(Amman/Jordanien) Es handelt sich um den ersten eklatanten Fall von religiöser Diskriminierung. In Jordanien herrscht offiziell Religionsfreiheit. Die Jordan Dubai Islamic Bank (JDIB) in Amman entließ die Christin Vivian Salameh, weil sie sich weigerte, einen Schleier zu tragen.
Die Frau begründete die Ablehnung mit religiösen Gründen, da der Schleier mit dem Islam verbunden sei, der nicht ihre Religion ist. Die Bank gab sich 2011 eine neue Hausordnung, die sich an der Scharia ausrichtet und von allen weiblichen Angestellten das Tragen eines Schleiers verlangt.
2010 übernahm die Jordan Dubai Islamic Bank die Industrial Development Bank, für die die Christin Vivian Salameh bereits seit 25 Jahren gearbeitet hatte. Anfangs hätten die neuen islamischen Vorgesetzten den Anschein erweckt, als würden sie sich an die vertraglichen Verpflichtungen halten und die Rechte des übernommenen nicht-islamischen Personals anerkennen.
Doch schon 2011 führten sie ohne Rückfrage neue verpflichtende Verhaltensregeln auf der Grundlage der Scharia ein. Dazu gehört eine einheitliche Betriebskleidung. Salameh akzeptierte die neue Betriebskleidung, nicht aber den islamischen Schleier, da er ihre durch die Verfassung garantierte Religionsfreiheit verletze.
Nach mehreren Aussprachen mit den Vorgesetzten, die sich jedoch weigerten, die Beweggründe der Frau zu akzeptieren, und zwei Abmahnungen durch die Direktion, wurde der Christin am 21. Mai 2012 ohne Angabe von Gründen gekündigt.