Hallo ich habe mal eine Frage.
Ich arbeite zurzeit als Arzthelferin in einer Praxis da ich mich da nicht wohl fühle möchte ich kündigen habe da auch schon was in Aussicht. Wie sieht das aus wenn ich zum 15 November kündige steht mir dann trotzdem Anteilig das 13. Monatgehalt zu?


Lieben Gruß
sagt
bieneb

Kommt auf deinen Vertrag an
es gibt Verträge, in denen du das 13. Monatsgehalt nur bekommst, wenn du bis zum April des Folgejahres (!) nicht gekündigt hast, sonst kann es der Arbeitgeber ggf. zurückfordern.


Ggf. kannst du dich mit deinem neuen Arbeitgeber so einigen, dass er dir dieses 13. Gehalt zahlt, falls du es nicht mehr bekommst/zurückzahlen musst. Ist alles Verhandlungssache.


Könnte gut sein, dass du, wenn du zum 15.11. bei deinem alten Arbeitgeber aufhörst, gar nicht erst das Weihnachtsgeld erhältst, weil es erst zum Ende November überwiesen wird. Wenn du kündigst, frage nach, und fordere es zumindest anteilig bis Mitte November. Du hast vermutlich keinen Anspruch darauf, kannst es aber versuchen.

    selina_12089507

    Danke!
    Ich habe vergessen zu schreiben das ich gar kein vertrag habe! Bin nach der Ausbildung übernommen worden und habe nie ein Vertrag unterschriebn deswegen auch die Frage. Aber trotzdem Danke das hat mich schon etwas schlauer gemacht!

      bich_11915089

      Bin mir gar nicht so sicher...
      ob dir das dreizehnte nicht anteilig zustehen würde, wenn du einen Vertrag hättest. Wenn du keinen aktuellen Vertrag hast, musst du doch aber zumindest einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben. Wie ist es denn in diesem geregelt? Gruß Blossom

        nieve_11920165

        Ausbildungsvertarg
        Im Ausbildungsvertag steht halt nur das es mir zusteht und mehr leider nicht bin mir total unsicher weil ich meinem chef nichts schenken will er ist ziehmlich knistig.

        Anteilsweise
        ich denke mal, es steht dir anteilsweise zu! nicht der volle betrag, frag mich aber icht, wie das berechnet wird:-)