• Mein Baby
  • Evtl ot...Gewissensfrage an rechtserfahrene

Habe gerade in den Nachrichten den Beitrag über die Verurteilung der Eltern von der kleinen zoe gesehen.dort war auch der verteidiger des Stiefvaters zu sehen der (meineserachtens eiskalt) in die kamera sagte(sinngemäß):
Mein mandant hat das Mädchen weder geschlagen noch sonst in irgendeiner Art und Weise misshandelt.


es ist doch eigentlich erwiesen wie das kleine Mädchen zu tide gekommen ist.


Wie kann man als mensch es verantworten ,so jemanden zu verteidigen.wie???


Ja es heisst,solange nicht bewiesen ist blabla,aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen wie man das mit gutem Gewissen verteidigen kann.


also frage an die rechtserfahrenen:wie zum teufel wird man auf sowas im studium vorbereitet?


Oder noch besser:warum zum teufel wird man überhaupt Strafverteidiger?

..
Ich glaube, viele Strafverteidiger, vorrangig eben die Pflichtverteidiger, die vom Gericht bestellt werden, weil der Angeklagte sich selbst keinen leisten könnte, machen das, weil das sicheres Geld bedeutet und nicht wenig!
Die Kosten für den Verteidiger werden erstmal durch die Staatskasse an diesen bezahlt und nach Verfahrensabschluss holt sich dann die Staatskasse (über die Staatsanwaltschaft) die Kosten beim Verurteilten wieder, sofern es was zu holen gibt!
Der Anwalt rennt nicht seinem Geld hinterher.
Und ich glaube einfach, dass so so so vieles auf diesem Planeten vom Geld abhängt, sicherlich auch in solchen Fällen.

Ich...
... kann nur aus meinen Erfahrungen aus dem Sozialen Bereich berichten. Das hat etwas Ähnlichkeit mit deiner Frage.


Ich hab z.T. mit Leuten gearbeitet, die sich einiges zuschulden kommen lassen haben (war u.a.in der Forensik tätig, d.h. Arbeit mit psychisch kranken Straftätern).
Bei mir ist es so, dass ich meine privaten Gedanken und Gefühle immer versuche abzukoppeln. Job ist Job und Privatleben ist Privatleben.
Wenn ich was machen/durchsetzen musste, wo ich persönlich nicht dahinter stehe oder es eben mit Klienten zu tun hatte, deren Handeln für mich "nicht nachvollziehbar" war (mal milde ausgedrückt), hab ich mir eben vor Augen gehalten, dass ich einfach meinen Job mache. Dass auch Menschen, die völlig gegen Normen und Regeln handeln, gewisse Rechte haben (u.a. Recht auf persönliche Würde, Recht auf vernünftiges Verfahren etc.). Würde man diesen Menschen solche Rechte NICHT zugestehen, wäre im Endeffekt unser Sozialstaat und unsere Gesellschaft über kurz oder lang am Ende.
Deswegen braucht es auch Leute, die die "unbeliebten" Jobs machen.
Und: Im Studium wird man auf sowas gar nicht vorbereitet. Damit ist man im Endeffekt erstmal "allein" bzw. darauf angewiesen, sich über Supervision etc. ne passende "Haltung" zu entwickeln.


Tiri

Naja,
nicht jeder lügt bis sich die Balken biegen, damit ein Schuldiger frei kommt. Das ist häufig das Bild. Ich kenne genug, die lediglich zusehen, dass die Verfahrensvorschriften eingehalten werden. Die - sollte eine Tat begangen worden sein- auch zum Geständnis raten und um ein mildes Urteil bitten. Es ist typenabhängig, wie man den Job betreibt.

Ich
habe beim Rechstsanwalt gearbeitet und die Kanzlei hat solche Strafrechtsfaelle ummer aus moralischen Gruenden abgelehnt.


Es wurden eigentlich nzr Strafrechtssachen angenommen, in denen meine Chefs von der Unschuld des Angeklagten ausgegangen sind, angenommen.


Ihr koennt euch denken, dass wir nicht allzu viele Faelle hatten... ;-)


Strafverteidiger beim Gericht ist n Sch...job. Ich glaube viele haben sich waehrend ihres Jurastudiums nicht vorgestellt, spaeter einmal Vergewaltiger u. ä. zubetreuen.

Hä?
also die frage kannste dir schenken. man wird strafverteidiger weil die nunmal gebraucht werden. gäbs gott du lässt dir nie was zu schulden kommen, den auch schon ein simpler verkehrsunfall kann dazu führen das zu sojemanden mal brauchst :roll:
außerdem, zu der äußerung, sein mandant wärs nicht gewesen: kennst du die wahrheit? wenn ja glückwunsch, dann meld dich bei dem gericht und erzähls denen....und außerdem ist das nen standartsatz, er wär ja recht blöd das vor laufenden kameras oder der presse zuzugeben :lol:

Danke für eure antworten!
Hmmm vielleicht habe ich mich im letzten punkt etwas ungünstig ausgedrückt.
Klar braucht man Pflichtverteidiger, jeder kann auch unverschuldet in unangenehme Situationen kommen.
explizit meinte ich gerade solche fälle in denen es um schwere Kindesmisshandlung mit todesfolge oder auch sexueller missbrauch von kindern geht.


wahrscheinlich bin ich als mutter einfach zu emotional um zu verstehen, wie man sämtliche Gefühle abschalten kann,um sich auf seine arbeit zu konzentrieren.

:???:
Das ist nicht so!


Wenn das verboten wäre, müsste da irgendwo stehen. Denn ein gesetzliches Verbot muss zwingend irgendwo schriftlich normiert sein - sonst könnte man Verstöße dagegen nicht ahnden, und eine Rechtssicherheit wäre nicht gegeben. Eine entsprechende Norm ist mir allerdings noch nie nirgendwo über den Weg gelaufen.


Selbstverständlich darf ein Anwalt auf Freispruch plädieren, auch wenn sein Mandant ihm die Tat gestanden hat.
Was denn sonst?


Das doch auch ganz logisch ist.
Wie wollte ein Anwalt sonst bspw. in reinen Indizienprozessen argumentieren und plädieren?


Wenn es keine tatsächlichen Beweise gibt - nur Indizien, die man so oder so auslegen und werten kann, und die eben auch noch zu einem Freispruch durch das Gericht führen könnten - dann handelt ein Anwalt, der hier nicht Freispruch fordern würde, sondern eine Verurteilung, pflicht- und mandatswidrig.


Es kommt vor Gericht nicht auf Schuld oder Unschuld an, sondern darauf, ob die Schuld auch beweisbar ist, oder zumindest zur Überzeugung des Gerichts feststeht.
Ein Anwalt der ohne Beweise auf Verurteilung plädiert, muss entweder schwachsinnig und irre sein, oder aber - auch in den Augen der anderen Prozessbeteiligten - über Wissen verfügen, dass ihnen nicht zugänglich ist - und das dann logisch nur noch vom Mandanten/Angeklagten selbst stammen kann.


Der Anwalt selbst würde hier also mit der Forderung nach einem milden Urteil (anders formuliert: nach einer milden Verurteilung) deutlich machen: "Mein Mandant ist Schuldig, mein Mandant hat die Tat begangen" - und das ist Wissen aus dem Anwalts-Mandatsverhältnis, das er ohne Einwilligung des Mandanten NICHT offenbaren darf, auch nicht mittelbar. DAS wäre Mandantenverrat, wenn er in einem solchen Fall auf Verurteilung plädiert, und nicht auf Freispruch.


Und das strafrechtliche Prinzip, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, sondern man ihm die Schuld beweisen muss, würde pervertiert und ins Gegenteil verdreht.


Ich darf als Anwältin vor Gericht nicht lügen.
Ich darf aber jederzeit Alternativ-Sachverhalte aufzeigen, andere Geschehensabläufe als Möglichkeit in den Raum stellen. Und unter Bezugnahme auf solche möglichen alternativen Sachverhalte unter Abstellung auf den In-Dubio-Grundsatz Freispruch für den Mandanten fordern.

Haben sie
sie sind verpflichtet, über alles, was ein Mandant ihnen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses (und sogar eines Mandatsanbahnungsverhältnisses ) anvertraut und offenbart, Stillschweigen zu bewahren.


Diese Schweigepflicht gilt gegenüber jedermann.
Und die Einzige Person, die einen Anwalt von dieser Schweigepflicht entbinden kann, ist der Mandant selbst.
Da hat auch ein Gericht keine Möglichkeiten.


Das Brechen der Schweigepflicht ist zum einen strafbar (Par. 203 StGB).
Zum anderen widerspricht es dem Standesrecht (Par. 43a BRAO), und könnte insofern - unabhängig von einer strafrechtlichen Ahndung - ein berufständisches Verfahren vor der Anwaltskammer bzw. dem Anwaltsgerichtshof nach sich ziehen.

Stimmt,
Solche Fälle sind in der tat anders zu "bewerten".


Aber ich meine schon explizit solche Fälle wie zb bei der kleinen zoe.
Oder schau mal auf die seite von Aktiv gegen kindesmissbrauch,dort habe ich vom schicksal des kleinen julian gelesen.


einfach nur grausam zu was eltern fähig sind.und genau sowas meine ich:offensichtlich,vorsätzliche gewalt gegen kinder

Ja, was denn jetzt?
oben schreibst Du, man dürfe als Anwalt nicht auf Freispruch plädieren, wenn man weiß, der Mandant hat die Tat begangen.


Hier erweiterst/änderst Du Deine Aussage plötzlich, und kommst damit, dass man vor Gericht nicht behaupten darf, der Mandant habe die Tat nicht begangen, wenn man weiß, dass er es war.


Das sind ZWEI komplett VERSCHIEDENE Paar Schuhe!

:???:
Was ein Artikel über Verfahrens- und Urteilsabsprachen, die unter Umgehung bzw. unter Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften zustande kamen, damit zu tun hat, ob ein Anwalt beim Wissen um die Täterschaft seines Mandanten gleichwohl auf Freispruch plädieren darf, verstehe ich jetzt auch nicht. Ist aber egal.