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an0N_1269329299z

  • 4. Dez 2013
  • Beitritt 4. Dez 2013
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  • 281 Beiträge
  • 1 beste Antwort
  • Noch was
    Du schreibst leider gar nicht, wie der Vater des Kindes zur Schwangerschaft steht. Und auch nicht wirklich, was Deine Motive für die Abtreibung sind.


    Falls der Kindsvater die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, hätte auch Dein Kind u.U. ein Recht auf diese Staatsangehörigkeit.
    Dein Kind hätte dann auf jeden Fall einen eigenen Anspruch auf staatliche Leistungen und Unterstützung.


    Wenn jetzt also in erster Linie Deine schwierige finanzielle Situation Grund für die Entscheidung zur Abtreibung sein sollte, dann sollest Du Dich in dieser Richtung dringend informieren.

    • lesedi_12478414

      Ah, okay
      das hatte ich nicht bedacht.
      Wie lange bist Du denn schon in Österreich?
      Und wo kommst Du ursprünglich her?


      Normalerweise hat man als Nicht-Österreicher einen Anspruch auf diese Sozialleistungen, wenn man mindestens 5 Jahre in Österreich wohnhaft ist.


      Ich komme nicht aus Österreich und bin mit den dortigen Sozialgesetzen daher leider nicht hinreichend vertraut.
      Aber falls Du die zeitliche Voraussetzung erfüllst, würde ich nachfragen.
      Was Du auch in Erfahrung bringen solltest, ob eventuell Deine Mama einen Anspruch auf diese Mindestsicherung hat. In Deutschland ist es ja so, dass auch Menschen, die in Arbeit stehen, aber sehr wenig verdienen, über Sozialleistungen bis zu einem bestimmten Mindestbetrag aufstocken können. Ich könnte mir vorstellen, dass das in Österreich vielleicht ähnlich ist.


      Wenn Deine Mama also, wie Du schreibst, nicht so viel verdient, und dann wohl auch noch Dir Unterhalt leistet, in Form von Unterkunft und Verpflegung, dann wäre es wert, hier prüfen zu lassen, ob ihr dann eventuell Unterstützung zusteht.

      • :?:
        Darf ich mal fragen, warum Du keine staatliche Unterstützung erhältst?


        2010 wurde in Österreich die sog. bedarfsorientierte Mindestsicherung eingeführt, eine Sozialleistung für alle, die nicht durch Erwerbseinkünfte ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten und sichern können.


        Und diese Mindestsicherung steht allen zu, ohne Rücksicht darauf, ob zuvor bereits gearbeitet wurde oder nicht, es ist nämlich gerade kein Arbeitslosengeld, das an eine vorherige Erwerbstätigkeit anknüpft.


        Im Rahmen dieser Sozialleistung werden Beziehung auch durch den Staat krankenversichert.


        Warum ausgerechnet Du diese Sozialleistung nicht erhältst, ist für mich nicht so ganz nachvollziehbar.

        • :???:
          Ich schließe mich Redpolls Frage an: welche Versprechen wurden konkret gemacht?


          Wollte man der Freundin von Liebeswolke monatlich Geld zukommen lassen?
          Hat man ihr versprochen sie und ihr Kind mit ProFemina Geldern zu beköstigen?
          Hat man ihr einen Kita-Platz, finanziert von PF, in Aussicht gestellt?
          Eine neue Wohnung versprochen, einen Job??
          Einen Lottogewinn?
          Eine Fee, die alle Wünsche erfüllt?


          WAS wurde konkret versprochen und nicht eingehalten.
          Ich habe nicht gelesen, dass Liebeswolke hier irgendwelche konkreten Dinge angeführt hatte.

        • :???:
          Oh bitte, bleib bei den Fakten!


          Es ging in Deiner Diskussion mit Redpoll darum, dass einer von Euch beiden, ich weiß nicht von wem der Anstoß hier kam, die Überlegung in den Raum stellte, man könnte ja mal bei Pro Femina anrufen, sich als schwanger ausgeben und KONKRET nach Hilfe und Unterstützung bitten, um finanzielle, um die Benennung von Stellen, an die man sich mit finanziellen und sonstigen Problemen wenden könnte - und DAMIT dann überprüfen, ob sich die Angaben Deiner Freundin bestätigen. Ob also grundsätzlich Frauen, die um Hilfe jenseits des Entscheides Kind behalten oder abtreiben bitten, ABGEWIESEN werden.


          Und DU hast dann erklärt, das würdest Du mal machen - dort anrufen, dich als Schwangere im Gewissenskonflikt ausgeben und dann entsprechende Fragen stellen.
          Anschließend wolltest Du Deine Erfahrungen - selbstverständlich wahrheitsgemäß, wie Du noch extra betontest - hier im Forum allen berichten.


          In diesem Zusammenhang hast DU dann Redpoll gefragt, ob das was kosten würde.


          Deine Frage lautete also durchaus, ob DU für Deinen Anruf und Deine Nachfragen bei ProFemina etwas bezahlen musst, ob es DICH etwas kostet.

        • bettin_11904783

          Du musst das "richtig" bzw. das "wirklich"
          gar nicht so betonen.


          Der Embryo/Fötus hat ein richtiges, ein wirkliches Recht auf Leben.


          Und daran ändert der Umstand, dass hier die Entscheidung der Frau über sein Lebensrecht gestellt wird, gar nichts.


          Irgendwelche Idioten, die das Lebensrecht bestimmter Gruppen von Menschen zur Disposition anderer stellten, dieses herabwerteten, gänzlich absprachen oder was auch immer, gab es in der Menschheitsgeschichte immer.


          Da braucht man nur aktuell auf den Folterskandal der CIA-Staatsterroristen schauen.
          Ein gutes Beispiel dafür, wie wenig Menschen und Menschenleben in manchen Augen wert sind. Da darf erniedrig werden, gefoltert werden, sogar getötet werden - ohne jegliche Konsequenzen.
          Für die betreffenden Ami-Agenten und die Ami-Politiker zählten die Gefolterten offenbar nicht zu den Menschen. Obwohl jede nur einigermaßen vernunftbegabte Person hier zum gegenteiligen Urteil gelangen müsste.


          Solange es solche Idioten gibt, die nicht mal ALLE geborenen Menschen als solche angesehen, kann es nicht verwundern, dass es auch Leute gibt, die beim ungeborenen Menschen Schwierigkeiten haben, diesen als Menschen wahrzunehmen.


          Weder diese Schwierigkeiten einiger, noch der Mangel an Ethik und Moral, und vor allem an Menschlichkeit anderer, ändern aber etwas an den biologischen Gegebenheiten.

          • cassy_13021794

            Nur dass es in Carns Beispiel
            nicht um die Äußerung einer Meinung geht, sondern um die Stellung eines medizinisch-psychologischen Befundes.

            • :?:
              >>>Organspendeskandale lassen sich nur verhindern,
              wenn es genug Spender gibt.<<<


              Nein.


              Die lassen sich auch verhindern, wenn Ärzte entsprechend ihres Eides agieren, sich an Menschenleben orientierten, an medizinischen Dringlichkeiten, und sich an Vergaberichtlinien, Normen und gesetzliche Regeln halten.


              Und nicht nur an Kohle, Geld, Zuschüsse, Prestige und die eigene Profilierung denken!

            • :?:
              >>>aber auch hier muss man sich bewusst werden, dass Menschenleben gerettet wurden.<<<


              DANN sollte man sich aber ebenfalls bewusst machen, dass wegen der Manipulationen und Machenschaften dieser kriminellen Ärzte
              - andere Menschen in Lebensgefahr gebracht wurden,
              - offenbar sogar einige gestorben sind und weitere
              - noch sterben werden/könnten.


              Es gab und gibt zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen involvierte Ärzte. Eben wegen Verdachts auf Körperverletzungen mit Todesfolge, fahrlässige Tötungen, sogar vorsätzlichen Totschlags.


              Der Umstand, dass Patienten, die auf den Wartelisten weiter hinten standen, bevorzugt mit Spenderorganen versorgt wurden - führt(e) dazu, dass Menschen die weit weit dringender auf die entsprechenden Organe angewiesen waren/sind, noch nicht behandelt werden konnten.
              Das sollte man ebenfalls nicht vergessen und sich deutlich bewusst machen.


              Die Ärzte, die manipuliert haben, haben dies bestimmt nicht getan, weil es ihnen um Menschenleben ging.
              Denn dann hätten sie nach Dringlichkeit beurteilt.

            • monday_12840876

              Die Frage
              kann ich Dir nicht sicher beantworten. Ich weiß es tatsächlich nicht. Aber ich will es nicht ausschießen, dass ich es tun würde.


              Was ich allerdings mit absoluter Sicherheit ausschließen kann, dass ich unter den jetzigen Regelungen als Organspenderin zur Verfügung stehe.

            • Sorry
              aber das


              >>>Kinder zu gebären ist eine Freude ! Muttersein auch ...


              Nur Frauen die ein Problem mit ihrer eigenen Weiblichkeit haben ,haben solche kruden Aussagen nötig ..ich finde das eine Eingeständnis genau solcher,spröder Insuffizienz als Frau .<<<


              geht jetzt sogar mit zu weit!



              Wenn es DEINE Vorstellung vom Leben ist, Kinder zu gebären und DU als Mutter und Hausfrau Erfüllung findest, Glückwunsch.


              Aber zu urteilen, dass Frauen, die sich gegen Kinder entscheiden ein Problem mit ihrer Weiblichkeit habe, finde ich anmaßend.


              Ich sage ja auch nicht, dass Du ein Problem mit Eigenständigkeit und Selbständigkeit hast, offenbar unfähig bist, für Dich und Dein Leben selbst einzustehen, Dich selbst zu ernähren, arbeiten zu gehen, Geld zu verdienen, etc. weil Du es offenbar vorziehst, Dich hinter Deinem Mann zu verstecken und ihn die Brötchen für Eure Familie verdienen zu lassen.

            • darcey_12257996

              :???:
              Wo gehe ich denn ab? Ich habe einfach nur bei ein paar Dingen, die ich nicht nachvollziehen kann oder die hier falsch dargestellt wurden nachgehakt und ein paar Links eingestellt.


              Ich war Organspenden gegenüber mal, man mag es kaum glauben, sehr positiv eingestellt. Kurz davor, mir einen Organspenderausweis zuzulegen.
              Vorab wollte ich noch das tun, was mein guter alter Prof Lilie vorgeschlagen hat - mich informieren, zum Thema mal querlesen; einfach so rein pro forma, wie ich dachte.


              Und da bei ich dann auf so viele Dinge gestoßen, die mich zweifeln lassen, die ich nicht in Ordnung finde; die mich auch als Juristin "stören".
              Ein Staat hat in meinen Augen die unabdingbare Pflicht, seine Bürger zu schützen; das fängt mit Information an und geht mit verbindlichen Regeln weiter.


              Nichts davon existiert hier wirklich. Und dabei wäre es mit zwei, drei kleinen gesetzlichen Normen möglich, verbindliche Standards festzuschreiben, die eine höhere Sicherheit bringen würden.
              Das man das nicht tut, finde ich sehr schlimm.


              Denn hier geht es nicht um irgendwelchen Pillepalle.
              Hier geht es um Menschen, um Menschenleben, um Menschenwürde.
              Da irgendwie herummurkeln zu dürfen, wie das jeder (Politik, Ärzte, Kliniken) am bequemsten findet, ist in meinen Augen ein glattes No-Go.

            • an0N_1284020099z

              Alternative?
              Was spricht denn dagegen, für eine Hirntod-Feststellung ZWINGEND apparative Untersuchungen vorzuschreiben?


              Es ist doch irgendwie ein Unding, dass das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
              Und wenn ich dann noch lese, dass bei klinischen Untersuchungsmethoden Gefahren für noch lebende, möglicherweise tatsächlich regenerierungsfähige Patienten bestehen, weiß ich wirklich nicht, was da eigentlich abgeht.


              Fehler und Irrtümer passieren nunmal.
              Ich habe mal einen Artikel zum Thema gelesen, in dem dargestellt wurde, das Studien in Amerika/Großbritannien Abweichungen zwischen den Untersuchungsmethoden hervorbrachten.
              Bei (ich glaube) 11 Prozent der mittels klinischer Untersuchungen für hirntot erklärten Patienten konnten anschließend über EEG/Doppler noch Hirntätigkeiten nachgewiesen werden.
              Finde ich schon eine beachtliche Hausnummer.


              Warum also nicht die Sicherheit für die Spender wenigstens so weit wie möglich erhöhen?



              Ob man im übrigen eine Alternative zum Hirntod-Kriterium braucht, weiß ich nicht.
              Wenn es Leuten gefällt, bei lebendem Leib und möglicherweise wie auch immer geartetem Schmerzempfinden aufgeschnitten und ausgeweidet zu werden, Glückwunsch - dann ist das deren Sache.


              Aber ich finde, dass man den Bürgern DAS auch genauso im Vorfeld vermitteln MUSS!!
              Und dann genügt es nach meinem ethisch-moralischen Verständnis nicht, wenn da mit Halbwahrheiten operiert wird, man die Hälfte der Ansichten verschweigt, Bürger im Unklaren läßt.


              Und Aufklärung - durch entsprechende Stellen und Politik - ist das Thema betreffend ganz offensichtlich Mangelware.

            • Eine, wie ich finde, gute Zusammenfassung/Darstellung von Problemen
              Offener Brief an die Bundeskanzlerin vom 18.11.2011 von Frau Dr. med. Regina Breul


              Offener Brief: Kritische Fragen zu Hirntod und Organspende


              Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,


              im Rahmen der geplanten Novellierung des Transplantationsgesetzes werden aus unserer Sicht in der öffentlichen Diskussion wichtige Aspekte nicht thematisiert. Bisher erfolgt die Aufklärung der Bürger hauptsächlich einseitig pro Organspende. Die Belange des Organspenders werden weitgehend ausgeblendet.


              Da in der internationalen medizinischen Fachliteratur der Hirntod als Tod des Menschen zunehmend in Frage gestellt wird, ist es unerlässlich, die Bürger wahrheitsgemäß, auch in einer für den medizinischen Laien verständlichen Form über Hirntoddiagnostik, Spenderkonditionierung und Organentnahme aufzuklären.


              Im Organspenderausweis und in offiziellen Aufklärungsbroschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird bisher zwischen hirntot und tot nicht differenziert.


              Das ist irreführend, denn aus einer Leiche lassen sich keine vitalen Organe explantieren. Der Bürger muss wissen, dass der hirntote Organspender allenfalls ein Sterbender im möglicherweise irreversiblen Hirnversagen ist. Wird die Freigabe zur Organentnahme durch verharmlosende Informationen und das Verschweigen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erschlichen, liegt eine rechtsgültige Zustimmung des Spendewilligen oder seiner Angehörigen nicht vor.


              Höchst problematisch ist aus unserer Sicht die Meinung des Vorsitzenden der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Prof. Hans Lilie, Zitat:


              ..es bleibt den Einzelnen überlassen, sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen, sodass eine Organspende auch dann zulässig ist, wenn der Betreffende sich für die Spende ausgesprochen hat, ohne über die Einzelheiten zuvor aufgeklärt worden zu sein. 1


              Diese Position rechtfertigt Prof. Lilie rechtsdogmatisch damit, dass es sich bei der Organspende nicht um eine Verletzung der körperlichen Integrität handele, Zitat.: Bei der postmortalen Organspende wird nur das über den Tod hinauswirkende Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn die Organentnahme ohne Einwilligung erfolgt. 2


              Aus unserer Sicht wirft dieser Standpunkt ein Schlaglicht auf die derzeit fragwürdige Aufklärung über Organspende. Der Rechtsgrundsatz des informed consent wird elementar verletzt.


              Außerdem finden Hirntoddiagnostik und teilweise auch die Spenderkonditionierung immer am noch Lebenden im Patientenstatus statt. Auch hier wird der Bürger in der Regel über mögliche Gefahren und Belastungen im Unklaren gelassen.


              Aufklärung über Hirntoddiagnostik


              Zur Feststellung des Hirntodes ist eine Hirntoddiagnostik nach den Richtlinien der Bundesärztekammer vorgeschrieben. Über den Ablauf und die damit verbundene Risiken muss im Vorfeld wahrheitsgemäß aufgeklärt werden. Ist eine Organentnahme vorgesehen, handelt es sich um einen fremdnützigen Eingriff. Zustimmen kann daher nur der Spendenwillige zu Lebzeiten selbst. Weder Angehörige noch Betreuer sollten befugt sein, auf Grund des mutmaßlichen Willens des potentiellen Spenders zu entscheiden.


              Fakt ist: Bei der Hirntoddiagnostik wird der noch lebende Spender diversen belastenden Testverfahren ausgesetzt:


              Vorgeschrieben ist das Auslösen starker Schmerzreize durch das Stechen in die Nasenscheidewand und heftiges Kneifen, sowie das Auslösen des Würgereflexes und das Spülen des Gehörganges mit eiskaltem Wasser.


              Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich eine Angiographie mit Kontrastmittelgabe durchgeführt. Dieses Testverfahren kann beim noch lebenden Spender zu einem anaphylaktischen Schock mit Todesfolge führen.


              Empfohlen wird in den Handreichungen zur Hirntoddiagnostik einzelner Kliniken auch die Gabe von 1 2mg Atropin, um festzustellen, ob eine baldige Hirntoddiagnostik sinnvoll ist. Atropin führt in diesen Dosierungen zur Pupillenerweiterung und kann unter Umständen (bei besonderer Empfindlichkeit ) auch gefährliche Herzrhythmusstörungen und komatöse Zustände auslösen. Diese Symptome könne u.U. die Hirntoddiagnose verfälschen. 3


              Die entscheidende Untersuchung im Rahmen der Hirntoddiagnostik ist der Apnoe-Test. Selbst die DSO empfiehlt ihn als letzte klinische Untersuchung, um den Patienten nicht zu gefährden. Bei diesem Test kann es zu Blutdruckabfall, Herzrhythmusstörungen und sogar zum Herzstillstand kommen. 4


              Über belastende Untersuchungen, mögliche Gefahren und Fehleinschätzungen bei der Hirntoddiagnostik wird der spendenwillige Bürger derzeit nicht aufgeklärt. Dieses Wissen ist bisher nur dem medizinisch Geschulten zugänglich. Auch das widerspricht dem Rechtsgrundsatz des informed consent.



              Vorbereitung auf die Organentnahme und Spenderkonditionierung


              Die Spenderkonditionierung beginnt nicht selten schon vor der abschließenden Hirntoddiagnostik und dient dazu, die Spenderorgane auf ihre Qualität zu untersuchen und sie für die Transplantation zu optimieren.


              Dazu gehören u.a.:
              die Verabreichung von Antibiotika
              Heparin zur Blutverdünnung (mögl. Nebenwirkung: Hirnbluten)
              das Legen von zentralen Zugängen
              bei geplanter Lungenentnahme u.U. eine Bronchoskopie
              das Legen eines Herzkatheters


              Die Spenderkonditionierung nach Hirntoddiagnostik ist medizinisch unerlässlich und nur bei korrekter Aufklärung erlaubt. Ethisch höchst problematisch allerdings ist eine Spenderkonditionierung vor der abschließenden Hirntoddiagnostik. Genau das aber wird in Fachkreisen zur Zeit unter dem Stichwort präfinale Spenderkonditionierung kontrovers diskutiert.


              Solchen fremdnützigen Eingriffen kann nur der Spendenwillige selbst zu Lebzeiten zustimmen.


              Weder Angehörige noch Betreuer sind aus unserer Sicht berechtigt, auf Grund des mutmaßlichen Willens zu entscheiden.


              Aufklärung über den Ablauf einer Explantation


              Bei der Organentnahme kommt es in vielen Fällen zu einem rapiden Blutdruckanstieg beim Einschneiden in den Spenderkörper, nicht selten auch zu heftigen Abwehrbewegungen.


              Normalerweise gelten solche Phänomene als Stress- und Schmerzreaktionen. Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine Vollnarkose bei der Explantation vorgeschrieben. Selbst die DSO empfiehlt zur Optimierung des chirurgischen Eingriffs 5Fentanyl, ein synthetisches Opioid (Opiat). Fentanyl ist eines der stärksten Schmerzmittel. Auch darüber müssen Spendewillige zu Lebzeiten korrekt aufgeklärt werden. Nur so können sie eine rechtlich verbindliche Entscheidung treffen. Wegen der Tragweite des Eingriffs darf der mutmaßliche Wille geäußert von Angehörigen oder Betreuern keine Erlaubnis für eine Explantation sein.




              Forderungen
              1.Verpflichtend ist aus unserer Sicht die systematische Erfassung, Meldung und Publikation von Fehldiagnosen bei der Hirntoddiagnostik.


              2.Definitiv nicht möglich sein darf eine Berufung auf 34 Rechtfertigender Notstand bei einer Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung. Laut Kommentar zum Transplantationsgesetz (Sengler et al. ,Erläuterungen zu 4 TPG , Punkt 9, S. 67 unten) ist die Berufung auf den Notstand zwar strafbar, aber gegebenenfalls doch möglich. Mit diesem Passus wird das Verbot ausgehebelt.


              3.Rehabilitation und Palliativtherapie bei schwer hirnverletzten Patienten müssen absoluten Vorrang haben.


              4.Zu forcieren ist die Forschung zur Weiterentwicklung von vollimplantierbaren Kunstherzen, von Organersatz aus adulten Stammzellen und technischen Systemen der Organunterstützung.


              5.Um die Zahl der Organtransplantationen zu reduzieren, müssen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von irreversiblem Organversagen ergriffen werden. Unerlässlich dafür sind Programme gegen Schmerzmittelabusus, Nikotin-, Alkohol- und Drogenmissbrauch.


              6.Patientenbezogene Daten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Spendenwilligen (zu Lebzeiten) nicht an die DSO und Eurotransplant weitergegeben werden.


              7.Auf Ärzte und Kliniken, die nicht an die DSO melden, darf kein Druck ausgeübt werden.


              8.Eine Todesfeststellung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft darf nicht dazu führen, dass auch in Deutschland Organe von non heart beating donors (NHBD) entnommen werden dürfen. Auch eine Kopplung von assistiertem Suizid und Organspende, wie sie in Belgien bereits seit 2005 praktiziert wird, ist abzulehnen.


              Dr. med. Regina Breul



              http://www.diagnose-hirntod.de/?page\_id=197

            • :???:
              Darf ich fragen, woher Du das mit den drei, dann ja eigentlich vier, Untersuchungen nimmst?

            • Siehst Du - und wieder kann es jeder halten, wie er lustig ist
              Es mag sicherlich Kliniken geben, die einen Hirntod mittels apparativer Untersuchungen feststellen.
              Aber gesetzliche Verpflichtung ist das eben nicht.


              Nach den von mir oben zitierten Richtlinien der Bundesärztekammer, in deren Hände der Gesetzgeber die Entscheidung über die Kriterien zur Feststellung eines Hirntodes gelegt hat, reicht es aus, dass zwei Ärzte anhand der von Dir angeführten Reflex-Tests zu der Überzeugung gelangen, ein Patient sei hirntot.
              Und Menschen können irren, können Dinge übersehen, falsch beurteilen.


              So dass ich mich auch hier frage, warum gesetzlich nicht zwingend apparative Untersuchungen vorgeschrieben sind.

            • :???:
              Es sind nur zwei Ärzte, die untersuchen müssen.
              Und für die Untersuchung genügen klinische Untersuchungsmethoden.
              EEG oder Dopplersonographie sind NICHT zwingend vorgeschrieben (Ausnahmen: Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren, und Personen mit Hirn-/Kopfverletzungen)



              http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.45.3252#Klinische


              >>>Die Erfüllung der Voraussetzungen, die obligate Feststellung von Bewußtlosigkeit (Koma), Hirnstamm-Areflexie und Atemstillstand (Apnoe) sowie die vorgesehenen Beobachtungszeiten oder geeignete ergänzende Untersuchungen geben dem Arzt die Sicherheit, den Hirntod festzustellen und zu dokumentieren.
              Der Hirntod kann in jeder Intensivstation auch ohne ergänzende apparative Diagnostik festgestellt werden.<<<

            • :!!!:
              Um mal auf die Schmerzmittel, die Betäubung zu kommen - das Problem ist doch, dass hier in Deutschland eben gerade keine Verpflichtung besteht, den Spender zu sedieren, zu narkotisieren.


              Das kann und darf jeder Arzt, jede Klinik halten, wie er/sie lustig ist.


              Es gab mehrere Versuche, eine Betäubung gesetzlich festschreiben zu lassen, um eine entsprechende Sicherheit für Spender (aber auch für Ärzte) herzustellen; mehrere gerichtliche Verfahren, die auf eine Novellierung des Transplantationsgesetzes abzielten.
              Die Verfahren sind sämtlich gescheitert, und Versuche auf politischer Ebene eine Änderung des Gesetzes zu erreichen, waren ebenfalls erfolglos.


              Ehrlich gesagt, da frage ICH mich schon, warum sich weite Teile der Politik, wie auch die Bundesärztekammer gegen eine zwingende Narkose bei Organentnahmen stellen. Was wäre so schlimm daran, eine solche gesetzlich vorzuschreiben?


              Weil man das als ein "Eingeständnis" werten könnte, das Spender eben doch noch leben und möglicherweise was spüren?


              Allein die Vorstellung, dass da Menschen liegen könnten, LEBENDE Menschen, alleine, schutzlos, im Sterben begriffen, die möglicherweise noch irgendetwas von dem spüren, wahrnehmen, was man da mit ihnen macht - das man sie aufschneidet und ausnimmt, wie eine Weihnachtsgans - da fehlen mir die Worte.