Huhu,
Meine Kinder haben ab der Einschulung ein regelmässiges Taschengeld bekommen, in der ersten Klasse 1 euro pro Woche, in der 2. Klasse 1,50 Euro pro Woche, und in der 3. bekommt mein Sohn jetzt noch 50ct mehr, wenn er regelmässig das Katzenklo saubermacht, ansonsten eben weiter 1,50 Euro......
Vor der Einschulung gabs einfach unregelmässig mal Kleinbeträge, dass sie sich mal eine Tüte Gummibärchen oder ein Matchboxauto kaufen konnten, so zur Übung.
Das Taschengeld gibts grundsätzlich, wird auch nicht zur Strafe entzogen, ausser das Kind macht aus Blödsinn was kaputt, dann wird das TG zum Bezahlen der Sache einbehalten. Mein Großer hat z.B. unbedingt mal mit der Sigg-Flasche eines anderes Kindes Fußball spielen müssen, da waren dann halt 2 Wochen kein TG anfgesagt, weil ich das TG schon ausgeben musste, um für die Flasche einen neuen Verschluss zu kaufen.....etwas härter war es schon, als er 2 Monate kein TG bekam, weil er das zweite Mal mutwillig die Barbie seiner Schwester unreparabel zerstört hatte...aber bei solchen Dingen ist das meiner Meinung nach schon gerechtfertigt.
LG
Igelbaby