zu der Wohnung hatte ich ja schon was geschrieben. Beim Verfahren ist es so das ich ja nicht ganz unrecht hatte mit der Körperverletzung. Welche Strafe gab es da? Teils wird da eine Haftstrafe ausgesprochen die zu Bewehrung ausgesetzt wird... hierbei ist die Zahlung des Schmerzensgeld meist eine Auflage. Also schaut euch das mal an... nicht das da noch nen Widerruf ins Haus flattert.