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  • OT - Auflösungsvertrag,Neuer Job-Hilfe

amita_11851285

Ja
ein Arbeitsvertrag kann auch durch Handschlag geschlossen werden.


So wie ich das sehe haben die keine gesonderte Regelung zur Probezeit.
Damit gelten automatisch die gesetzlichen Fristen

    mica_12661981

    Hmmm
    hast du natürlich Recht...ein Arbeitsvertrag an sich bedarf nicht der Schriftform und die Vereinbarungen KÖNNEN nur mündlich gemacht werden...
    Darauf sollte die TS aber nicht beharren. Sonst hängt sie ja wieder in der gesetzlichen KüFrist

    Also
    jetzt versteh ih gar ncihts mehr :FOU:
    ich hab eine probezeit von 6 monaten, allerdings eine allgemeine kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (1.11.)
    d.h. es gelten trotzdem die algemeinen Kündigungsfristen in der probezeit?


    weiß jemand von euch wo man sich kostenlose Hilfe holen kann? vielleicht beim Amt???

    Also
    grundsätzlich gibt es per Gesetz in der vereinbarten Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
    Diese KüFrist kann z.B. durch einen Tarifvertrag verlängert werden.

    ..
    ich habe ja schon ne kündigung geschrieben, daraufhin wurde ich angerufen und mir gesagt, dass ich erst zum 1.11. rauskomme :cry:


    hmm.. betriebsrat etc weiß ich nichts drüber. Ich bin ja auch erst seit 3 wochen dort, und dann ja auch nie im geschäftshaus, sondern immer unterwegs

      amita_11851285

      Also
      wie ich das jetzt gesehen haben, gelten da wohl oft verschiedene AVR je nach Bundesland und Verbandszugehörigkeit.
      gib mal avr at + bundesland und deinen genauen Träger ein


      Es gibt die GKD, das ist die Gewerkschaft der Kirche und Diakonie.
      Vielleicht kannst du die mal anrufen und denen deinen Fall schildern, bzw. vielleicht gucken die ja auch mal über deinen Arbeitsvertrag.
      Wie lange liegt denn der Vertrag bei dir schon rum?

        faiga_12938778

        Jetzt hab ich zu früh abgeschickt
        meine Frage war:
        wie lange liegt denn der Vertrag bei dir rum?
        Theoretisch könntest du ja behaupten, solange du den Vertrag nicht unterschrieben hast, hast du den Inhalt noch nicht anerkannt. Also such dir eine nette Stelle aus und beharre auf einer Änderung. z.B. Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, was weiß ich.
        Vielleicht sind sie dann froh, dich los zu sein.


        Andere Frage: steht etwas von Vertragsstrafe drin?
        Ansonsten fristlos kündigen - nicht mehr erscheinen.

        faiga_12938778

        ...
        also den Vetrag habe ich seit einer Woche.


        Ich habe im Netz nichts über avr at + Bundesland etc gefunden :-(


        meinst du die GKD kann helfen, da die ja ihren Sitz in Berlin haben, und ich ganz woanders wohne.

        :???:
        Also mir ist so, wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben zurückgeschickt hast, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen, da ja nur ein mündlicher Vertrag besteht und da gelten halt die gesetzlichen Fristen. Alles was über die gesetzlichen Bestimmungen geht (wie hier die Kündigungszeit in der Probezeit) bedürfen der schriftform. Und die hast du ja noch nicht unterschrieben :???: Sind somit auch nicht gültig und du hättest eine 2 wöchige Kündigungsfrist

          @nanny
          oh das wäöre ja super, das muss ich mal weiter recherchieren :super:

          Es kommt drauf an ob was im vertrag steht
          wegen kündigung, weil solange du in der probezeit bist hast du nur 2 wochen kündigungsfrist

          linda_12575932

          Stimmt nicht so ganz
          denn es gibt keine gesetzliche Probezeit. d.h. die gibt es nur nach Vereinbarung.
          Also könnte der AG folgendermaßen argumentieren: da sie den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, ist sie NICHT in der Probezeit und hat somit wieder die 4 Wochen-Frist an der Backe. Was ja im Moment eigentlich auch stimmt: solange nicht unterschrieben - keine Probezeit akzeptiert.


          Außer, das mit der 6-Monatigen Probezeit wurde tatsächlich mündlich vereinbart und sie müsste jetzt nur noch argumentieren, dass sie den Vertrag nur mit einer Zusatzvereinbarung zu den Kündigungsfristen unterschreibt.

          Hab mich bissle schlau
          Also sofern keine speziellen Kündigungsfristen im vertrag stehen, gilt die normale kündigungsfrist in der Probezeit, sprich 2 Wochen