Hallo ihr Lieben,
wisst ihr wie das mit Beschäftigungsverbot ist?
Ich habe im MuSchuG folgendes gelesen: "Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet".
Habe meine Arbeitskollegin heute daraufhin auf diesen Paragraphen angesprochen, sie meinte dann nur, dass wenn ich nach meiner SS bzw. nach Ausbildungsende weiterhin da arbeiten möchte, dass sie mir raten würde trotzdem weiterhin bis kurz vor dem Mutterschutz zu arbeiten.
Macht sich denn dann mein Arbeitgeber nicht strafbar? Wie soll ich mich verhalten?
GLG Karo