solvej_11945470Was ich nicht verstehe ist,
wie du dich darüber aufregen kannst, dass du, falls du eine Stelle suchst nur(!) Sozialhilfe bekommst. Als allererstes würde ich sagen, sei froh, dass es in diesem Fall eine Unterstützung gibt. Deshalb der Vergleich mit dem ehemals Beschäftigten. Alg II bekommst du eh nicht, weil du vorher gearbeitet haben musst. Du hast Anspruch auf Sozialhilfe und somit wird dir auf jeden Fall eine Möglichkeit der Suche geboten.
Für mich sind es hier zwei Aspekte. Es ist völlig legitim zu fragen, was man in einer solchen Situation am besten machen sollte (aufs Nichtwissen pochen, alles zugeben etc.), was ich aber nicht begreife ist, warum man die Bestrafung bei Betrug in Frage stellen kann. Und Betrug war es nun einmal.
Die absolut meisten Fälle, in denen es sich um einen "Fehler" handelte, waren diverse Sparbücher, bei denen es nun wirklich nichts zu diskutieren gibt bei der Frage nach den "Ersparnissen, die über x Euro liegen". Da wurde ganz klar gelogen und sich nachher darüber aufzuregen finde ich unbegreiflich.
Wie gesagt, ich sehe es als Spiel, das man nun einmal verloren hat. Ist wie beim Schwarzfahren...