• Mein Baby
  • Mietkaution :arrow: wer kennt sich aus bitte :?:

Hallo!


Seit September bin ich nach 10 Jahren fristgerecht ausgezogen. Obwohl ich mich mit meinen Vermietern immer super verstand, war die Wohnungsübergabe eine einzigste Katastrophe :roll:


Sie suchten regelrecht nach Mängeln und waren plötzlich total unfreundlich :cry:


Sie konnten soweit nichts finden, ausser das eine Ur- alte Gardinenstange beim abmontieren, da wir die Wohnung streichen mussten- kaputt ging. Die machten deswegen soooo einen Aufstand- Wahnsinn :roll:


Sie meinten, sie würden den Wert dieser Gardinenstange von der Kaution einbehalten. Ich stimmte zu, weil ich total fertig mit den Nerven war. Ich wollte schließlich auf keinen Fall streit mit ihnen.


Heute rief ich die Vermieterin an und fragte, wo die Kaution sei und wann sie diese überweisen würde. Sie meinte, sie würde die Kaution komplett bis März- quasi zur Nebenkostenabrechnung einbehalten und damit verrechnen, bzw. den Rest dann aufs Konto überweisen.


Meine Frage: ist es rechtens, das meine Vermieter bis März, also 6 Monate nach Auszug, meine Kaution komplett einbehalten dürfen. Ich dachte, es muss spätestens nach Vier Monaten ein Teil zumindest zurück überwiesen werden? Oder täusche ich mich jetzt da?


Bitte- wer weiß bescheid :???:


Liebe Grüße

...
Maximal 6 Monate darf er die Kaution einbehalten,aber auch nur wenn..


Eine genaue Frist zur Rückgabe der Kaution schreibt das Gesetz nicht vor. Es heißt nur, dass der Vermieter das Geld so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnis auszahlen soll. Der Vermieter darf sich die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegenüber den Mieter hat. Richter halten maximal sechs Monate als angemessen
Ist jedoch schon ein neuer Mieter eingezogen, muss der Vermieter wissen, was er mit dem Vormieter noch abrechnen will. Er muss sofort nach Einzug des neuen Mieters die Kaution abrechnen
Stehen noch Nebenkostenabrechnungen aus, darf der Vermieter nicht die vollen drei Monatsmieten zurückbehalten, sondern nur einen entsprechenden Teil der Kaution bis zur Jahresabrechnung. Das dürfen aber nicht mehr als drei bis vier der monatlichen Vorauszahlungen sein. Nur wenn nach der letzten Abrechnung nachgezahlt werden musste, sind höhere Reserven erlaubt.



Die übrige Kaution muss der Vermieter also sofort an den Mieter auszahlen, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist.


Zahlt der Vermieter die Kaution ohne Vorbehalt zurück, kann er später keine Ansprüche mehr wegen erkennbarer Mängel geltend machen.



habt ihr denn festgehalten,wieviel Geld für die Stange einbehalten wird?

Du bist doch erst diesen Monat ausgezogen
die Kaution dürfen sie 6 Monate zurückhalten, also bis März

Wegen der Stange
Was steht denn im Mietvertrag? Ich würde nämlich sagen nach 10 Jahren ist das ein Witz und du musst die nicht ersetzen , falls doch besorgst du die und nicht dein Vermieter( der kann dann auch was teureres nehmen )

Ja
Die dürfen das einbehalten und dir auch Geld für die Stange abziehen. Du bist als Mieter zu Schönheitsreperaturen und Renovierung nach so und so viel Jahren verpflichtet,hättest also die Stange eh ma Austauschen müssen...so machen se das Nu mit deiner Kaution

    sidney_12434181

    Das stimmt so nicht.
    Nach neustem Rechtsurteil kommt es auf den Mietvertrag an, der Mieter ist nicht mehr zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, nur in ganz bestimmten Fällen

      karena_12972463

      Richtig
      Wenn Sie aber 10 Jahre in der Wohnung gewohnt hat,hat sie einen alten Mietvertrag,wo das eben noch gilt.
      Besenrein gilt ja erst seit paar Jahren und bei dementsprechend neuen mietverträgen

        sidney_12434181

        Gerade
        ein alter Mietvertrag von 2003 enthält wahrscheinlich ungültige Klauseln zur Schönheitsreparatur, so dass sie eventuell gar nicht hätte renovieren müssen

          Schnell noch
          1. zur Gardinenstange, die Vermieter müssen dir ne Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und dürfen nicht einfach dafür was von der Kaution einbehalten, du darfst das zuerst selbst beseitigen
          2. ca. 6 Monate Zeit bis zur Auszahlung wenn noch Forderungen zu erwarten sind z.B. aus Betriebskostenabrechnungen
          Wie waren denn die letzten 2 Abrechnungen, habt ihr nachgezahlt und wie viel?

          sidney_12434181

          Mach
          dir nichts draus Mietrecht ist kompliziert und ändert sich ständig
          ich kenne mich gut aus weil wir selbst etliche Einheiten vermieten und ich den Kram verwalte und deshalb ganz gut im Thema bin

          Ruf doch am besten
          Deine Vermieter nochmal an und erkläre denen das du selber den Mangel beseitigst.Besorg ne einfache Gardinenstange .